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Fichte, Johann Gottlieb: Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie. Weimar, 1794.

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nur unter der Bedingung gelten solle, dass derjenige,
aus dem er folgt, gelte. Wer Lust dazu hat, mag im-
mer untersuchen, was er wissen würde, wenn sein Ich
nicht Ich wäre, d. i., wenn er nicht existirte, und
kein Nicht-Ich von seinen Ich unterscheiden könnte.

§. 5. Welches ist die Grenze, die die allgemeine
Wissenschaftslehre von der besondern durch sie
begründeten Wissenschaft scheidet?

Wir fanden oben (§. 3.) dass ein und eben derselbe
Satz nicht in dergleichen Beziehung ein Satz der allge-
meinen Wissenschaftslehre und ein Grundsatz irgend
einer besondern Wissenschaft seyn könne; sondern dass
etwa noch etwas hinzukommen müsse, wenn er das
letztere seyn soll. -- Das, was hinzukommen muss,
kann nirgend anders her, als aus der allgemeinen Wis-
senschaftslehre entlehnt seyn, da in ihr alles mögliche
menschliche Wissen enthalten ist; aber es muss dort
nicht in eben dem Satze liegen, der jetzt durch den
Zusatz desselben zum Grundsatze einer Wissenschafts-
lehre erhoben werden soll, denn sonst wäre er schon
dort Grundsatz, und wir hätten keine Grenze zwischen
der besondern Wissenschaft, und den Theilen der all-
gemeinen Wissenschaftslehre. Es muss demnach etwa
ein einzelner Satz der Wissenschaftslehre seyn, der mit
dem Satze, der Grundsatz werden soll, vereinigt wird.
Da wir hier nicht einen unmittelbaren aus den Begrif-
fen der Wissenschaftslehre selbst entlehnten, sondern
einen aus der Voraussetzung, dass es ausser ihr wirk-
lich noch andre von ihr getrennte Wissenschaften gebe,
entspringenden Einwurf zu beantworten haben, so

kön-

nur unter der Bedingung gelten ſolle, daſs derjenige,
aus dem er folgt, gelte. Wer Luſt dazu hat, mag im-
mer unterſuchen, was er wiſſen würde, wenn ſein Ich
nicht Ich wäre, d. i., wenn er nicht exiſtirte, und
kein Nicht-Ich von ſeinen Ich unterſcheiden könnte.

§. 5. Welches iſt die Grenze, die die allgemeine
Wiſſenſchaftslehre von der beſondern durch ſie
begründeten Wiſſenſchaft ſcheidet?

Wir fanden oben (§. 3.) daſs ein und eben derſelbe
Satz nicht in dergleichen Beziehung ein Satz der allge-
meinen Wiſſenſchaftslehre und ein Grundſatz irgend
einer beſondern Wiſſenſchaft ſeyn könne; ſondern daſs
etwa noch etwas hinzukommen müſſe, wenn er das
letztere ſeyn ſoll. — Das, was hinzukommen muſs,
kann nirgend anders her, als aus der allgemeinen Wiſ-
ſenſchaftslehre entlehnt ſeyn, da in ihr alles mögliche
menſchliche Wiſſen enthalten iſt; aber es muſs dort
nicht in eben dem Satze liegen, der jetzt durch den
Zuſatz deſſelben zum Grundſatze einer Wiſſenſchafts-
lehre erhoben werden ſoll, denn ſonſt wäre er ſchon
dort Grundſatz, und wir hätten keine Grenze zwiſchen
der beſondern Wiſſenſchaft, und den Theilen der all-
gemeinen Wiſſenſchaftslehre. Es muſs demnach etwa
ein einzelner Satz der Wiſſenſchaftslehre ſeyn, der mit
dem Satze, der Grundſatz werden ſoll, vereinigt wird.
Da wir hier nicht einen unmittelbaren aus den Begrif-
fen der Wiſſenſchaftslehre ſelbſt entlehnten, ſondern
einen aus der Vorausſetzung, daſs es auſſer ihr wirk-
lich noch andre von ihr getrennte Wiſſenſchaften gebe,
entſpringenden Einwurf zu beantworten haben, ſo

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[40/0048] nur unter der Bedingung gelten ſolle, daſs derjenige, aus dem er folgt, gelte. Wer Luſt dazu hat, mag im- mer unterſuchen, was er wiſſen würde, wenn ſein Ich nicht Ich wäre, d. i., wenn er nicht exiſtirte, und kein Nicht-Ich von ſeinen Ich unterſcheiden könnte. §. 5. Welches iſt die Grenze, die die allgemeine Wiſſenſchaftslehre von der beſondern durch ſie begründeten Wiſſenſchaft ſcheidet? Wir fanden oben (§. 3.) daſs ein und eben derſelbe Satz nicht in dergleichen Beziehung ein Satz der allge- meinen Wiſſenſchaftslehre und ein Grundſatz irgend einer beſondern Wiſſenſchaft ſeyn könne; ſondern daſs etwa noch etwas hinzukommen müſſe, wenn er das letztere ſeyn ſoll. — Das, was hinzukommen muſs, kann nirgend anders her, als aus der allgemeinen Wiſ- ſenſchaftslehre entlehnt ſeyn, da in ihr alles mögliche menſchliche Wiſſen enthalten iſt; aber es muſs dort nicht in eben dem Satze liegen, der jetzt durch den Zuſatz deſſelben zum Grundſatze einer Wiſſenſchafts- lehre erhoben werden ſoll, denn ſonſt wäre er ſchon dort Grundſatz, und wir hätten keine Grenze zwiſchen der beſondern Wiſſenſchaft, und den Theilen der all- gemeinen Wiſſenſchaftslehre. Es muſs demnach etwa ein einzelner Satz der Wiſſenſchaftslehre ſeyn, der mit dem Satze, der Grundſatz werden ſoll, vereinigt wird. Da wir hier nicht einen unmittelbaren aus den Begrif- fen der Wiſſenſchaftslehre ſelbſt entlehnten, ſondern einen aus der Vorausſetzung, daſs es auſſer ihr wirk- lich noch andre von ihr getrennte Wiſſenſchaften gebe, entſpringenden Einwurf zu beantworten haben, ſo kön-

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Zitationshilfe: Fichte, Johann Gottlieb: Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie. Weimar, 1794, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fichte_wissenschaftslehre_1794/48>, abgerufen am 25.04.2024.