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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Vom Baue der Coupirungen.
für die eingedeichte Niederung alsdann von vielem Vortheile ist. Oder wenn ein Stromarm
ein so starkes Gefälle hat und zwischen so niedrigen Ufern liegt, daß die unterhalb angelegte
Coupirung das Oberwasser so hoch aufstauen würde, daß solches über die Ufer des Arms
tritt und neue Einrisse verursacht. In diesem Falle begnügt man sich die Coupirung mehr
nach der Mitte des Arms, auch noch weiter oberhalb anzulegen.

§. 37.

Soll ein ganzer Strom regulirt werden, der eine so große Menge Seitenärme ent-
hält, daß wegen der vielen Zertheilung des zur Schiffarth nöthigen Wassers, das Abschnei-
den dieser Stromärme zum Besten der Schiffarth nöthig ist, damit nur ein ungetheilter
Hauptlauf verbleibt, so ist es vortheilhaft, zuerst die obersten Stromärme abzuschneiden und
das Wasser von oben nach unten in einer geschlossenen Bahn fort zu führen, indem sich als-
denn der Strom nicht so leicht in einen Seitenarm wirft, auch die Coupirungsarbeit selbst,
weniger schwierig ist. Selbst in dem Falle wenn die Coupirungen der Stromärme, we-
gen einer vorzunehmenden Deichschüttung gemacht werden, gilt eben diese Regel, weil die
Eindeichung von oben herunter geschiehet. Sollen aber Durchstiche angefertiget werden, so
müssen solche vor Anlegung der Coupirungen schon beendet seyn, nur daß bei den Durch-
stichen die Arbeit umgekehrt, von unten nach oben ausgeführet wird.

§. 38.

Nach der Auswahl des Orts ist die Zeit in welcher eine Stromcoupirung angefangen
wird, ebenfalls nicht gleichgültig. Die erste und vorzüglichste Regel ist, daß man eine Pe-
riode wähle in welcher der Strohm niedriges Wasser hat, und wo man kein Anschwellen des
Stroms befürchten darf. Vieler Regen ist ebenfalls bei dieser Arbeit nachtheilig und da es
ferner bei dem Coupirungsbaue auf schnelle Beendigung der Arbeit und mit darauf ankommt,
daß das Faschinenwerk so viel wie möglich dicht wird, so sind bei demselben vorzüglich gut
belaubte Faschinen nöthig, daher kann hierbei von den übrigen Packwerken darin eine Aus-
nahme gemacht werden, daß die Arbeit, wenn zu keiner andern Zeit frisch belaubte Faschinen
zu haben sind, gegen den Herbst geführt wird, wo das Holz noch Laub hat. Ferner erfor-
dert die Coupirungsarbeit, daß gegen das Ende, wenn man bald zum Schluß kommt, Tag
und Nacht gearbeitet werde, weshalb man den Anfang der Arbeit so wählen muß, daß die
Beendigung zur Zeit des Vollmondes einfällt, weil man alsdenn bei Unglücksfällen die in
der Nacht vorfallen könnten, alles besser übersehen kann.

Eben so sorgfältig hat man es zu vermeiden, daß die Arbeit nicht während der

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Vom Baue der Coupirungen.
fuͤr die eingedeichte Niederung alsdann von vielem Vortheile iſt. Oder wenn ein Stromarm
ein ſo ſtarkes Gefaͤlle hat und zwiſchen ſo niedrigen Ufern liegt, daß die unterhalb angelegte
Coupirung das Oberwaſſer ſo hoch aufſtauen wuͤrde, daß ſolches uͤber die Ufer des Arms
tritt und neue Einriſſe verurſacht. In dieſem Falle begnuͤgt man ſich die Coupirung mehr
nach der Mitte des Arms, auch noch weiter oberhalb anzulegen.

§. 37.

Soll ein ganzer Strom regulirt werden, der eine ſo große Menge Seitenaͤrme ent-
haͤlt, daß wegen der vielen Zertheilung des zur Schiffarth noͤthigen Waſſers, das Abſchnei-
den dieſer Stromaͤrme zum Beſten der Schiffarth noͤthig iſt, damit nur ein ungetheilter
Hauptlauf verbleibt, ſo iſt es vortheilhaft, zuerſt die oberſten Stromaͤrme abzuſchneiden und
das Waſſer von oben nach unten in einer geſchloſſenen Bahn fort zu fuͤhren, indem ſich als-
denn der Strom nicht ſo leicht in einen Seitenarm wirft, auch die Coupirungsarbeit ſelbſt,
weniger ſchwierig iſt. Selbſt in dem Falle wenn die Coupirungen der Stromaͤrme, we-
gen einer vorzunehmenden Deichſchuͤttung gemacht werden, gilt eben dieſe Regel, weil die
Eindeichung von oben herunter geſchiehet. Sollen aber Durchſtiche angefertiget werden, ſo
muͤſſen ſolche vor Anlegung der Coupirungen ſchon beendet ſeyn, nur daß bei den Durch-
ſtichen die Arbeit umgekehrt, von unten nach oben ausgefuͤhret wird.

§. 38.

