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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.

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Anlage einer Wasserleitung.
nur 6/10 Kubikfuss, ein Engländer aber 1,95 Kubikfuss täglich bedarf, wobei noch zu
erinnern ist, dass in England meistens Bier, in einem grossen Theile von Frank-
reich aber nur Wein getrunken unh demnach in diesem Verhältnisse weniger Wasser
für einen Menschen benöthigt wird. Die Engländer baden sich sehr oft zu Hause
und halten viel auf reine Wäsche, was bei weitem nicht in diesem Masse in den französi-
schen Städten und selbst in Paris der Fall ist. Uiberhaupt richtet sich der Wasserbe-
darf auch nach dem allgemeinen Wohlstande eines Ortes; je wohlhabender die Einwoh-
ner sind, desto mehr Wasser wird benöthigt, je ärmer und unreiner dieselben leben,
desto weniger Wasser wird erfordert. Man hat in Prag die auffallende Erfahrung ge-
macht, dass seit 10 bis 15 Jahren weit mehr Röhrenwasser benöthigt wird, als es die Zu-
nahme der Populazion erfordern würde. Als Ursache hiervon wird das Tragen weisser
Kleider statt den früher üblichen dunkeln Kalikos, die zunehmende Blumenliebhaberei
und überhaupt die zunehmende Reinlichkeit der hiesigen Einwohner, vorzüglich unter
der ärmeren Klasse angegeben.

Aus allem dem ergibt sich, dass man kein bestimmtes Kubikmass Wasser als den
nothwendigen täglichen Bedarf für eine bestimmte Populazion angeben kann, sondern
dass diess lediglich nach der gewohnten Lebensweisse, dem Grade der Reinlichkeit und
überhaupt nach den vorhandenen Ortsverhältnissen bemessen werden müsse.

§. 176.

Wenn der Wasserbedarf auf die angeführte Weise ausgemittelt ist, so kann derselbe
entweder aus einem fliessenden Wasser oder aus Quellen dem betreffenden Orte zuge-
leitet werden. Bei dieser Leitung kann das Wasser, wenn es aus einem höhern Orte
herabgeführt wird, entweder durch die in der Natur vorhandene Druckhöhe (das Gefälle)
zufliessen, oder es wird mittelst Maschinen in einen höhern Behälter gehoben, und fliesst
von dort mittelst der vorhandenen Druckhöhe durch Röhren an die Orte seiner Bestimmung.

Wir wollen zuerst den einfachsten Fall behandeln, und daher annehmen, dass z. B.
eine Wasserleitung für ein Bräuhaus, ein herrschaftliches Gebäude, eine Fabrik oder
selbst einen Ort aus höher liegenden Quellen geführt werden soll. Sind die Quel-
len aufgefunden, das Wasser geprüft und brauchbar, so wie in hinreichender Menge be-
funden, so muss in den meisten Fällen erst eine Wasserklärung vorgenommen werden.
Zu diesem Behufe wird gewöhnlich ein kellerartiges gewölbtes Häuschen errichtet, welches
Fig.
10.
und
11.
Tab.
50.
Fig. 10 im Quer- und Fig. 11 im Längendurchschnitte dargestellt ist. Das Wasser läuft
durch den Steinhaufen a, und die Oeffnung b in das Behältniss c, welches mit Quarzsand
oder einem scharfen im Wasser unauflösbaren eckigen kleinen Schotter angefüllt ist. Weil
das Wasser zwischen diesen Oeffnungen sehr langsam fliessen muss, so setzt es alle erdigen
Theile, die es mit sich führt, ab, und es fliesst ganz rein durch die Oeffnungen d, d . . . .
in den gewölbten unterirdischen Kanal e weiter. Um das Einfrieren zu vermeiden, wird
dieses Häuschen ganz mit Erde bedeckt, und der unterirdische Kanal in der gehörigen Tiefe
angelegt. Der Kanal geht nun bis zunächst der Fabrik oder Ortschaft fort und führt
Fig.
12
und
13.
das Wasser daselbst in ein zweites Gebäude, Wasserschloss (Chateau d'eau) ge-
nannt, worin das Wasser einer neuen Klärung unterworfen, und von da aus in einer
oder mehreren Hauptröhren seiner Bestimmung zugeführt wird. Im Wasserschlosse sind

