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Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865.

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Vorrede.

Die Literatur des deutschen Staatsrechts hat eine
Reihe von Werken aufzuzeigen, welchen nach verschie-
denen Richtungen volle Anerkennung gebührt. Wenn
ich gleichwohl der Ansicht bin, dass die wissenschaft-
liche Dogmatik dieser Lehre noch einer weiteren Aus-
bildung fähig und bedürftig sei, so glaube ich mit dieser
Ansicht keineswegs vereinzelt zu sein. Ich denke mir,
dass eine Förderung besonders nach folgenden Gesichts-
punkten möglich ist. Zunächst besteht unläugbar das
Bedürfniss einer schärferen und correcteren Präcisirung
der dogmatischen Grundbegriffe. Ein Theil unserer
Schriftsteller scheint die Aufgabe der rechtlichen Be-
stimmung der durch unsere modernen Verfassungen ge-
gebenen Begriffe nicht sowohl als eine juristische, denn
als eine staatsphilosophische oder politische anzusehen;
Andere lassen sich -- in der entgegengesetzten Richtung
-- zu sehr von den Grundsätzen des älteren deutschen

Vorrede.

Die Literatur des deutschen Staatsrechts hat eine
Reihe von Werken aufzuzeigen, welchen nach verschie-
denen Richtungen volle Anerkennung gebührt. Wenn
ich gleichwohl der Ansicht bin, dass die wissenschaft-
liche Dogmatik dieser Lehre noch einer weiteren Aus-
bildung fähig und bedürftig sei, so glaube ich mit dieser
Ansicht keineswegs vereinzelt zu sein. Ich denke mir,
dass eine Förderung besonders nach folgenden Gesichts-
punkten möglich ist. Zunächst besteht unläugbar das
Bedürfniss einer schärferen und correcteren Präcisirung
der dogmatischen Grundbegriffe. Ein Theil unserer
Schriftsteller scheint die Aufgabe der rechtlichen Be-
stimmung der durch unsere modernen Verfassungen ge-
gebenen Begriffe nicht sowohl als eine juristische, denn
als eine staatsphilosophische oder politische anzusehen;
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[[VII]/0013] Vorrede. Die Literatur des deutschen Staatsrechts hat eine Reihe von Werken aufzuzeigen, welchen nach verschie- denen Richtungen volle Anerkennung gebührt. Wenn ich gleichwohl der Ansicht bin, dass die wissenschaft- liche Dogmatik dieser Lehre noch einer weiteren Aus- bildung fähig und bedürftig sei, so glaube ich mit dieser Ansicht keineswegs vereinzelt zu sein. Ich denke mir, dass eine Förderung besonders nach folgenden Gesichts- punkten möglich ist. Zunächst besteht unläugbar das Bedürfniss einer schärferen und correcteren Präcisirung der dogmatischen Grundbegriffe. Ein Theil unserer Schriftsteller scheint die Aufgabe der rechtlichen Be- stimmung der durch unsere modernen Verfassungen ge- gebenen Begriffe nicht sowohl als eine juristische, denn als eine staatsphilosophische oder politische anzusehen; Andere lassen sich — in der entgegengesetzten Richtung — zu sehr von den Grundsätzen des älteren deutschen

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Zitationshilfe: Gerber, Carl Friedrich von: Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrecht. Leipzig, 1865, S. [VII]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerber_staatsrecht_1865/13>, abgerufen am 28.03.2024.