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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Eilftes Kapitel.

Von den Anschlägen.
§. 75.

Wenn schon die Verfertigung eines genauen Anschlags bei Landbauen vielen Schwierigkei-
ten unterworfen ist, so treten bei Wasserbauen noch weit mehr Umstände ein, die eine ge-
naue Bestimmung der Materialienmenge und der Kosten höchst unsicher machen. Bald ver-
tieft sich während dem Baue der Grund weit mehr als man berechtiget war vorauszusetzen,
bald pressen sich die Faschinen mehr als gewöhnlich zusammen, bald kann wegen widriger
Winde die Erde nicht in gehöriger Menge angefahren werden, weshalb man zu Landfuhren
seine Zuflucht nehmen muß, und so können mannichfaltige Veranlassungen eine Abweichung
von dem ursprünglichen Anschlage veranlassen. So unmöglich es aber auch ist, auf derglei-
chen Umstände Rücksicht zu nehmen, so wird dennoch erfordert, daß vor der Ausführung
eines jeden Baues, ein so viel wie möglich genauer Anschlag von den Materialien und Ko-
sten, vorher verfertiget werde.

§. 76.

Vor der nähern Untersuchung des Materialienbedarfs und des Arbeitslohns, wird es
nöthig seyn, einige Bemerkungen darüber anzustellen, in wie fern Faschinenbaue durch Entre-
penneurs oder auf Rechnung am vortheilhaftesten auszuführen sind.

Aus dem Vorhergehenden wird hinlänglich erhellen, daß nur derjenige einen Faschi-
nenbau zweckmäßig ausführen kann, welcher genaue Kenntniß des Strombaues besitzet, die
man bei einem Entreprenneur der nicht zugleich Baumeister ist, nicht wohl voraussetzen darf.
Wenn es sich aber sehr wohl ereignen kann, daß ein Wasserbau beinahe noch einmal so viel
auszuführen kostet, als veranschlagt worden, so wird nicht leicht ein Entreprenneur einen solchen
Bau übernehmen, wenn er nicht durch die bewilligten Kosten, auch für die möglich nachthei-
ligen Umstände gesichert ist. So oft nun diese Umstände nicht eintreten, so ist der Staat um
die mehrern Kosten gebracht, die besser angewandt werden könnten. Selbst wenn man dem
Enterprenneur in besondern Fällen, etwa bei großer Vertiefung während dem Baue, Nach-
schuß bewilligen wollte, so ist die Mehrausgabe schwer zu bestimmen, weil Werke unter dem

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Eilftes Kapitel.

Von den Anſchlaͤgen.
§. 75.

Wenn ſchon die Verfertigung eines genauen Anſchlags bei Landbauen vielen Schwierigkei-
ten unterworfen iſt, ſo treten bei Waſſerbauen noch weit mehr Umſtaͤnde ein, die eine ge-
naue Beſtimmung der Materialienmenge und der Koſten hoͤchſt unſicher machen. Bald ver-
tieft ſich waͤhrend dem Baue der Grund weit mehr als man berechtiget war vorauszuſetzen,
bald preſſen ſich die Faſchinen mehr als gewoͤhnlich zuſammen, bald kann wegen widriger
Winde die Erde nicht in gehoͤriger Menge angefahren werden, weshalb man zu Landfuhren
ſeine Zuflucht nehmen muß, und ſo koͤnnen mannichfaltige Veranlaſſungen eine Abweichung
von dem urſpruͤnglichen Anſchlage veranlaſſen. So unmoͤglich es aber auch iſt, auf derglei-
chen Umſtaͤnde Ruͤckſicht zu nehmen, ſo wird dennoch erfordert, daß vor der Ausfuͤhrung
eines jeden Baues, ein ſo viel wie moͤglich genauer Anſchlag von den Materialien und Ko-
ſten, vorher verfertiget werde.

§. 76.

Vor der naͤhern Unterſuchung des Materialienbedarfs und des Arbeitslohns, wird es
noͤthig ſeyn, einige Bemerkungen daruͤber anzuſtellen, in wie fern Faſchinenbaue durch Entre-
penneurs oder auf Rechnung am vortheilhafteſten auszufuͤhren ſind.