Anlage einer Wasserleitung.
nur 6/10 Kubikfuss, ein Engländer aber 1,95 Kubikfuss täglich bedarf, wobei noch zu
erinnern ist, dass in England meistens Bier, in einem grossen Theile von Frank-
reich aber nur Wein getrunken unh demnach in diesem Verhältnisse weniger Wasser
für einen Menschen benöthigt wird. Die Engländer baden sich sehr oft zu Hause
und halten viel auf reine Wäsche, was bei weitem nicht in diesem Masse in den französi-
schen Städten und selbst in Paris der Fall ist. Uiberhaupt richtet sich der Wasserbe-
darf auch nach dem allgemeinen Wohlstande eines Ortes; je wohlhabender die Einwoh-
ner sind, desto mehr Wasser wird benöthigt, je ärmer und unreiner dieselben leben,
desto weniger Wasser wird erfordert. Man hat in Prag die auffallende Erfahrung ge-
macht, dass seit 10 bis 15 Jahren weit mehr Röhrenwasser benöthigt wird, als es die Zu-
nahme der Populazion erfordern würde. Als Ursache hiervon wird das Tragen weisser
Kleider statt den früher üblichen dunkeln Kalikos, die zunehmende Blumenliebhaberei
und überhaupt die zunehmende Reinlichkeit der hiesigen Einwohner, vorzüglich unter
der ärmeren Klasse angegeben.

Aus allem dem ergibt sich, dass man kein bestimmtes Kubikmass Wasser als den
nothwendigen täglichen Bedarf für eine bestimmte Populazion angeben kann, sondern
dass diess lediglich nach der gewohnten Lebensweisse, dem Grade der Reinlichkeit und
überhaupt nach den vorhandenen Ortsverhältnissen bemessen werden müsse.

§. 176.

Wenn der Wasserbedarf auf die angeführte Weise ausgemittelt ist, so kann derselbe
entweder aus einem fliessenden Wasser oder aus Quellen dem betreffenden Orte zuge-
leitet werden. Bei dieser Leitung kann das Wasser, wenn es aus einem höhern Orte
herabgeführt wird, entweder durch die in der Natur vorhandene Druckhöhe (das Gefälle)
zufliessen, oder es wird mittelst Maschinen in einen höhern Behälter gehoben, und fliesst
von dort mittelst der vorhandenen Druckhöhe durch Röhren an die Orte seiner Bestimmung.

Wir wollen zuerst den einfachsten Fall behandeln, und daher annehmen, dass z. B.
eine Wasserleitung für ein Bräuhaus, ein herrschaftliches Gebäude, eine Fabrik oder
selbst einen Ort aus höher liegenden Quellen geführt werden soll. Sind die Quel-
len aufgefunden, das Wasser geprüft und brauchbar, so wie in hinreichender Menge be-
funden, so muss in den meisten Fällen erst eine Wasserklärung vorgenommen werden.
Zu diesem Behufe wird gewöhnlich ein kellerartiges gewölbtes Häuschen errichtet, welches
Fig.
10.
und
11.
Tab.
50.
Fig. 10 im Quer- und Fig. 11 im Längendurchschnitte dargestellt ist. Das Wasser läuft
durch den Steinhaufen a, und die Oeffnung b in das Behältniss c, welches mit Quarzsand
oder einem scharfen im Wasser unauflösbaren eckigen kleinen Schotter angefüllt ist. Weil
das Wasser zwischen diesen Oeffnungen sehr langsam fliessen muss, so setzt es alle erdigen
Theile, die es mit sich führt, ab, und es fliesst ganz rein durch die Oeffnungen d, d . . . .
in den gewölbten unterirdischen Kanal e weiter. Um das Einfrieren zu vermeiden, wird
dieses Häuschen ganz mit Erde bedeckt, und der unterirdische Kanal in der gehörigen Tiefe
angelegt. Der Kanal geht nun bis zunächst der Fabrik oder Ortschaft fort und führt
Fig.
12
und
13.
das Wasser daselbst in ein zweites Gebäude, Wasserschloss (Chateau d’eau) ge-
nannt, worin das Wasser einer neuen Klärung unterworfen, und von da aus in einer
oder mehreren Hauptröhren seiner Bestimmung zugeführt wird. Im Wasserschlosse sind

