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Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898.

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Der Untergang der "Maine".

Festgestellt ist es, daß alle diese Zeugen nur einen sehr
kurzen
Zeitraum zwischen beiden Explosionen gemeint haben.

Dasselbe oder ein sehr ähnliches Bild ergeben dagegen die
Angaben hinsichtlich der zweiten Explosion, welche ohne allen
Zweifel durch das Detoniren eines oder mehrerer der
vorderen Munitionsräume
hervorgebracht worden ist.

Wiederum verschieden lauten die Angaben, ob das Schiff sich
bei der ersten oder der zweiten Explosion gehoben oder sich übergelegt
habe. Erwiesen ist es, daß das Hinterschiff mit Schlagseite nach
Backbord gesunken ist.

Es erübrigt, die Aussagen derjenigen Zeugen in Betracht zu
ziehen, die an dritter Stelle genannt sind, d. h. derjenigen, die sich
nicht an Bord der "Maine" befanden.

Diese Personen haben ganz deutlich zwei Explosionen
wahrgenommen, und wie vorhin -- wenn auch nicht so auffällig, da
die Zahl der vernommenen Zeugen nur gering ist -- weichen die
Beschreibungen der ersten voneinander ab, während diejenigen der
zweiten Explosion dasselbe oder ein ähnliches Bild, nämlich das einer
Ueber-Wasser-Pulverexplosion, ergeben.

Meist wird die erste Explosion mit einem Kanonenschuß aus
großer Entfernung verglichen.

Auch die Zeitunterschiede werden verschieden groß angegeben.
Als erwiesen darf es aber betrachtet werden, daß der Zeit-
unterschied sich an den Aufenthaltsorten dieser Personen
bedeutend bemerklicher machte wie an Bord der "Maine"
selbst
.

Einige dieser Zeugen wollen ein Sich-Erheben des Schiffes
bemerkt haben.

Folgende negativen Ergebnisse haben die Aussagen aller drei
Kategorien von Zeugen gehabt:
Es ist bei der Explosion kein Wasser in die Luft geschleudert
worden;
es ist keine Wellenerscheinung beobachtet worden;
es sind keine todten oder betäubten Fische bemerkt worden.

H. Gercke, Die Torpedowaffe. 7
Der Untergang der „Maine“.

Feſtgeſtellt iſt es, daß alle dieſe Zeugen nur einen ſehr
kurzen
Zeitraum zwiſchen beiden Exploſionen gemeint haben.

Daſſelbe oder ein ſehr ähnliches Bild ergeben dagegen die
Angaben hinſichtlich der zweiten Exploſion, welche ohne allen
Zweifel durch das Detoniren eines oder mehrerer der
vorderen Munitionsräume
hervorgebracht worden iſt.

Wiederum verſchieden lauten die Angaben, ob das Schiff ſich
bei der erſten oder der zweiten Exploſion gehoben oder ſich übergelegt
habe. Erwieſen iſt es, daß das Hinterſchiff mit Schlagſeite nach
Backbord geſunken iſt.

Es erübrigt, die Ausſagen derjenigen Zeugen in Betracht zu
ziehen, die an dritter Stelle genannt ſind, d. h. derjenigen, die ſich
nicht an Bord der „Maine“ befanden.

Dieſe Perſonen haben ganz deutlich zwei Exploſionen
wahrgenommen, und wie vorhin — wenn auch nicht ſo auffällig, da
die Zahl der vernommenen Zeugen nur gering iſt — weichen die
Beſchreibungen der erſten voneinander ab, während diejenigen der
zweiten Exploſion daſſelbe oder ein ähnliches Bild, nämlich das einer
Ueber-Waſſer-Pulverexploſion, ergeben.

Meiſt wird die erſte Exploſion mit einem Kanonenſchuß aus
großer Entfernung verglichen.

Auch die Zeitunterſchiede werden verſchieden groß angegeben.
Als erwieſen darf es aber betrachtet werden, daß der Zeit-
unterſchied ſich an den Aufenthaltsorten dieſer Perſonen
bedeutend bemerklicher machte wie an Bord der „Maine“
ſelbſt
.

Einige dieſer Zeugen wollen ein Sich-Erheben des Schiffes
bemerkt haben.

Folgende negativen Ergebniſſe haben die Ausſagen aller drei
Kategorien von Zeugen gehabt:
Es iſt bei der Exploſion kein Waſſer in die Luft geſchleudert
worden;
es iſt keine Wellenerſcheinung beobachtet worden;
es ſind keine todten oder betäubten Fiſche bemerkt worden.

H. Gercke, Die Torpedowaffe. 7
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[97/0117] Der Untergang der „Maine“. Feſtgeſtellt iſt es, daß alle dieſe Zeugen nur einen ſehr kurzen Zeitraum zwiſchen beiden Exploſionen gemeint haben. Daſſelbe oder ein ſehr ähnliches Bild ergeben dagegen die Angaben hinſichtlich der zweiten Exploſion, welche ohne allen Zweifel durch das Detoniren eines oder mehrerer der vorderen Munitionsräume hervorgebracht worden iſt. Wiederum verſchieden lauten die Angaben, ob das Schiff ſich bei der erſten oder der zweiten Exploſion gehoben oder ſich übergelegt habe. Erwieſen iſt es, daß das Hinterſchiff mit Schlagſeite nach Backbord geſunken iſt. Es erübrigt, die Ausſagen derjenigen Zeugen in Betracht zu ziehen, die an dritter Stelle genannt ſind, d. h. derjenigen, die ſich nicht an Bord der „Maine“ befanden. Dieſe Perſonen haben ganz deutlich zwei Exploſionen wahrgenommen, und wie vorhin — wenn auch nicht ſo auffällig, da die Zahl der vernommenen Zeugen nur gering iſt — weichen die Beſchreibungen der erſten voneinander ab, während diejenigen der zweiten Exploſion daſſelbe oder ein ähnliches Bild, nämlich das einer Ueber-Waſſer-Pulverexploſion, ergeben. Meiſt wird die erſte Exploſion mit einem Kanonenſchuß aus großer Entfernung verglichen. Auch die Zeitunterſchiede werden verſchieden groß angegeben. Als erwieſen darf es aber betrachtet werden, daß der Zeit- unterſchied ſich an den Aufenthaltsorten dieſer Perſonen bedeutend bemerklicher machte wie an Bord der „Maine“ ſelbſt. Einige dieſer Zeugen wollen ein Sich-Erheben des Schiffes bemerkt haben. Folgende negativen Ergebniſſe haben die Ausſagen aller drei Kategorien von Zeugen gehabt: Es iſt bei der Exploſion kein Waſſer in die Luft geſchleudert worden; es iſt keine Wellenerſcheinung beobachtet worden; es ſind keine todten oder betäubten Fiſche bemerkt worden. H. Gercke, Die Torpedowaffe. 7

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Zitationshilfe: Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gercke_torpedowaffe_1898/117>, abgerufen am 24.04.2024.