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Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.

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sitzungen des Volks vor unvernünftigen Durchsu-
chungen und Einziehungen gesichert seyn sollen;
und daß jeder Beamte, der einen verdächtigen Ort
durchsuchen soll, eine General-Vollmacht haben
muß, (in Bezug auf das Factum ausschließlich;)
auch soll Niemand verhaftet werden können, dessen
Name nicht genannt ist, oder dessen Vergehungen
nicht besonders beschrieben oder durch den Augen-
schein dargethan sind, weil dieses der Freiheit ge-
fährlich ist und nicht geduldet werden darf.

Section 7.

Daß kein freier Mann verhaftet, seiner Frei-
heit, seines Eigenthums oder seiner Rechte beraubt,
geächtet oder Landes verwiesen, oder auf sonstige
Weise an seinem Leben, seiner Freiheit oder sei-
nem Eigenthum anders beeinträchtigt werden darf,
als durch das Urtheil der Pairs und durch die
Landesgesetze.

Section 8.

Daß, bei allen Untersuchungen von Verbre-
chen, der Angeklagte das Recht hat, selbst oder
durch seinen Anwald gehört zu werden, zu ver-
langen, daß ihm die Natur und Ursache der An-
klage offenbaret werde; daß die Zeugen einander
gegenüber gestellt werden und er volle Macht hat,
die Zeugen zu seinen Gunsten aufmerksam zu ma-

ſitzungen des Volks vor unvernuͤnftigen Durchſu-
chungen und Einziehungen geſichert ſeyn ſollen;
und daß jeder Beamte, der einen verdaͤchtigen Ort
durchſuchen ſoll, eine General-Vollmacht haben
muß, (in Bezug auf das Factum ausſchließlich;)
auch ſoll Niemand verhaftet werden koͤnnen, deſſen
Name nicht genannt iſt, oder deſſen Vergehungen
nicht beſonders beſchrieben oder durch den Augen-
ſchein dargethan ſind, weil dieſes der Freiheit ge-
faͤhrlich iſt und nicht geduldet werden darf.

Section 7.

Daß kein freier Mann verhaftet, ſeiner Frei-
heit, ſeines Eigenthums oder ſeiner Rechte beraubt,
geaͤchtet oder Landes verwieſen, oder auf ſonſtige
Weiſe an ſeinem Leben, ſeiner Freiheit oder ſei-
nem Eigenthum anders beeintraͤchtigt werden darf,
als durch das Urtheil der Pairs und durch die
Landesgeſetze.

Section 8.

Daß, bei allen Unterſuchungen von Verbre-
chen, der Angeklagte das Recht hat, ſelbſt oder
durch ſeinen Anwald gehoͤrt zu werden, zu ver-
langen, daß ihm die Natur und Urſache der An-
klage offenbaret werde; daß die Zeugen einander
gegenuͤber geſtellt werden und er volle Macht hat,
die Zeugen zu ſeinen Gunſten aufmerkſam zu ma-

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[171/0185] ſitzungen des Volks vor unvernuͤnftigen Durchſu- chungen und Einziehungen geſichert ſeyn ſollen; und daß jeder Beamte, der einen verdaͤchtigen Ort durchſuchen ſoll, eine General-Vollmacht haben muß, (in Bezug auf das Factum ausſchließlich;) auch ſoll Niemand verhaftet werden koͤnnen, deſſen Name nicht genannt iſt, oder deſſen Vergehungen nicht beſonders beſchrieben oder durch den Augen- ſchein dargethan ſind, weil dieſes der Freiheit ge- faͤhrlich iſt und nicht geduldet werden darf. Section 7. Daß kein freier Mann verhaftet, ſeiner Frei- heit, ſeines Eigenthums oder ſeiner Rechte beraubt, geaͤchtet oder Landes verwieſen, oder auf ſonſtige Weiſe an ſeinem Leben, ſeiner Freiheit oder ſei- nem Eigenthum anders beeintraͤchtigt werden darf, als durch das Urtheil der Pairs und durch die Landesgeſetze. Section 8. Daß, bei allen Unterſuchungen von Verbre- chen, der Angeklagte das Recht hat, ſelbſt oder durch ſeinen Anwald gehoͤrt zu werden, zu ver- langen, daß ihm die Natur und Urſache der An- klage offenbaret werde; daß die Zeugen einander gegenuͤber geſtellt werden und er volle Macht hat, die Zeugen zu ſeinen Gunſten aufmerkſam zu ma-

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Zitationshilfe: Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/185>, abgerufen am 24.04.2024.