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[246/0264] Anlage einer Wasserleitung. nur 6/10 Kubikfuss, ein Engländer aber 1,95 Kubikfuss täglich bedarf, wobei noch zu erinnern ist, dass in England meistens Bier, in einem grossen Theile von Frank- reich aber nur Wein getrunken unh demnach in diesem Verhältnisse weniger Wasser für einen Menschen benöthigt wird. Die Engländer baden sich sehr oft zu Hause und halten viel auf reine Wäsche, was bei weitem nicht in diesem Masse in den französi- schen Städten und selbst in Paris der Fall ist. Uiberhaupt richtet sich der Wasserbe- darf auch nach dem allgemeinen Wohlstande eines Ortes; je wohlhabender die Einwoh- ner sind, desto mehr Wasser wird benöthigt, je ärmer und unreiner dieselben leben, desto weniger Wasser wird erfordert. Man hat in Prag die auffallende Erfahrung ge- macht, dass seit 10 bis 15 Jahren weit mehr Röhrenwasser benöthigt wird, als es die Zu- nahme der Populazion erfordern würde. Als Ursache hiervon wird das Tragen weisser Kleider statt den früher üblichen dunkeln Kalikos, die zunehmende Blumenliebhaberei und überhaupt die zunehmende Reinlichkeit der hiesigen Einwohner, vorzüglich unter der ärmeren Klasse angegeben. Aus allem dem ergibt sich, dass man kein bestimmtes Kubikmass Wasser als den nothwendigen täglichen Bedarf für eine bestimmte Populazion angeben kann, sondern dass diess lediglich nach der gewohnten Lebensweisse, dem Grade der Reinlichkeit und überhaupt nach den vorhandenen Ortsverhältnissen bemessen werden müsse. §. 176. Wenn der Wasserbedarf auf die angeführte Weise ausgemittelt ist, so kann derselbe entweder aus einem fliessenden Wasser oder aus Quellen dem betreffenden Orte zuge- leitet werden. Bei dieser Leitung kann das Wasser, wenn es aus einem höhern Orte herabgeführt wird, entweder durch die in der Natur vorhandene Druckhöhe (das Gefälle) zufliessen, oder es wird mittelst Maschinen in einen höhern Behälter gehoben, und fliesst von dort mittelst der vorhandenen Druckhöhe durch Röhren an die Orte seiner Bestimmung. Wir wollen zuerst den einfachsten Fall behandeln, und daher annehmen, dass z. B. eine Wasserleitung für ein Bräuhaus, ein herrschaftliches Gebäude, eine Fabrik oder selbst einen Ort aus höher liegenden Quellen geführt werden soll. Sind die Quel- len aufgefunden, das Wasser geprüft und brauchbar, so wie in hinreichender Menge be- funden, so muss in den meisten Fällen erst eine Wasserklärung vorgenommen werden. Zu diesem Behufe wird gewöhnlich ein kellerartiges gewölbtes Häuschen errichtet, welches Fig. 10 im Quer- und Fig. 11 im Längendurchschnitte dargestellt ist. Das Wasser läuft durch den Steinhaufen a, und die Oeffnung b in das Behältniss c, welches mit Quarzsand oder einem scharfen im Wasser unauflösbaren eckigen kleinen Schotter angefüllt ist. Weil das Wasser zwischen diesen Oeffnungen sehr langsam fliessen muss, so setzt es alle erdigen Theile, die es mit sich führt, ab, und es fliesst ganz rein durch die Oeffnungen d, d . . . . in den gewölbten unterirdischen Kanal e weiter. Um das Einfrieren zu vermeiden, wird dieses Häuschen ganz mit Erde bedeckt, und der unterirdische Kanal in der gehörigen Tiefe angelegt. Der Kanal geht nun bis zunächst der Fabrik oder Ortschaft fort und führt das Wasser daselbst in ein zweites Gebäude, Wasserschloss (Chateau d’eau) ge- nannt, worin das Wasser einer neuen Klärung unterworfen, und von da aus in einer oder mehreren Hauptröhren seiner Bestimmung zugeführt wird. Im Wasserschlosse sind Fig. 10. und 11. Tab. 50. Fig. 12 und 13.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/264>, abgerufen am 25.04.2024.