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Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800.

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Neuntes Kapitel.
trockenen Boden, so ist es rathsam solche so weit sie in die Erde kommen, vorher 8 bis 14
Tage in Flußwasser einzuweichen.

Im folgenden Sommer treiben alsdenn wenn der Baum nicht ausgegangen ist, von
oben bis unten auf allen Seiten junge Zweige aus. Damit nun ein solcher Stamm eine
gute Krone erhält oder damit eine Kopfweide entstehe, so müssen alle Zweige bis etwa 6 bis
8 Zoll unter dem Gipfel des Baums, mit einem scharfen Messer, ohne Verletzung der Rinde
dicht an derselben abgeschnitten werden. Diese Zweige heißen Räuber und das Abschnei-
den räubern.

§. 66.

Nächst dem Pflanzungsgeschäfte gehört noch die Erinnerung hierher, daß wenn
Strauch- und Baumpflanzungen den größten Vortheil für den Faschinenbau gewähren sollen,
sie alle 3 Jahre gehauen werden müssen, es sey denn daß der Boden äußerst mager ist, da
man denn noch ein Jahr zu giebt. Will man von Kopfweiden Setzstangen haben, so müssen
solche einige Jahre länger unbehauen stehen bleiben, so wie auch diejenigen Strauchpflanzun-
gen, welche erst angelegt sind, das erstemal nicht im dritten, sondern im vierten oder fünf-
ten Jahre nach ihrer Anlegung gehauen werden, damit die Pflanzstöcke hinlängliche und
bessere Wurzeln erhalten.

Das Strauchholz auf den Packwerken wird ebenfalls alle drei Jahre gehauen, denn
läßt man sowohl dieses als auch die Sträucher in den Pflanzungen länger stehen und dicker
werden, so verlieren die Ruthen ihre Biegsamkeit, und beim Eisgang werden sie umgebrochen.
Den Kopfweiden ist es ebenfalls schädlich wenn ihre Zweige zu stark werden, weil nach dem
Hauen gewöhnlich dergleichen Weiden stammfaul werden. Das Kappen der Weiden- und
Pappelbäume so wohl als das Aushauen der Pflanzungen, erfordert wenn das stehenblei-
bende Holz nicht beschädigt werden soll, sehr scharfe Werkzeuge, mit welchen der Hieb von
unten nach oben und ja nicht umgekehrt geführt werden muß. Bei den gekappten Bäumen.
und bei den Strauchpflanzungen, werden die Zweige so weit abgehauen, daß die stehenblei-
benden Enden noch zwei bis drei Zoll lang sind. Von den Bäumen müssen alle Zweige ab-
gehauen werden und nicht wie es zuweilen geschiehet, einzelne Zweige stehen bleiben, indem sie
gar zu leicht in der Saftzeit vom Winde zum Nachtheil des Stammes abgebrochen werden.

Um Pflanzungen regelmäßig benutzen zu können, pflegt man sie in drei bis vier
Schlägen einzutheilen, von welchen jedes Jahr einer ausgehauen wird.

Noch ist in Absicht der Hauzeit zu bemerken, daß Strauchpflanzungen mit gleichem

Neuntes Kapitel.
trockenen Boden, ſo iſt es rathſam ſolche ſo weit ſie in die Erde kommen, vorher 8 bis 14
Tage in Flußwaſſer einzuweichen.

Im folgenden Sommer treiben alsdenn wenn der Baum nicht ausgegangen iſt, von
oben bis unten auf allen Seiten junge Zweige aus. Damit nun ein ſolcher Stamm eine
gute Krone erhaͤlt oder damit eine Kopfweide entſtehe, ſo muͤſſen alle Zweige bis etwa 6 bis
8 Zoll unter dem Gipfel des Baums, mit einem ſcharfen Meſſer, ohne Verletzung der Rinde
dicht an derſelben abgeſchnitten werden. Dieſe Zweige heißen Raͤuber und das Abſchnei-
den raͤubern.

§. 66.

Naͤchſt dem Pflanzungsgeſchaͤfte gehoͤrt noch die Erinnerung hierher, daß wenn
Strauch- und Baumpflanzungen den groͤßten Vortheil fuͤr den Faſchinenbau gewaͤhren ſollen,
ſie alle 3 Jahre gehauen werden muͤſſen, es ſey denn daß der Boden aͤußerſt mager iſt, da
man denn noch ein Jahr zu giebt. Will man von Kopfweiden Setzſtangen haben, ſo muͤſſen
ſolche einige Jahre laͤnger unbehauen ſtehen bleiben, ſo wie auch diejenigen Strauchpflanzun-
gen, welche erſt angelegt ſind, das erſtemal nicht im dritten, ſondern im vierten oder fuͤnf-
ten Jahre nach ihrer Anlegung gehauen werden, damit die Pflanzſtoͤcke hinlaͤngliche und
beſſere Wurzeln erhalten.

