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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 3: Ost-Havelland. Berlin, 1873.

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und endlich Wilhelm Hensel selbst. Dem Hause, dem er im
Leben anhing, ist er auch im Tode treu geblieben.

Alle Arten von Immergrün, Bäume mit Strauchwerk,
fassen das Gitter ein: Epheu, Buchsbaum, Taxus, Lebens-
baum und Edeltanne. Eine hohe Cypresse überragt das Ganze.
Die Gräber tragen Marmorkreuze; nur zu Häupten Fanny
Hensel's steht ein zugeschrägter, schön polirter Granit, der,
außer Namen und Datum, noch die Worte trägt:

Gedanken gehn und Lieder
Fort bis ins Himmelreich,
Fort bis ins Himmelreich.

Auch die Noten der Liedeskomposition sind in Goldschrift
beigefügt, was einen sehr eigenthümlichen Eindruck macht. Worin
kein Tadel liegen soll. Im Gegentheil. Ich seh nicht ein,
weshalb nur Fahnen und Kanonen das Vorrecht genießen sollen,
Denkmal- oder Grabstein-berechtigt zu sein. Je öfter und
consequenter diese langweilige Tradition durchbrochen wird,
desto besser.

Wilhelm Hensel's Grabschrift lautet: Professor, Hofmaler;
geb. zu Linum d. 6. Juli 1794, gest. zu Berlin d. 26. No-
vember 1861.

Geboren zu Linum! Da lag es also. Ich bat meinem
Trebbiner Schützen-Major, mit dem ich dies Kapitel einleitete,
im Geiste ab, über den großen Sohn seiner Stadt, der sich
nun schließlich als ein Linumer Kind herausstellte, so schlecht
unterrichtet gewesen zu sein.

Aber auch diese reumüthige Stimmung hatte keine Dauer,
durfte sie nicht haben. Er war doch ein Trebbiner. Eine
sich entspinnende Zeitungs-Controverse ließ, nach Austausch
einiger Für und Wider darüber keinen Zweifel... Der Grab-
stein, in Geltendmachtung traditioneller Vorrechte, hatte sich
geirrt.

Also noch einmal: W. Hensel geb. zu Trebbin u. s. w.!


und endlich Wilhelm Henſel ſelbſt. Dem Hauſe, dem er im
Leben anhing, iſt er auch im Tode treu geblieben.

Alle Arten von Immergrün, Bäume mit Strauchwerk,
faſſen das Gitter ein: Epheu, Buchsbaum, Taxus, Lebens-
baum und Edeltanne. Eine hohe Cypreſſe überragt das Ganze.
Die Gräber tragen Marmorkreuze; nur zu Häupten Fanny
Henſel’s ſteht ein zugeſchrägter, ſchön polirter Granit, der,
außer Namen und Datum, noch die Worte trägt:

Gedanken gehn und Lieder
Fort bis ins Himmelreich,
Fort bis ins Himmelreich.

Auch die Noten der Liedeskompoſition ſind in Goldſchrift
beigefügt, was einen ſehr eigenthümlichen Eindruck macht. Worin
kein Tadel liegen ſoll. Im Gegentheil. Ich ſeh nicht ein,
weshalb nur Fahnen und Kanonen das Vorrecht genießen ſollen,
Denkmal- oder Grabſtein-berechtigt zu ſein. Je öfter und
conſequenter dieſe langweilige Tradition durchbrochen wird,
deſto beſſer.

Wilhelm Henſel’s Grabſchrift lautet: Profeſſor, Hofmaler;
geb. zu Linum d. 6. Juli 1794, geſt. zu Berlin d. 26. No-
vember 1861.

Geboren zu Linum! Da lag es alſo. Ich bat meinem
Trebbiner Schützen-Major, mit dem ich dies Kapitel einleitete,
im Geiſte ab, über den großen Sohn ſeiner Stadt, der ſich
nun ſchließlich als ein Linumer Kind herausſtellte, ſo ſchlecht
unterrichtet geweſen zu ſein.

Aber auch dieſe reumüthige Stimmung hatte keine Dauer,
durfte ſie nicht haben. Er war doch ein Trebbiner. Eine
ſich entſpinnende Zeitungs-Controverſe ließ, nach Austauſch
einiger Für und Wider darüber keinen Zweifel… Der Grab-
ſtein, in Geltendmachtung traditioneller Vorrechte, hatte ſich
geirrt.

Alſo noch einmal: W. Henſel geb. zu Trebbin u. ſ. w.!


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[397/0415] und endlich Wilhelm Henſel ſelbſt. Dem Hauſe, dem er im Leben anhing, iſt er auch im Tode treu geblieben. Alle Arten von Immergrün, Bäume mit Strauchwerk, faſſen das Gitter ein: Epheu, Buchsbaum, Taxus, Lebens- baum und Edeltanne. Eine hohe Cypreſſe überragt das Ganze. Die Gräber tragen Marmorkreuze; nur zu Häupten Fanny Henſel’s ſteht ein zugeſchrägter, ſchön polirter Granit, der, außer Namen und Datum, noch die Worte trägt: Gedanken gehn und Lieder Fort bis ins Himmelreich, Fort bis ins Himmelreich. Auch die Noten der Liedeskompoſition ſind in Goldſchrift beigefügt, was einen ſehr eigenthümlichen Eindruck macht. Worin kein Tadel liegen ſoll. Im Gegentheil. Ich ſeh nicht ein, weshalb nur Fahnen und Kanonen das Vorrecht genießen ſollen, Denkmal- oder Grabſtein-berechtigt zu ſein. Je öfter und conſequenter dieſe langweilige Tradition durchbrochen wird, deſto beſſer. Wilhelm Henſel’s Grabſchrift lautet: Profeſſor, Hofmaler; geb. zu Linum d. 6. Juli 1794, geſt. zu Berlin d. 26. No- vember 1861. Geboren zu Linum! Da lag es alſo. Ich bat meinem Trebbiner Schützen-Major, mit dem ich dies Kapitel einleitete, im Geiſte ab, über den großen Sohn ſeiner Stadt, der ſich nun ſchließlich als ein Linumer Kind herausſtellte, ſo ſchlecht unterrichtet geweſen zu ſein. Aber auch dieſe reumüthige Stimmung hatte keine Dauer, durfte ſie nicht haben. Er war doch ein Trebbiner. Eine ſich entſpinnende Zeitungs-Controverſe ließ, nach Austauſch einiger Für und Wider darüber keinen Zweifel… Der Grab- ſtein, in Geltendmachtung traditioneller Vorrechte, hatte ſich geirrt. Alſo noch einmal: W. Henſel geb. zu Trebbin u. ſ. w.!

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 3: Ost-Havelland. Berlin, 1873, S. 397. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg03_1873/415>, abgerufen am 28.03.2024.