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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.

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Prüfung des Wassers.

Es handelt sich nun, das in G zugeflossene Wasser auf eine leichte und verlässlicheFig.
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und
9.
Tab.
50.

Art zu messen. Zu diesem Behufe ist ein Schwimmer H an einem metallenen Faden be-
festigt, welcher über die feste Rolle K geht und an seinem andern Ende mit einem klei-
nen Gegengewichte L versehen ist. An dem letztern ist ein horizontaler Zeiger ange-
bracht, dessen Spitze an dem Masstabe M N, welcher nach dem Inhalte des Gefässes G
berechnet und eingetheilt ist, genau sogleich den kubischen Inhalt des in G befindlichen
Wassers anzeigt. Ist der Behälter G bereits ganz gefüllt, so wird derselbe mittelst eines
Hahnes abgelassen und kann neuerdings zur Messung des zugeflossenen Wassers gebraucht
werden.

Es ist leicht begreiflich, dass man denselben Zweck auch auf eine andere Art errei-
chen könne. Wir glauben zu diesem Behufe auf die Konstrukzionen derjenigen Apparate
hinzuweisen, welche zur Messung des Gases bei den Beleuchtungen der Gebäude von
den Unternehmern dieser Anstalten zu dem Behufe gebraucht werden, um genau die in
einer bestimmten Zeit verbrannte Menge Gas zu kennen. Diese Beschreibungen sind in
dem Werke von Accum über Gasbeleuchtung, welches Herr Lampadius in das Deutsche
übersetzt hat, und in mehreren über die Gasbeleuchtung bekannt gemachten Schriften
zu finden.

§. 174.

Die §. 162 bis §. 173 beschriebenen Röhren, Hähne, Luftständer, Regulatoren und
Wassermesser sind jene Theile, aus welchen eine Röhrenleitung bestehen kann. Wir
kommen daher zu der Beschreibung des praktischen Verfahrens, welches man bei der
Anlage einer Wasserleitung zu beobachten hat. Hierbei ist vor allem die Prüfung des
Wassers oder die Wasserprobe, dann der Wasserbedarf, welchen eine Röhren-
leitung für eine bestimmte Populazion oder zu einem bestimmten Gebrauche zu geben
hat, und die praktische Anlage der Leitung selbst von dem Punkte aus, wo
die Wässer gefangen werden, zu berücksichtigen.

Das Wasser, welches in Röhrenleitungen fortgeführt wird, ist entweder Fluss-
wasser
oder Quellwasser. Beides muss in der Regel vor seinem Gebrauche geprüft
werden, um sich zu überzeugen, ob es keine der Gesundheit oder dem beabsichtigten
technischen Zwecke nachtheiligen Bestandtheile besitze. Bei fliessendem Wasser,
vorzüglich bei kleinen Flüssen oder Bächen ist zu sehen, ob dieselben durch Teiche,
durch Binnenseen oder durch andere stagnirende Gewässer gehen, in welchen eine
starke Vegetazion Statt findet. Bei solchen Wässern ist dann zu untersuchen, ob sie
nicht organische Substanzen aufgelöst enthalten, welche entweder dem Wasser einen
widerwärtigen Geschmack beibringen, oder welche dasselbe in kurzer Zeit zur Fäulniss
disponiren können. Solche Wässer sind untauglich, und der Gesundheit nachtheilig.
Das Wasser wird in Hinsicht auf organische Substanzen auf folgende Art geprüft:
Man schüttet in 1/4 Mass von einem solchen Wasser einige Tropfen salpetersauern Sil-
beroxyd. Entsteht durch diesen Zusatz sogleich ein gefärbter flockiger Niederschlag,
so enthält ein solches Wasser verhältnissmässig zu der Menge dieses Niederschlags
auch eine grössere oder kleinere Menge organische Substanzen. Wäre jedoch der
Niederschlag bei seiner Entstehung weiss, und würde erst nach einiger Zeit schwarz er-

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Prüfung des Wassers.