Aus dem Vorhergehenden wird hinlaͤnglich erhellen, daß nur derjenige einen Faſchi-
nenbau zweckmaͤßig ausfuͤhren kann, welcher genaue Kenntniß des Strombaues beſitzet, die
man bei einem Entreprenneur der nicht zugleich Baumeiſter iſt, nicht wohl vorausſetzen darf.
Wenn es ſich aber ſehr wohl ereignen kann, daß ein Waſſerbau beinahe noch einmal ſo viel
auszufuͤhren koſtet, als veranſchlagt worden, ſo wird nicht leicht ein Entreprenneur einen ſolchen
Bau uͤbernehmen, wenn er nicht durch die bewilligten Koſten, auch fuͤr die moͤglich nachthei-
ligen Umſtaͤnde geſichert iſt. So oft nun dieſe Umſtaͤnde nicht eintreten, ſo iſt der Staat um
die mehrern Koſten gebracht, die beſſer angewandt werden koͤnnten. Selbſt wenn man dem
Enterprenneur in beſondern Faͤllen, etwa bei großer Vertiefung waͤhrend dem Baue, Nach-
ſchuß bewilligen wollte, ſo iſt die Mehrausgabe ſchwer zu beſtimmen, weil Werke unter dem

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[83/0103] Eilftes Kapitel. Von den Anſchlaͤgen. §. 75. Wenn ſchon die Verfertigung eines genauen Anſchlags bei Landbauen vielen Schwierigkei- ten unterworfen iſt, ſo treten bei Waſſerbauen noch weit mehr Umſtaͤnde ein, die eine ge- naue Beſtimmung der Materialienmenge und der Koſten hoͤchſt unſicher machen. Bald ver- tieft ſich waͤhrend dem Baue der Grund weit mehr als man berechtiget war vorauszuſetzen, bald preſſen ſich die Faſchinen mehr als gewoͤhnlich zuſammen, bald kann wegen widriger Winde die Erde nicht in gehoͤriger Menge angefahren werden, weshalb man zu Landfuhren ſeine Zuflucht nehmen muß, und ſo koͤnnen mannichfaltige Veranlaſſungen eine Abweichung von dem urſpruͤnglichen Anſchlage veranlaſſen. So unmoͤglich es aber auch iſt, auf derglei- chen Umſtaͤnde Ruͤckſicht zu nehmen, ſo wird dennoch erfordert, daß vor der Ausfuͤhrung eines jeden Baues, ein ſo viel wie moͤglich genauer Anſchlag von den Materialien und Ko- ſten, vorher verfertiget werde. §. 76. Vor der naͤhern Unterſuchung des Materialienbedarfs und des Arbeitslohns, wird es noͤthig ſeyn, einige Bemerkungen daruͤber anzuſtellen, in wie fern Faſchinenbaue durch Entre- penneurs oder auf Rechnung am vortheilhafteſten auszufuͤhren ſind. Aus dem Vorhergehenden wird hinlaͤnglich erhellen, daß nur derjenige einen Faſchi- nenbau zweckmaͤßig ausfuͤhren kann, welcher genaue Kenntniß des Strombaues beſitzet, die man bei einem Entreprenneur der nicht zugleich Baumeiſter iſt, nicht wohl vorausſetzen darf. Wenn es ſich aber ſehr wohl ereignen kann, daß ein Waſſerbau beinahe noch einmal ſo viel auszufuͤhren koſtet, als veranſchlagt worden, ſo wird nicht leicht ein Entreprenneur einen ſolchen Bau uͤbernehmen, wenn er nicht durch die bewilligten Koſten, auch fuͤr die moͤglich nachthei- ligen Umſtaͤnde geſichert iſt. So oft nun dieſe Umſtaͤnde nicht eintreten, ſo iſt der Staat um die mehrern Koſten gebracht, die beſſer angewandt werden koͤnnten. Selbſt wenn man dem Enterprenneur in beſondern Faͤllen, etwa bei großer Vertiefung waͤhrend dem Baue, Nach- ſchuß bewilligen wollte, ſo iſt die Mehrausgabe ſchwer zu beſtimmen, weil Werke unter dem L 2

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/103>, abgerufen am 18.04.2024.