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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Zweites Kapitel.
3 Fuß Länge. Man nimmt dieselben gern von 11/2 Zoll starken weidenen Zweigen, im Früh-
jahr oder Herbste, damit solche auf dem Werke ausschlagen und einwurzeln. Auch pflegt
man sich, wenn die Spreutlage oder Rauchwehre sehr dem Eisgange ausgesetzt ist, der An-
ker- oder Hakenpfähle
zu bedienen. Diese können nur aus Aesten gehauen werden, indem
man den obersten Zweig bei dem Abhauen etwa 3 bis 4 Zoll lang stehen läßt. Die fünfte
Taf. I.Figur zeigt einen solchen Ankerpfahl.

§. 7.

Die Erde, welche zum Bau der Packwerke erfordert wird, muß, wenn eine Wahl
statt findet, nach den Umständen gewählt werden; im Nothfall kann man sich aber einer je-
den Erdart bedienen.

Wenn die Faschinen grün und stark belaubt sind, so ist grober Sand das beste
Materiale zur Beschwerung der Faschinenlagen. Hingegen, wenn die Faschinen trocken sind,
so ist fette Kleyerde und Rasen am dienlichsten; wäre aber nichts als Sand vorhanden, so
muß man wenigstens die erste Faschinenlage mit fettem oder lehmigtem Boden zu belasten
suchen, damit der übrige Sand nicht so leicht durchfällt und den Boden erhöhet.

Die letzte Erdschicht eines jeden Packwerks muß aus fettem Boden bestehen, damit
die Weidenreiser gut auswachsen.

Torf oder Moorerde, welche nicht schwerer als Wasser ist, taugt zur Beschwerung
der Packwerke gar nichts.

Wie viel Materialien und unter welchen Bedingungen solche zu einem jeden Bau
erfordert werden, wird in der Folge auseinandergesetzt. Auffallend wird es aber immer blei-
ben, daß zu den kühnsten Wasserbauen an Flüssen und Strömen, nur Faschinen, Würste,
Erde und kleine Pfähle erfordert werden.

§. 8.

Werkzeuge, Geräthschaften oder Utensilien, welche der Faschinenbau erfordert,
sind folgende:

Aexte, um das große Holz zu den Pfählen zu bearbeiten.

Beile, zum Faschinenhauen, Pfähle anzuspitzen und zum Abhauen der Würste.

Faschinenmesser, zu dem §. 3. angeführten Gebrauche. Diese Messer müssen aber
keine nach vorne gebogene Spitze haben, sondern wie Figur 6. geformt seyn.

Spaden mit einem eisernen Schuh, zum Graben und verbreiten der Erde.

Schlägel zum Einschlagen der Faschinenpfähle; der Kopf wird aus hartem, ästigem,

Zweites Kapitel.
3 Fuß Laͤnge. Man nimmt dieſelben gern von 1½ Zoll ſtarken weidenen Zweigen, im Fruͤh-
jahr oder Herbſte, damit ſolche auf dem Werke ausſchlagen und einwurzeln. Auch pflegt
man ſich, wenn die Spreutlage oder Rauchwehre ſehr dem Eisgange ausgeſetzt iſt, der An-
ker- oder Hakenpfaͤhle
zu bedienen. Dieſe koͤnnen nur aus Aeſten gehauen werden, indem
man den oberſten Zweig bei dem Abhauen etwa 3 bis 4 Zoll lang ſtehen laͤßt. Die fuͤnfte
Taf. I.Figur zeigt einen ſolchen Ankerpfahl.

§. 7.

Die Erde, welche zum Bau der Packwerke erfordert wird, muß, wenn eine Wahl
ſtatt findet, nach den Umſtaͤnden gewaͤhlt werden; im Nothfall kann man ſich aber einer je-
den Erdart bedienen.

Wenn die Faſchinen gruͤn und ſtark belaubt ſind, ſo iſt grober Sand das beſte
Materiale zur Beſchwerung der Faſchinenlagen. Hingegen, wenn die Faſchinen trocken ſind,
ſo iſt fette Kleyerde und Raſen am dienlichſten; waͤre aber nichts als Sand vorhanden, ſo
muß man wenigſtens die erſte Faſchinenlage mit fettem oder lehmigtem Boden zu belaſten
ſuchen, damit der uͤbrige Sand nicht ſo leicht durchfaͤllt und den Boden erhoͤhet.

Die letzte Erdſchicht eines jeden Packwerks muß aus fettem Boden beſtehen, damit
die Weidenreiſer gut auswachſen.

