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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801.

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Vorrede.
ten gegen seine Wissenschaft nicht erlauben,
dem Bedürfnisse eines Leitfadens für Vorle-
sungen (so dringend dieses auch bey dem Ver-
fasser war) die höhern Anfoderungen der
Wissenschaft und des Publicums aufzuopfern.
Er wünschte gern seinen Lesern etwas Vollen-
detes liefern zu können. Er wollte hier das
peinliche Recht -- gereinigt in allen seinen
Theilen, sowohl von positiven, als philoso-
phischen Irrthümern -- in dem strengsten
wissenschaftlichen Zusammenhange, in seiner
höchsten Consequenz, nach allen Foderungen
der systematischen Einheit, darstellen. Das
wollte und wünschte er. Er kannte nur zu
wohl das geringe Maas seiner Kräfte im Ver-
hältniss zu diesem Ideal; aber, sich selbst ver-
gessend, glaubte er so arbeiten zu müssen, als
wenn es möglich wäre, zu erreichen, was
überhaupt oder doch ihm unerreichbar ist.


Führt

Vorrede.
ten gegen ſeine Wiſſenſchaft nicht erlauben,
dem Bedürfniſſe eines Leitfadens für Vorle-
ſungen (ſo dringend dieſes auch bey dem Ver-
faſſer war) die höhern Anfoderungen der
Wiſſenſchaft und des Publicums aufzuopfern.
Er wünſchte gern ſeinen Leſern etwas Vollen-
detes liefern zu können. Er wollte hier das
peinliche Recht — gereinigt in allen ſeinen
Theilen, ſowohl von poſitiven, als philoſo-
phiſchen Irrthümern — in dem ſtrengſten
wiſſenſchaftlichen Zuſammenhange, in ſeiner
höchſten Conſequenz, nach allen Foderungen
der ſyſtematiſchen Einheit, darſtellen. Das
wollte und wünſchte er. Er kannte nur zu
wohl das geringe Maas ſeiner Kräfte im Ver-
hältniſs zu dieſem Ideal; aber, ſich ſelbſt ver-
geſſend, glaubte er ſo arbeiten zu müſſen, als
wenn es möglich wäre, zu erreichen, was
überhaupt oder doch ihm unerreichbar iſt.


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[VI/0012] Vorrede. ten gegen ſeine Wiſſenſchaft nicht erlauben, dem Bedürfniſſe eines Leitfadens für Vorle- ſungen (ſo dringend dieſes auch bey dem Ver- faſſer war) die höhern Anfoderungen der Wiſſenſchaft und des Publicums aufzuopfern. Er wünſchte gern ſeinen Leſern etwas Vollen- detes liefern zu können. Er wollte hier das peinliche Recht — gereinigt in allen ſeinen Theilen, ſowohl von poſitiven, als philoſo- phiſchen Irrthümern — in dem ſtrengſten wiſſenſchaftlichen Zuſammenhange, in ſeiner höchſten Conſequenz, nach allen Foderungen der ſyſtematiſchen Einheit, darſtellen. Das wollte und wünſchte er. Er kannte nur zu wohl das geringe Maas ſeiner Kräfte im Ver- hältniſs zu dieſem Ideal; aber, ſich ſelbſt ver- geſſend, glaubte er ſo arbeiten zu müſſen, als wenn es möglich wäre, zu erreichen, was überhaupt oder doch ihm unerreichbar iſt. Führt

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Zitationshilfe: Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. VI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/12>, abgerufen am 24.04.2024.