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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Sechstes Kapitel.
Aerndte vorgenommen werde, weil alsdenn die Arbeiter rar und theuer sind, und man wohl
in die Verlegenheit kommen könnte, daß die Leute am Ende der Arbeit fehlen, welches nahe
bei dem Schluß der Coupirung die übelsten Folgen verursachen würde. Es ist daher auch
rathsam, wenn sich an einem Strome mehrere Baustellen befinden, daß die Coupirung vor
Beendigung dieser Arbeiten gemacht wird, damit wenn Leute abgehen oder krank werden,
man den Abgang von den andern Baustellen ersetzen kann, weil es für den Bau und den
Baumeister nachtheilig und zu gefährlich ist, Mangel an Arbeitern zu haben.

§. 39.

Eine Coupirung mag nun grade oder bogenförmig angelegt werden, so ist in allen
Fällen die Bauart derjenigen gleich, welche bereits bei den Buhnen angegeben ist, und sie
wird nur dadurch verschieden, daß eine Buhne nur von einem Ufer des Stroms ab, ange-
legt wird, dagegen eine Coupirung die ganze Breite des Stroms einnimmt und an beide
Ufer anschließen muß. Es ist einleuchtend, daß wenn man bei dem Coupirungsbau nur mit
einer Buhne von dem Ufer abgehen wollte, um mit derselben an dem anderen anzuschließen,
dadurch das gegenüberliegende Ufer weggetrieben wird, und es folgt von selbst, daß der Cou-
pirungsbau, die Anlegung zweier einander gegenüberliegenden Buhnen oder Flügel erfor-
dert, welche alsdenn so weit verlängert werden, bis sie mit ihren Vorderenden an einander
stoßen und dergestalt verbunden werden können, daß sie zusammenhängend quer durch das
Strombett gehen, und kein Wasser nach dem abgeschnittenen Grundbette durch lassen. Durch
das Abschneiden des Wassers entstehet alsdenn noch ein besonderer Umstand, der bei den Buh-
nen nicht Statt findet; diese haben nemlich ober- und unterhalb einen beinahe gleich hohen
Wasserstand, bei Coupirungen aber wird durch den Aufstau das Oberwasser immer merklich
höher als das Unterwasser. Dieser höhere Stand des Oberwassers ist besonders beim Zu-
sammenstoßen beider Flügel und gleich nach dem Schluß der Coupirung merklich, weil das
abgeschnittene Wasser nunmehr von dem Hauptstrom aufgenommen werden muß, wodurch
dessen Höhe so lange vermehrt wird, bis sich das Grundbett des Hauptstroms vertieft oder
erweitert hat. Um nun das Durchdringen des Wassers durch das Faschinenwerk möglichst
zu verhindern, so wird vor der Coupirung, auf die Seite wo der Strom herkommt, ein in
der Krone 6 Fuß breiter Erddamm mit einer anderthalbfüßigen Dossirung geschüttet, wel-
cher durch das Oberwasser so sehr gegen das Faschinenwerk angepreßt wird, daß nach dessen
Vollendung nicht leicht ein Durchdringen des Wassers zu befürchten ist.

Sechstes Kapitel.
Aerndte vorgenommen werde, weil alsdenn die Arbeiter rar und theuer ſind, und man wohl
in die Verlegenheit kommen koͤnnte, daß die Leute am Ende der Arbeit fehlen, welches nahe
bei dem Schluß der Coupirung die uͤbelſten Folgen verurſachen wuͤrde. Es iſt daher auch
rathſam, wenn ſich an einem Strome mehrere Bauſtellen befinden, daß die Coupirung vor
Beendigung dieſer Arbeiten gemacht wird, damit wenn Leute abgehen oder krank werden,
man den Abgang von den andern Bauſtellen erſetzen kann, weil es fuͤr den Bau und den
Baumeiſter nachtheilig und zu gefaͤhrlich iſt, Mangel an Arbeitern zu haben.

§. 39.