Nach der Auswahl des Orts iſt die Zeit in welcher eine Stromcoupirung angefangen
wird, ebenfalls nicht gleichguͤltig. Die erſte und vorzuͤglichſte Regel iſt, daß man eine Pe-
riode waͤhle in welcher der Strohm niedriges Waſſer hat, und wo man kein Anſchwellen des
Stroms befuͤrchten darf. Vieler Regen iſt ebenfalls bei dieſer Arbeit nachtheilig und da es
ferner bei dem Coupirungsbaue auf ſchnelle Beendigung der Arbeit und mit darauf ankommt,
daß das Faſchinenwerk ſo viel wie moͤglich dicht wird, ſo ſind bei demſelben vorzuͤglich gut
belaubte Faſchinen noͤthig, daher kann hierbei von den uͤbrigen Packwerken darin eine Aus-
nahme gemacht werden, daß die Arbeit, wenn zu keiner andern Zeit friſch belaubte Faſchinen
zu haben ſind, gegen den Herbſt gefuͤhrt wird, wo das Holz noch Laub hat. Ferner erfor-
dert die Coupirungsarbeit, daß gegen das Ende, wenn man bald zum Schluß kommt, Tag
und Nacht gearbeitet werde, weshalb man den Anfang der Arbeit ſo waͤhlen muß, daß die
Beendigung zur Zeit des Vollmondes einfaͤllt, weil man alsdenn bei Ungluͤcksfaͤllen die in
der Nacht vorfallen koͤnnten, alles beſſer uͤberſehen kann.

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[43/0063] Vom Baue der Coupirungen. fuͤr die eingedeichte Niederung alsdann von vielem Vortheile iſt. Oder wenn ein Stromarm ein ſo ſtarkes Gefaͤlle hat und zwiſchen ſo niedrigen Ufern liegt, daß die unterhalb angelegte Coupirung das Oberwaſſer ſo hoch aufſtauen wuͤrde, daß ſolches uͤber die Ufer des Arms tritt und neue Einriſſe verurſacht. In dieſem Falle begnuͤgt man ſich die Coupirung mehr nach der Mitte des Arms, auch noch weiter oberhalb anzulegen. §. 37. Soll ein ganzer Strom regulirt werden, der eine ſo große Menge Seitenaͤrme ent- haͤlt, daß wegen der vielen Zertheilung des zur Schiffarth noͤthigen Waſſers, das Abſchnei- den dieſer Stromaͤrme zum Beſten der Schiffarth noͤthig iſt, damit nur ein ungetheilter Hauptlauf verbleibt, ſo iſt es vortheilhaft, zuerſt die oberſten Stromaͤrme abzuſchneiden und das Waſſer von oben nach unten in einer geſchloſſenen Bahn fort zu fuͤhren, indem ſich als- denn der Strom nicht ſo leicht in einen Seitenarm wirft, auch die Coupirungsarbeit ſelbſt, weniger ſchwierig iſt. Selbſt in dem Falle wenn die Coupirungen der Stromaͤrme, we- gen einer vorzunehmenden Deichſchuͤttung gemacht werden, gilt eben dieſe Regel, weil die Eindeichung von oben herunter geſchiehet. Sollen aber Durchſtiche angefertiget werden, ſo muͤſſen ſolche vor Anlegung der Coupirungen ſchon beendet ſeyn, nur daß bei den Durch- ſtichen die Arbeit umgekehrt, von unten nach oben ausgefuͤhret wird. §. 38. Nach der Auswahl des Orts iſt die Zeit in welcher eine Stromcoupirung angefangen wird, ebenfalls nicht gleichguͤltig. Die erſte und vorzuͤglichſte Regel iſt, daß man eine Pe- riode waͤhle in welcher der Strohm niedriges Waſſer hat, und wo man kein Anſchwellen des Stroms befuͤrchten darf. Vieler Regen iſt ebenfalls bei dieſer Arbeit nachtheilig und da es ferner bei dem Coupirungsbaue auf ſchnelle Beendigung der Arbeit und mit darauf ankommt, daß das Faſchinenwerk ſo viel wie moͤglich dicht wird, ſo ſind bei demſelben vorzuͤglich gut belaubte Faſchinen noͤthig, daher kann hierbei von den uͤbrigen Packwerken darin eine Aus- nahme gemacht werden, daß die Arbeit, wenn zu keiner andern Zeit friſch belaubte Faſchinen zu haben ſind, gegen den Herbſt gefuͤhrt wird, wo das Holz noch Laub hat. Ferner erfor- dert die Coupirungsarbeit, daß gegen das Ende, wenn man bald zum Schluß kommt, Tag und Nacht gearbeitet werde, weshalb man den Anfang der Arbeit ſo waͤhlen muß, daß die Beendigung zur Zeit des Vollmondes einfaͤllt, weil man alsdenn bei Ungluͤcksfaͤllen die in der Nacht vorfallen koͤnnten, alles beſſer uͤberſehen kann. Eben ſo ſorgfaͤltig hat man es zu vermeiden, daß die Arbeit nicht waͤhrend der F 2

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/63>, abgerufen am 20.04.2024.