Torf oder Moorerde, welche nicht ſchwerer als Waſſer iſt, taugt zur Beſchwerung
der Packwerke gar nichts.

Wie viel Materialien und unter welchen Bedingungen ſolche zu einem jeden Bau
erfordert werden, wird in der Folge auseinandergeſetzt. Auffallend wird es aber immer blei-
ben, daß zu den kuͤhnſten Waſſerbauen an Fluͤſſen und Stroͤmen, nur Faſchinen, Wuͤrſte,
Erde und kleine Pfaͤhle erfordert werden.

§. 8.

Werkzeuge, Geraͤthſchaften oder Utenſilien, welche der Faſchinenbau erfordert,
ſind folgende:

Aexte, um das große Holz zu den Pfaͤhlen zu bearbeiten.

Beile, zum Faſchinenhauen, Pfaͤhle anzuſpitzen und zum Abhauen der Wuͤrſte.

Faſchinenmeſſer, zu dem §. 3. angefuͤhrten Gebrauche. Dieſe Meſſer muͤſſen aber
keine nach vorne gebogene Spitze haben, ſondern wie Figur 6. geformt ſeyn.

Spaden mit einem eiſernen Schuh, zum Graben und verbreiten der Erde.

Schlaͤgel zum Einſchlagen der Faſchinenpfaͤhle; der Kopf wird aus hartem, aͤſtigem,

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[10/0030] Zweites Kapitel. 3 Fuß Laͤnge. Man nimmt dieſelben gern von 1½ Zoll ſtarken weidenen Zweigen, im Fruͤh- jahr oder Herbſte, damit ſolche auf dem Werke ausſchlagen und einwurzeln. Auch pflegt man ſich, wenn die Spreutlage oder Rauchwehre ſehr dem Eisgange ausgeſetzt iſt, der An- ker- oder Hakenpfaͤhle zu bedienen. Dieſe koͤnnen nur aus Aeſten gehauen werden, indem man den oberſten Zweig bei dem Abhauen etwa 3 bis 4 Zoll lang ſtehen laͤßt. Die fuͤnfte Figur zeigt einen ſolchen Ankerpfahl. Taf. I. §. 7. Die Erde, welche zum Bau der Packwerke erfordert wird, muß, wenn eine Wahl ſtatt findet, nach den Umſtaͤnden gewaͤhlt werden; im Nothfall kann man ſich aber einer je- den Erdart bedienen. Wenn die Faſchinen gruͤn und ſtark belaubt ſind, ſo iſt grober Sand das beſte Materiale zur Beſchwerung der Faſchinenlagen. Hingegen, wenn die Faſchinen trocken ſind, ſo iſt fette Kleyerde und Raſen am dienlichſten; waͤre aber nichts als Sand vorhanden, ſo muß man wenigſtens die erſte Faſchinenlage mit fettem oder lehmigtem Boden zu belaſten ſuchen, damit der uͤbrige Sand nicht ſo leicht durchfaͤllt und den Boden erhoͤhet. Die letzte Erdſchicht eines jeden Packwerks muß aus fettem Boden beſtehen, damit die Weidenreiſer gut auswachſen. Torf oder Moorerde, welche nicht ſchwerer als Waſſer iſt, taugt zur Beſchwerung der Packwerke gar nichts. Wie viel Materialien und unter welchen Bedingungen ſolche zu einem jeden Bau erfordert werden, wird in der Folge auseinandergeſetzt. Auffallend wird es aber immer blei- ben, daß zu den kuͤhnſten Waſſerbauen an Fluͤſſen und Stroͤmen, nur Faſchinen, Wuͤrſte, Erde und kleine Pfaͤhle erfordert werden. §. 8. Werkzeuge, Geraͤthſchaften oder Utenſilien, welche der Faſchinenbau erfordert, ſind folgende: Aexte, um das große Holz zu den Pfaͤhlen zu bearbeiten. Beile, zum Faſchinenhauen, Pfaͤhle anzuſpitzen und zum Abhauen der Wuͤrſte. Faſchinenmeſſer, zu dem §. 3. angefuͤhrten Gebrauche. Dieſe Meſſer muͤſſen aber keine nach vorne gebogene Spitze haben, ſondern wie Figur 6. geformt ſeyn. Spaden mit einem eiſernen Schuh, zum Graben und verbreiten der Erde. Schlaͤgel zum Einſchlagen der Faſchinenpfaͤhle; der Kopf wird aus hartem, aͤſtigem,

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/30>, abgerufen am 25.04.2024.