Eine Coupirung mag nun grade oder bogenfoͤrmig angelegt werden, ſo iſt in allen
Faͤllen die Bauart derjenigen gleich, welche bereits bei den Buhnen angegeben iſt, und ſie
wird nur dadurch verſchieden, daß eine Buhne nur von einem Ufer des Stroms ab, ange-
legt wird, dagegen eine Coupirung die ganze Breite des Stroms einnimmt und an beide
Ufer anſchließen muß. Es iſt einleuchtend, daß wenn man bei dem Coupirungsbau nur mit
einer Buhne von dem Ufer abgehen wollte, um mit derſelben an dem anderen anzuſchließen,
dadurch das gegenuͤberliegende Ufer weggetrieben wird, und es folgt von ſelbſt, daß der Cou-
pirungsbau, die Anlegung zweier einander gegenuͤberliegenden Buhnen oder Fluͤgel erfor-
dert, welche alsdenn ſo weit verlaͤngert werden, bis ſie mit ihren Vorderenden an einander
ſtoßen und dergeſtalt verbunden werden koͤnnen, daß ſie zuſammenhaͤngend quer durch das
Strombett gehen, und kein Waſſer nach dem abgeſchnittenen Grundbette durch laſſen. Durch
das Abſchneiden des Waſſers entſtehet alsdenn noch ein beſonderer Umſtand, der bei den Buh-
nen nicht Statt findet; dieſe haben nemlich ober- und unterhalb einen beinahe gleich hohen
Waſſerſtand, bei Coupirungen aber wird durch den Aufſtau das Oberwaſſer immer merklich
hoͤher als das Unterwaſſer. Dieſer hoͤhere Stand des Oberwaſſers iſt beſonders beim Zu-
ſammenſtoßen beider Fluͤgel und gleich nach dem Schluß der Coupirung merklich, weil das
abgeſchnittene Waſſer nunmehr von dem Hauptſtrom aufgenommen werden muß, wodurch
deſſen Hoͤhe ſo lange vermehrt wird, bis ſich das Grundbett des Hauptſtroms vertieft oder
erweitert hat. Um nun das Durchdringen des Waſſers durch das Faſchinenwerk moͤglichſt
zu verhindern, ſo wird vor der Coupirung, auf die Seite wo der Strom herkommt, ein in
der Krone 6 Fuß breiter Erddamm mit einer anderthalbfuͤßigen Doſſirung geſchuͤttet, wel-
cher durch das Oberwaſſer ſo ſehr gegen das Faſchinenwerk angepreßt wird, daß nach deſſen
Vollendung nicht leicht ein Durchdringen des Waſſers zu befuͤrchten iſt.

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[44/0064] Sechstes Kapitel. Aerndte vorgenommen werde, weil alsdenn die Arbeiter rar und theuer ſind, und man wohl in die Verlegenheit kommen koͤnnte, daß die Leute am Ende der Arbeit fehlen, welches nahe bei dem Schluß der Coupirung die uͤbelſten Folgen verurſachen wuͤrde. Es iſt daher auch rathſam, wenn ſich an einem Strome mehrere Bauſtellen befinden, daß die Coupirung vor Beendigung dieſer Arbeiten gemacht wird, damit wenn Leute abgehen oder krank werden, man den Abgang von den andern Bauſtellen erſetzen kann, weil es fuͤr den Bau und den Baumeiſter nachtheilig und zu gefaͤhrlich iſt, Mangel an Arbeitern zu haben. §. 39. Eine Coupirung mag nun grade oder bogenfoͤrmig angelegt werden, ſo iſt in allen Faͤllen die Bauart derjenigen gleich, welche bereits bei den Buhnen angegeben iſt, und ſie wird nur dadurch verſchieden, daß eine Buhne nur von einem Ufer des Stroms ab, ange- legt wird, dagegen eine Coupirung die ganze Breite des Stroms einnimmt und an beide Ufer anſchließen muß. Es iſt einleuchtend, daß wenn man bei dem Coupirungsbau nur mit einer Buhne von dem Ufer abgehen wollte, um mit derſelben an dem anderen anzuſchließen, dadurch das gegenuͤberliegende Ufer weggetrieben wird, und es folgt von ſelbſt, daß der Cou- pirungsbau, die Anlegung zweier einander gegenuͤberliegenden Buhnen oder Fluͤgel erfor- dert, welche alsdenn ſo weit verlaͤngert werden, bis ſie mit ihren Vorderenden an einander ſtoßen und dergeſtalt verbunden werden koͤnnen, daß ſie zuſammenhaͤngend quer durch das Strombett gehen, und kein Waſſer nach dem abgeſchnittenen Grundbette durch laſſen. Durch das Abſchneiden des Waſſers entſtehet alsdenn noch ein beſonderer Umſtand, der bei den Buh- nen nicht Statt findet; dieſe haben nemlich ober- und unterhalb einen beinahe gleich hohen Waſſerſtand, bei Coupirungen aber wird durch den Aufſtau das Oberwaſſer immer merklich hoͤher als das Unterwaſſer. Dieſer hoͤhere Stand des Oberwaſſers iſt beſonders beim Zu- ſammenſtoßen beider Fluͤgel und gleich nach dem Schluß der Coupirung merklich, weil das abgeſchnittene Waſſer nunmehr von dem Hauptſtrom aufgenommen werden muß, wodurch deſſen Hoͤhe ſo lange vermehrt wird, bis ſich das Grundbett des Hauptſtroms vertieft oder erweitert hat. Um nun das Durchdringen des Waſſers durch das Faſchinenwerk moͤglichſt zu verhindern, ſo wird vor der Coupirung, auf die Seite wo der Strom herkommt, ein in der Krone 6 Fuß breiter Erddamm mit einer anderthalbfuͤßigen Doſſirung geſchuͤttet, wel- cher durch das Oberwaſſer ſo ſehr gegen das Faſchinenwerk angepreßt wird, daß nach deſſen Vollendung nicht leicht ein Durchdringen des Waſſers zu befuͤrchten iſt.

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/64>, abgerufen am 19.04.2024.