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Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.

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Und diß sind die vornehmsten Ceremonien, so zu Herwigsdorff bey antretenden Ehestande observiret werden. *

XI. Die Tauff-Ceremonien.

Etliche Sonntage vor der Entbindung einer Frauen, wird öffentlich in der Kirchen durch den Pfarrherrn, vor sie zu GOtt gebetet. Nach der Geburth werden durch den Schulmeister auf Anordnung der Eltern gewisse Leute zu Tauff-Zeugen, Gevattern oder Pathen erbethen, und zwar sind deren von 1590 an allzeit 5 gebethen worden, als bey einem Knäblein 3 Manns- und 2 Weibs-Personen, und bey einem Töchterlein 3 Weibs- und 2 Manns-Personen biß An. 1713 den 23 August da ein allergnädigst Obrigkeitlich Geboth ergieng, nicht mehr als 3 Gevattern zu bitten, welches auch observiret ward biß 1715 den 25 Mart. da George Mönch zum erstenmahl wiederum 5 Gevattern hatte, welches nachher so blieben biß An. 1734 da abermahl der Befehl ergieng, nur 3 Gevattern zu bitten, welches auch kurtze Zeit also gehalten wurde, An. 1735 bath man wiederum 5 Gevattern, so noch biß dato continuiret wird. Mens. Jan. 1736.

Den Tag der Tauffe tragen die Pathen und Wehe-Mutter das Kind in die Kirche, und da wird es denn nach der Sächsischen Evangelischen Kirchenweise getaufft. Nach der Tauffe wird das Kind wieder heim getragen, die Gevattern aber müssen in den Kretschen

* Ich hoffe verständige Leser werden mich entschuldigen, das ich die Hochzeit-Ceremonien dieses Orts etwas ausfürlich beschrieben. In Betrachtung, daß es wohl auf dem nächsten Dorffe in diesem Falle anders gehalten wird, geschweige denn an weit entlegenen Orten, dahin diese Schrifft gelangen möchte, und selbigen zur Nachricht dienet. Wie auch unsern Nachkommen allhier, weil die Ceremonien offt verändert werden, wie die Erfahrung lehret, die können doch zum wenigsten wissen wie es bey ihren Vorfahren in diesem Fall gehalten worden.

Und diß sind die vornehmsten Ceremonien, so zu Herwigsdorff bey antretenden Ehestande observiret werden. *

XI. Die Tauff-Ceremonien.

Etliche Sonntage vor der Entbindung einer Frauen, wird öffentlich in der Kirchen durch den Pfarrherrn, vor sie zu GOtt gebetet. Nach der Geburth werden durch den Schulmeister auf Anordnung der Eltern gewisse Leute zu Tauff-Zeugen, Gevattern oder Pathen erbethen, und zwar sind deren von 1590 an allzeit 5 gebethen worden, als bey einem Knäblein 3 Manns- und 2 Weibs-Personen, und bey einem Töchterlein 3 Weibs- und 2 Manns-Personen biß An. 1713 den 23 August da ein allergnädigst Obrigkeitlich Geboth ergieng, nicht mehr als 3 Gevattern zu bitten, welches auch observiret ward biß 1715 den 25 Mart. da George Mönch zum erstenmahl wiederum 5 Gevattern hatte, welches nachher so blieben biß An. 1734 da abermahl der Befehl ergieng, nur 3 Gevattern zu bitten, welches auch kurtze Zeit also gehalten wurde, An. 1735 bath man wiederum 5 Gevattern, so noch biß dato continuiret wird. Mens. Jan. 1736.

Den Tag der Tauffe tragen die Pathen und Wehe-Mutter das Kind in die Kirche, und da wird es denn nach der Sächsischen Evangelischen Kirchenweise getaufft. Nach der Tauffe wird das Kind wieder heim getragen, die Gevattern aber müssen in den Kretschen

* Ich hoffe verständige Leser werden mich entschuldigen, das ich die Hochzeit-Ceremonien dieses Orts etwas ausfürlich beschrieben. In Betrachtung, daß es wohl auf dem nächsten Dorffe in diesem Falle anders gehalten wird, geschweige denn an weit entlegenen Orten, dahin diese Schrifft gelangen möchte, und selbigen zur Nachricht dienet. Wie auch unsern Nachkommen allhier, weil die Ceremonien offt verändert werden, wie die Erfahrung lehret, die können doch zum wenigsten wissen wie es bey ihren Vorfahren in diesem Fall gehalten worden.
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[27/0031] Und diß sind die vornehmsten Ceremonien, so zu Herwigsdorff bey antretenden Ehestande observiret werden. * XI. Die Tauff-Ceremonien. Etliche Sonntage vor der Entbindung einer Frauen, wird öffentlich in der Kirchen durch den Pfarrherrn, vor sie zu GOtt gebetet. Nach der Geburth werden durch den Schulmeister auf Anordnung der Eltern gewisse Leute zu Tauff-Zeugen, Gevattern oder Pathen erbethen, und zwar sind deren von 1590 an allzeit 5 gebethen worden, als bey einem Knäblein 3 Manns- und 2 Weibs-Personen, und bey einem Töchterlein 3 Weibs- und 2 Manns-Personen biß An. 1713 den 23 August da ein allergnädigst Obrigkeitlich Geboth ergieng, nicht mehr als 3 Gevattern zu bitten, welches auch observiret ward biß 1715 den 25 Mart. da George Mönch zum erstenmahl wiederum 5 Gevattern hatte, welches nachher so blieben biß An. 1734 da abermahl der Befehl ergieng, nur 3 Gevattern zu bitten, welches auch kurtze Zeit also gehalten wurde, An. 1735 bath man wiederum 5 Gevattern, so noch biß dato continuiret wird. Mens. Jan. 1736. Den Tag der Tauffe tragen die Pathen und Wehe-Mutter das Kind in die Kirche, und da wird es denn nach der Sächsischen Evangelischen Kirchenweise getaufft. Nach der Tauffe wird das Kind wieder heim getragen, die Gevattern aber müssen in den Kretschen * Ich hoffe verständige Leser werden mich entschuldigen, das ich die Hochzeit-Ceremonien dieses Orts etwas ausfürlich beschrieben. In Betrachtung, daß es wohl auf dem nächsten Dorffe in diesem Falle anders gehalten wird, geschweige denn an weit entlegenen Orten, dahin diese Schrifft gelangen möchte, und selbigen zur Nachricht dienet. Wie auch unsern Nachkommen allhier, weil die Ceremonien offt verändert werden, wie die Erfahrung lehret, die können doch zum wenigsten wissen wie es bey ihren Vorfahren in diesem Fall gehalten worden.

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Zitationshilfe: Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/31>, abgerufen am 29.03.2024.