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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832.

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Vortheile oberschlächtiger gegen unterschlächtige Räder.
dass bei der geringern Anfüllung zugleich ein kleineres Gefälle benöthigt wird,
welches in jenen Fällen, wo es sich erst um die Herstellung des Gefälles handelt, für
jeden Bauherrn von Wichtigkeit ist. Die Geschwindigkeit des Rades ist nach der
6ten Kolumne v = 7,25 Fuss. Wenn wir für die Höhe des Radkranzes abermals 9 Zoll oder
3/4 Fuss annehmen, so haben wir für die Anfüllung zum vierten Theile die Gleichung
2 Kub. Fuss = [Formel 1] · 71/4. Hieraus folgt die Weite der Zellen oder die Breite des
Rades zwischen den Radkränzen B = 1,47 Fuss, wofür man zur grössern Sicherheit
2 Fuss annehmen kann. Der Vortheil, dass man bei dem Antrag einer geringen An-
füllung der Zellen zugleich in Stand gesetzt wird, durch eine höhere Ziehung der
Schützen die Kraft des Rades nach Bedürfniss zu verstärken, ist bereits oben ange-
führt und umständlich erklärt worden.

Zur Bestättigung dieser Theorie verdient noch bemerkt zu werden, dass mein
Vater bei mehreren Untersuchungen über die Einrichtung der Hammerräder
das Aufschlagwasser durch Herablassung der Schützen bis zur Hälfte der Oeffnungs-
fläche vermindern liess und hierbei bemerkte, dass die Stabhämmer, welche vorher
68 bis 70 Schläge in einer Minute gemacht hatten, mit der Hälfte des Aufschlagwas-
sers nicht 34 oder 35, sondern 42 bis 48 Schläge in derselben Zeit gemacht haben,
welches daher zum offenbaren Beweis dient, dass die wirksame Wassersäule durch
Verminderung des Aufschlagwassers um den vierten oder dritten Theil vermehrt wor-
den, folglich durch eine angemessene Erweiterung der Radkränze derselbe Effekt mit
einem geringern Wasserzufluss bewirkt werden konnte. Dass diess in Gegenden, wo die
Hämmer vorzüglich in Sommermonaten wegen Wassermangel durch eine längere Zeit
stehen müssen, von der grössten Wichtigkeit sey, leuchtet von selbst ein.

§. 311.

In mehreren Schriften wird die Frage untersucht, ob und in welchen Fällen
die Anlegung der unterschlächtigen oder oberschlächtigen Räder
vorzuziehen sey
. Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich gleichfalls aus den
angeführten Tabellen. Wir haben nämlich bei den unterschlächtigen Rädern gezeigt,
dass bei denselben in jedem Falle die Hälfte des Gefälles unbenützt bleiben müsse; diess
beträgt nach Prozenten berechnet 0,50 des ganzen Gefälles. Nach unserer 1ten Tabelle
beträgt der Verlust 0,60 bei dem Gefälle 4,10 a und 0,47 bei dem Gefälle 6,26 a, folglich
wäre es bei dem Gefälle von 51/2 Fuss gleichgültig ein ober- oder
unterschlächtiges Rad anzulegen
.

Im zweiten Falle aber, wenn die Zellen nur zum 4ten Theile angefüllt werden, be-
trägt der Verlust 0,53 bei dem Gefälle 4,11 a und 0,40 bei dem Gefälle 6,32 a; folg-
lich tritt der Fall der gleichen Wirkung des ober- und unterschlächtigen Rades bei
dem Gefälle von 41/2 Fuss ein. Dieses Resultat wird durch die Erfahrungen in Böh-
men in der Art bestättiget, dass bei 5 bis 6 Fuss Gefälle wirklich schon die ober-
schlächtigen Räder den unterschlächtigen vorgezogen werden.

Vortheile oberschlächtiger gegen unterschlächtige Räder.
dass bei der geringern Anfüllung zugleich ein kleineres Gefälle benöthigt wird,
welches in jenen Fällen, wo es sich erst um die Herstellung des Gefälles handelt, für
jeden Bauherrn von Wichtigkeit ist. Die Geschwindigkeit des Rades ist nach der
6ten Kolumne v = 7,25 Fuss. Wenn wir für die Höhe des Radkranzes abermals 9 Zoll oder
¾ Fuss annehmen, so haben wir für die Anfüllung zum vierten Theile die Gleichung
2 Kub. Fuss = [Formel 1] · 7¼. Hieraus folgt die Weite der Zellen oder die Breite des
Rades zwischen den Radkränzen B = 1,47 Fuss, wofür man zur grössern Sicherheit
2 Fuss annehmen kann. Der Vortheil, dass man bei dem Antrag einer geringen An-
füllung der Zellen zugleich in Stand gesetzt wird, durch eine höhere Ziehung der
Schützen die Kraft des Rades nach Bedürfniss zu verstärken, ist bereits oben ange-
führt und umständlich erklärt worden.

