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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.

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I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abschnitt.
weniger eingewurzelt sie ist, desto
geringer ist Strafbarkeit
.
3) Je umfassender die illegale Triebfeder,
auf je mehr Rechtsverletzungen sie ihrer Natur
nach gerichtet ist, desto grösser die Strafbar-
keit; je weniger, desto geringer
.
§. 129.

Jede Handlung erscheint in jedem dieser
Momente und muss nach jedem beurtheilt
werden. Die Strafbarkeit kann in dem einen
Momente steigen, während sie in dem andern
sinkt. Die Bestimmung des wirklichen Grades
der Strafbarkeit des Subjects hängt daher von
der Beurtheilung seiner Handlung nach allen
drey Momenten ab, und wird durch die Sum-
me
bestimmt, welche aus den Graden der Gefähr-
lichkeit
, nach jenen drey verschiedenen Mo-
menten einzeln genommen
, resultirt *).

b) Einzelne Folgerungen aus diesen Principien.
aa) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Mo-
ment der Intensität der Triebfeder
.
§. 130.

Der Grad der Stärke einer Begierde, welche
dem Verbrechen zum Grunde lag, kann nur
erkannt werden, aus ihren Wirkungen, näm-
lich aus der Stärke der Hindernisse, welche der
Begehung entgegenstanden und welche durch
die Begierde überwunden worden sind. Diese
Hindernisse können seyn 1) Gemüthskräfte, 2)
Wirkungen von Gemüthskräften, Vorstellungen

und
*) S. hierüber ausführlich. Revision Thl. II. S. 388 -- 93.
I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt.
weniger eingewurzelt ſie iſt, deſto
geringer iſt Strafbarkeit
.
3) Je umfaſſender die illegale Triebfeder,
auf je mehr Rechtsverletzungen ſie ihrer Natur
nach gerichtet iſt, deſto gröſser die Strafbar-
keit; je weniger, deſto geringer
.
§. 129.

Jede Handlung erſcheint in jedem dieſer
Momente und muſs nach jedem beurtheilt
werden. Die Strafbarkeit kann in dem einen
Momente ſteigen, während ſie in dem andern
ſinkt. Die Beſtimmung des wirklichen Grades
der Strafbarkeit des Subjects hängt daher von
der Beurtheilung ſeiner Handlung nach allen
drey Momenten ab, und wird durch die Sum-
me
beſtimmt, welche aus den Graden der Gefähr-
lichkeit
, nach jenen drey verſchiedenen Mo-
menten einzeln genommen
, reſultirt *).

b) Einzelne Folgerungen aus dieſen Principien.
aa) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Mo-
ment der Intenſität der Triebfeder
.
§. 130.

Der Grad der Stärke einer Begierde, welche
dem Verbrechen zum Grunde lag, kann nur
erkannt werden, aus ihren Wirkungen, näm-
lich aus der Stärke der Hinderniſſe, welche der
Begehung entgegenſtanden und welche durch
die Begierde überwunden worden ſind. Dieſe
Hinderniſſe können ſeyn 1) Gemüthskräfte, 2)
Wirkungen von Gemüthskräften, Vorſtellungen

und
*) S. hierüber ausführlich. Reviſion Thl. II. S. 388 — 93.
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[104/0132] I. Buch. II. Theil. II. Titel. II. Abſchnitt. weniger eingewurzelt ſie iſt, deſto geringer iſt Strafbarkeit. 3) Je umfaſſender die illegale Triebfeder, auf je mehr Rechtsverletzungen ſie ihrer Natur nach gerichtet iſt, deſto gröſser die Strafbar- keit; je weniger, deſto geringer. §. 129. Jede Handlung erſcheint in jedem dieſer Momente und muſs nach jedem beurtheilt werden. Die Strafbarkeit kann in dem einen Momente ſteigen, während ſie in dem andern ſinkt. Die Beſtimmung des wirklichen Grades der Strafbarkeit des Subjects hängt daher von der Beurtheilung ſeiner Handlung nach allen drey Momenten ab, und wird durch die Sum- me beſtimmt, welche aus den Graden der Gefähr- lichkeit, nach jenen drey verſchiedenen Mo- menten einzeln genommen, reſultirt *). b) Einzelne Folgerungen aus dieſen Principien. aa) Strafbarkeit der Verbrechen nach dem Mo- ment der Intenſität der Triebfeder. §. 130. Der Grad der Stärke einer Begierde, welche dem Verbrechen zum Grunde lag, kann nur erkannt werden, aus ihren Wirkungen, näm- lich aus der Stärke der Hinderniſſe, welche der Begehung entgegenſtanden und welche durch die Begierde überwunden worden ſind. Dieſe Hinderniſſe können ſeyn 1) Gemüthskräfte, 2) Wirkungen von Gemüthskräften, Vorſtellungen und *) S. hierüber ausführlich. Reviſion Thl. II. S. 388 — 93.

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Zitationshilfe: Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/132>, abgerufen am 28.03.2024.