Das Strauchholz auf den Packwerken wird ebenfalls alle drei Jahre gehauen, denn
laͤßt man ſowohl dieſes als auch die Straͤucher in den Pflanzungen laͤnger ſtehen und dicker
werden, ſo verlieren die Ruthen ihre Biegſamkeit, und beim Eisgang werden ſie umgebrochen.
Den Kopfweiden iſt es ebenfalls ſchaͤdlich wenn ihre Zweige zu ſtark werden, weil nach dem
Hauen gewoͤhnlich dergleichen Weiden ſtammfaul werden. Das Kappen der Weiden- und
Pappelbaͤume ſo wohl als das Aushauen der Pflanzungen, erfordert wenn das ſtehenblei-
bende Holz nicht beſchaͤdigt werden ſoll, ſehr ſcharfe Werkzeuge, mit welchen der Hieb von
unten nach oben und ja nicht umgekehrt gefuͤhrt werden muß. Bei den gekappten Baͤumen.
und bei den Strauchpflanzungen, werden die Zweige ſo weit abgehauen, daß die ſtehenblei-
benden Enden noch zwei bis drei Zoll lang ſind. Von den Baͤumen muͤſſen alle Zweige ab-
gehauen werden und nicht wie es zuweilen geſchiehet, einzelne Zweige ſtehen bleiben, indem ſie
gar zu leicht in der Saftzeit vom Winde zum Nachtheil des Stammes abgebrochen werden.

Um Pflanzungen regelmaͤßig benutzen zu koͤnnen, pflegt man ſie in drei bis vier
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Noch iſt in Abſicht der Hauzeit zu bemerken, daß Strauchpflanzungen mit gleichem

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[70/0090] Neuntes Kapitel. trockenen Boden, ſo iſt es rathſam ſolche ſo weit ſie in die Erde kommen, vorher 8 bis 14 Tage in Flußwaſſer einzuweichen. Im folgenden Sommer treiben alsdenn wenn der Baum nicht ausgegangen iſt, von oben bis unten auf allen Seiten junge Zweige aus. Damit nun ein ſolcher Stamm eine gute Krone erhaͤlt oder damit eine Kopfweide entſtehe, ſo muͤſſen alle Zweige bis etwa 6 bis 8 Zoll unter dem Gipfel des Baums, mit einem ſcharfen Meſſer, ohne Verletzung der Rinde dicht an derſelben abgeſchnitten werden. Dieſe Zweige heißen Raͤuber und das Abſchnei- den raͤubern. §. 66. Naͤchſt dem Pflanzungsgeſchaͤfte gehoͤrt noch die Erinnerung hierher, daß wenn Strauch- und Baumpflanzungen den groͤßten Vortheil fuͤr den Faſchinenbau gewaͤhren ſollen, ſie alle 3 Jahre gehauen werden muͤſſen, es ſey denn daß der Boden aͤußerſt mager iſt, da man denn noch ein Jahr zu giebt. Will man von Kopfweiden Setzſtangen haben, ſo muͤſſen ſolche einige Jahre laͤnger unbehauen ſtehen bleiben, ſo wie auch diejenigen Strauchpflanzun- gen, welche erſt angelegt ſind, das erſtemal nicht im dritten, ſondern im vierten oder fuͤnf- ten Jahre nach ihrer Anlegung gehauen werden, damit die Pflanzſtoͤcke hinlaͤngliche und beſſere Wurzeln erhalten. Das Strauchholz auf den Packwerken wird ebenfalls alle drei Jahre gehauen, denn laͤßt man ſowohl dieſes als auch die Straͤucher in den Pflanzungen laͤnger ſtehen und dicker werden, ſo verlieren die Ruthen ihre Biegſamkeit, und beim Eisgang werden ſie umgebrochen. Den Kopfweiden iſt es ebenfalls ſchaͤdlich wenn ihre Zweige zu ſtark werden, weil nach dem Hauen gewoͤhnlich dergleichen Weiden ſtammfaul werden. Das Kappen der Weiden- und Pappelbaͤume ſo wohl als das Aushauen der Pflanzungen, erfordert wenn das ſtehenblei- bende Holz nicht beſchaͤdigt werden ſoll, ſehr ſcharfe Werkzeuge, mit welchen der Hieb von unten nach oben und ja nicht umgekehrt gefuͤhrt werden muß. Bei den gekappten Baͤumen. und bei den Strauchpflanzungen, werden die Zweige ſo weit abgehauen, daß die ſtehenblei- benden Enden noch zwei bis drei Zoll lang ſind. Von den Baͤumen muͤſſen alle Zweige ab- gehauen werden und nicht wie es zuweilen geſchiehet, einzelne Zweige ſtehen bleiben, indem ſie gar zu leicht in der Saftzeit vom Winde zum Nachtheil des Stammes abgebrochen werden. Um Pflanzungen regelmaͤßig benutzen zu koͤnnen, pflegt man ſie in drei bis vier Schlaͤgen einzutheilen, von welchen jedes Jahr einer ausgehauen wird. Noch iſt in Abſicht der Hauzeit zu bemerken, daß Strauchpflanzungen mit gleichem

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Zitationshilfe: Eytelwein, Johann Albert: Praktische Anweisung zur Konstrukzion der Faschinenwerke und den dazu gehörigen Anlagen an Flüssen und Strömen. Berlin, 1800, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eytelwein_faschinenwerke_1800/90>, abgerufen am 28.03.2024.