Es handelt sich nun, das in G zugeflossene Wasser auf eine leichte und verlässlicheFig.
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und
9.
Tab.
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Art zu messen. Zu diesem Behufe ist ein Schwimmer H an einem metallenen Faden be-
festigt, welcher über die feste Rolle K geht und an seinem andern Ende mit einem klei-
nen Gegengewichte L versehen ist. An dem letztern ist ein horizontaler Zeiger ange-
bracht, dessen Spitze an dem Masstabe M N, welcher nach dem Inhalte des Gefässes G
berechnet und eingetheilt ist, genau sogleich den kubischen Inhalt des in G befindlichen
Wassers anzeigt. Ist der Behälter G bereits ganz gefüllt, so wird derselbe mittelst eines
Hahnes abgelassen und kann neuerdings zur Messung des zugeflossenen Wassers gebraucht
werden.

Es ist leicht begreiflich, dass man denselben Zweck auch auf eine andere Art errei-
chen könne. Wir glauben zu diesem Behufe auf die Konstrukzionen derjenigen Apparate
hinzuweisen, welche zur Messung des Gases bei den Beleuchtungen der Gebäude von
den Unternehmern dieser Anstalten zu dem Behufe gebraucht werden, um genau die in
einer bestimmten Zeit verbrannte Menge Gas zu kennen. Diese Beschreibungen sind in
dem Werke von Accum über Gasbeleuchtung, welches Herr Lampadius in das Deutsche
übersetzt hat, und in mehreren über die Gasbeleuchtung bekannt gemachten Schriften
zu finden.

§. 174.

Die §. 162 bis §. 173 beschriebenen Röhren, Hähne, Luftständer, Regulatoren und
Wassermesser sind jene Theile, aus welchen eine Röhrenleitung bestehen kann. Wir
kommen daher zu der Beschreibung des praktischen Verfahrens, welches man bei der
Anlage einer Wasserleitung zu beobachten hat. Hierbei ist vor allem die Prüfung des
Wassers oder die Wasserprobe, dann der Wasserbedarf, welchen eine Röhren-
leitung für eine bestimmte Populazion oder zu einem bestimmten Gebrauche zu geben
hat, und die praktische Anlage der Leitung selbst von dem Punkte aus, wo
die Wässer gefangen werden, zu berücksichtigen.

Das Wasser, welches in Röhrenleitungen fortgeführt wird, ist entweder Fluss-
wasser
oder Quellwasser. Beides muss in der Regel vor seinem Gebrauche geprüft
werden, um sich zu überzeugen, ob es keine der Gesundheit oder dem beabsichtigten
technischen Zwecke nachtheiligen Bestandtheile besitze. Bei fliessendem Wasser,
vorzüglich bei kleinen Flüssen oder Bächen ist zu sehen, ob dieselben durch Teiche,
durch Binnenseen oder durch andere stagnirende Gewässer gehen, in welchen eine
starke Vegetazion Statt findet. Bei solchen Wässern ist dann zu untersuchen, ob sie
nicht organische Substanzen aufgelöst enthalten, welche entweder dem Wasser einen
widerwärtigen Geschmack beibringen, oder welche dasselbe in kurzer Zeit zur Fäulniss
disponiren können. Solche Wässer sind untauglich, und der Gesundheit nachtheilig.
Das Wasser wird in Hinsicht auf organische Substanzen auf folgende Art geprüft:
Man schüttet in ¼ Mass von einem solchen Wasser einige Tropfen salpetersauern Sil-
beroxyd. Entsteht durch diesen Zusatz sogleich ein gefärbter flockiger Niederschlag,
so enthält ein solches Wasser verhältnissmässig zu der Menge dieses Niederschlags
auch eine grössere oder kleinere Menge organische Substanzen. Wäre jedoch der
Niederschlag bei seiner Entstehung weiss, und würde erst nach einiger Zeit schwarz er-

