Zweyte Unterabtheilung. Verbrechen der Entführung.
Henr. Blümner Diss. de raptu. Lips. 1788.
Andr. Lundström Diss. de crimine raptus. Upsala. 1792.
§. 292.
Das Verbrechen der Entführung (crimen raptus) besteht in der rechtswidrigen Wegfüh- rung einer Person an einen Ort, wo sie der Ge- walt des Entführenden unterworfen ist, zur Be- friedigung des Geschlechtstriebs.
§. 293.
I. Die Person muss von dem Ort, wo sie sich befand, an einen Ort weggeführt werden, wo sie der ausschliesslichen Disposition des Ent- führers unterworfen ist. Es kommt nicht auf die Entfernung des Orts an, sondern nur dar- auf, ob er sicher, d. h. so beschaffen ist, dass der Aufenthalt der Person entweder nicht leicht entdeckt, oder sie nicht leicht aus dem- selben zurückgeholt werden kann *). Das
Ver-
*) Die Frage: ob die Wegführung von einem Haus in das andere etc. Entführung sey, lässt sich im
All-
II. Buch. I. Theil. II. Titel. I. Abſchnitt.
Zweyte Unterabtheilung. Verbrechen der Entführung.
Henr. Blümner Diſſ. de raptu. Lipſ. 1788.
Andr. Lundſtröm Diſſ. de crimine raptus. Upſala. 1792.
§. 292.
Das Verbrechen der Entführung (crimen raptus) beſteht in der rechtswidrigen Wegfüh- rung einer Perſon an einen Ort, wo ſie der Ge- walt des Entführenden unterworfen iſt, zur Be- friedigung des Geſchlechtstriebs.
§. 293.
I. Die Perſon muſs von dem Ort, wo ſie ſich befand, an einen Ort weggeführt werden, wo ſie der ausſchlieſslichen Dispoſition des Ent- führers unterworfen iſt. Es kommt nicht auf die Entfernung des Orts an, ſondern nur dar- auf, ob er ſicher, d. h. ſo beſchaffen iſt, daſs der Aufenthalt der Perſon entweder nicht leicht entdeckt, oder ſie nicht leicht aus dem- ſelben zurückgeholt werden kann *). Das
Ver-
*) Die Frage: ob die Wegführung von einem Haus in das andere etc. Entführung ſey, läſst ſich im
All-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><divn="6"><pbfacs="#f0254"n="226"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">II. Buch. I. Theil. II. Titel. I. Abſchnitt.</hi></fw><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="7"><head><hirendition="#g">Zweyte Unterabtheilung.<lb/><hirendition="#i">Verbrechen der Entführung</hi></hi>.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#et"><hirendition="#g">Henr. Blümner</hi> D<hirendition="#i">iſſ. de raptu</hi>. Lipſ. 1788.</hi></p><lb/><p><hirendition="#et"><hirendition="#g">Andr. Lundſtröm</hi> D<hirendition="#i">iſſ. de crimine raptus</hi>. Upſala.<lb/>
1792.</hi></p><lb/><divn="8"><head>§. 292.</head><lb/><p><hirendition="#in">D</hi>as Verbrechen der <hirendition="#g">Entführung</hi> (<hirendition="#i">crimen<lb/>
raptus</hi>) beſteht <hirendition="#i">in der rechtswidrigen Wegfüh-<lb/>
rung einer Perſon an einen Ort, wo ſie der Ge-<lb/>
walt des Entführenden unterworfen iſt, zur Be-<lb/>
friedigung des Geſchlechtstriebs</hi>.</p></div><lb/><divn="8"><head>§. 293.</head><lb/><p>I. Die Perſon muſs von dem Ort, wo ſie<lb/>ſich befand, an einen <hirendition="#i">Ort</hi> weggeführt werden,<lb/><hirendition="#i">wo ſie der ausſchlieſslichen Dispoſition des Ent-<lb/>
führers unterworfen iſt</hi>. Es kommt nicht auf<lb/>
die <hirendition="#i">Entfernung</hi> des Orts an, ſondern nur dar-<lb/>
auf, ob er <hirendition="#i">ſicher</hi>, d. h. ſo beſchaffen iſt, daſs<lb/>
der Aufenthalt der Perſon entweder nicht<lb/>
leicht entdeckt, oder ſie nicht leicht aus dem-<lb/>ſelben zurückgeholt werden kann <notexml:id="note-0254"next="#note-0255"place="foot"n="*)">Die Frage: ob die Wegführung von einem Haus<lb/>
in das andere etc. Entführung ſey, läſst ſich im<lb/><fwplace="bottom"type="catch">All-</fw></note>. Das<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Ver-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[226/0254]
II. Buch. I. Theil. II. Titel. I. Abſchnitt.
Zweyte Unterabtheilung.
Verbrechen der Entführung.
Henr. Blümner Diſſ. de raptu. Lipſ. 1788.
Andr. Lundſtröm Diſſ. de crimine raptus. Upſala.
1792.
§. 292.
Das Verbrechen der Entführung (crimen
raptus) beſteht in der rechtswidrigen Wegfüh-
rung einer Perſon an einen Ort, wo ſie der Ge-
walt des Entführenden unterworfen iſt, zur Be-
friedigung des Geſchlechtstriebs.
§. 293.
I. Die Perſon muſs von dem Ort, wo ſie
ſich befand, an einen Ort weggeführt werden,
wo ſie der ausſchlieſslichen Dispoſition des Ent-
führers unterworfen iſt. Es kommt nicht auf
die Entfernung des Orts an, ſondern nur dar-
auf, ob er ſicher, d. h. ſo beſchaffen iſt, daſs
der Aufenthalt der Perſon entweder nicht
leicht entdeckt, oder ſie nicht leicht aus dem-
ſelben zurückgeholt werden kann *). Das
Ver-
*) Die Frage: ob die Wegführung von einem Haus
in das andere etc. Entführung ſey, läſst ſich im
All-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/254>, abgerufen am 24.04.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.