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[243/0261] Prüfung des Wassers. Es handelt sich nun, das in G zugeflossene Wasser auf eine leichte und verlässliche Art zu messen. Zu diesem Behufe ist ein Schwimmer H an einem metallenen Faden be- festigt, welcher über die feste Rolle K geht und an seinem andern Ende mit einem klei- nen Gegengewichte L versehen ist. An dem letztern ist ein horizontaler Zeiger ange- bracht, dessen Spitze an dem Masstabe M N, welcher nach dem Inhalte des Gefässes G berechnet und eingetheilt ist, genau sogleich den kubischen Inhalt des in G befindlichen Wassers anzeigt. Ist der Behälter G bereits ganz gefüllt, so wird derselbe mittelst eines Hahnes abgelassen und kann neuerdings zur Messung des zugeflossenen Wassers gebraucht werden. Fig. 8 und 9. Tab. 50. Es ist leicht begreiflich, dass man denselben Zweck auch auf eine andere Art errei- chen könne. Wir glauben zu diesem Behufe auf die Konstrukzionen derjenigen Apparate hinzuweisen, welche zur Messung des Gases bei den Beleuchtungen der Gebäude von den Unternehmern dieser Anstalten zu dem Behufe gebraucht werden, um genau die in einer bestimmten Zeit verbrannte Menge Gas zu kennen. Diese Beschreibungen sind in dem Werke von Accum über Gasbeleuchtung, welches Herr Lampadius in das Deutsche übersetzt hat, und in mehreren über die Gasbeleuchtung bekannt gemachten Schriften zu finden. §. 174. Die §. 162 bis §. 173 beschriebenen Röhren, Hähne, Luftständer, Regulatoren und Wassermesser sind jene Theile, aus welchen eine Röhrenleitung bestehen kann. Wir kommen daher zu der Beschreibung des praktischen Verfahrens, welches man bei der Anlage einer Wasserleitung zu beobachten hat. Hierbei ist vor allem die Prüfung des Wassers oder die Wasserprobe, dann der Wasserbedarf, welchen eine Röhren- leitung für eine bestimmte Populazion oder zu einem bestimmten Gebrauche zu geben hat, und die praktische Anlage der Leitung selbst von dem Punkte aus, wo die Wässer gefangen werden, zu berücksichtigen. Das Wasser, welches in Röhrenleitungen fortgeführt wird, ist entweder Fluss- wasser oder Quellwasser. Beides muss in der Regel vor seinem Gebrauche geprüft werden, um sich zu überzeugen, ob es keine der Gesundheit oder dem beabsichtigten technischen Zwecke nachtheiligen Bestandtheile besitze. Bei fliessendem Wasser, vorzüglich bei kleinen Flüssen oder Bächen ist zu sehen, ob dieselben durch Teiche, durch Binnenseen oder durch andere stagnirende Gewässer gehen, in welchen eine starke Vegetazion Statt findet. Bei solchen Wässern ist dann zu untersuchen, ob sie nicht organische Substanzen aufgelöst enthalten, welche entweder dem Wasser einen widerwärtigen Geschmack beibringen, oder welche dasselbe in kurzer Zeit zur Fäulniss disponiren können. Solche Wässer sind untauglich, und der Gesundheit nachtheilig. Das Wasser wird in Hinsicht auf organische Substanzen auf folgende Art geprüft: Man schüttet in ¼ Mass von einem solchen Wasser einige Tropfen salpetersauern Sil- beroxyd. Entsteht durch diesen Zusatz sogleich ein gefärbter flockiger Niederschlag, so enthält ein solches Wasser verhältnissmässig zu der Menge dieses Niederschlags auch eine grössere oder kleinere Menge organische Substanzen. Wäre jedoch der Niederschlag bei seiner Entstehung weiss, und würde erst nach einiger Zeit schwarz er- 31*

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 243. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/261>, abgerufen am 24.04.2024.