Zur Bestättigung dieser Theorie verdient noch bemerkt zu werden, dass mein
Vater bei mehreren Untersuchungen über die Einrichtung der Hammerräder
das Aufschlagwasser durch Herablassung der Schützen bis zur Hälfte der Oeffnungs-
fläche vermindern liess und hierbei bemerkte, dass die Stabhämmer, welche vorher
68 bis 70 Schläge in einer Minute gemacht hatten, mit der Hälfte des Aufschlagwas-
sers nicht 34 oder 35, sondern 42 bis 48 Schläge in derselben Zeit gemacht haben,
welches daher zum offenbaren Beweis dient, dass die wirksame Wassersäule durch
Verminderung des Aufschlagwassers um den vierten oder dritten Theil vermehrt wor-
den, folglich durch eine angemessene Erweiterung der Radkränze derselbe Effekt mit
einem geringern Wasserzufluss bewirkt werden konnte. Dass diess in Gegenden, wo die
Hämmer vorzüglich in Sommermonaten wegen Wassermangel durch eine längere Zeit
stehen müssen, von der grössten Wichtigkeit sey, leuchtet von selbst ein.

§. 311.

In mehreren Schriften wird die Frage untersucht, ob und in welchen Fällen
die Anlegung der unterschlächtigen oder oberschlächtigen Räder
vorzuziehen sey
. Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich gleichfalls aus den
angeführten Tabellen. Wir haben nämlich bei den unterschlächtigen Rädern gezeigt,
dass bei denselben in jedem Falle die Hälfte des Gefälles unbenützt bleiben müsse; diess
beträgt nach Prozenten berechnet 0,50 des ganzen Gefälles. Nach unserer 1ten Tabelle
beträgt der Verlust 0,60 bei dem Gefälle 4,10 a und 0,47 bei dem Gefälle 6,26 a, folglich
wäre es bei dem Gefälle von 5½ Fuss gleichgültig ein ober- oder
unterschlächtiges Rad anzulegen
.

Im zweiten Falle aber, wenn die Zellen nur zum 4ten Theile angefüllt werden, be-
trägt der Verlust 0,53 bei dem Gefälle 4,11 a und 0,40 bei dem Gefälle 6,32 a; folg-
lich tritt der Fall der gleichen Wirkung des ober- und unterschlächtigen Rades bei
dem Gefälle von 4½ Fuss ein. Dieses Resultat wird durch die Erfahrungen in Böh-
men in der Art bestättiget, dass bei 5 bis 6 Fuss Gefälle wirklich schon die ober-
schlächtigen Räder den unterschlächtigen vorgezogen werden.

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[431/0449] Vortheile oberschlächtiger gegen unterschlächtige Räder. dass bei der geringern Anfüllung zugleich ein kleineres Gefälle benöthigt wird, welches in jenen Fällen, wo es sich erst um die Herstellung des Gefälles handelt, für jeden Bauherrn von Wichtigkeit ist. Die Geschwindigkeit des Rades ist nach der 6ten Kolumne v = 7,25 Fuss. Wenn wir für die Höhe des Radkranzes abermals 9 Zoll oder ¾ Fuss annehmen, so haben wir für die Anfüllung zum vierten Theile die Gleichung 2 Kub. Fuss = [FORMEL] · 7¼. Hieraus folgt die Weite der Zellen oder die Breite des Rades zwischen den Radkränzen B = 1,47 Fuss, wofür man zur grössern Sicherheit 2 Fuss annehmen kann. Der Vortheil, dass man bei dem Antrag einer geringen An- füllung der Zellen zugleich in Stand gesetzt wird, durch eine höhere Ziehung der Schützen die Kraft des Rades nach Bedürfniss zu verstärken, ist bereits oben ange- führt und umständlich erklärt worden. Zur Bestättigung dieser Theorie verdient noch bemerkt zu werden, dass mein Vater bei mehreren Untersuchungen über die Einrichtung der Hammerräder das Aufschlagwasser durch Herablassung der Schützen bis zur Hälfte der Oeffnungs- fläche vermindern liess und hierbei bemerkte, dass die Stabhämmer, welche vorher 68 bis 70 Schläge in einer Minute gemacht hatten, mit der Hälfte des Aufschlagwas- sers nicht 34 oder 35, sondern 42 bis 48 Schläge in derselben Zeit gemacht haben, welches daher zum offenbaren Beweis dient, dass die wirksame Wassersäule durch Verminderung des Aufschlagwassers um den vierten oder dritten Theil vermehrt wor- den, folglich durch eine angemessene Erweiterung der Radkränze derselbe Effekt mit einem geringern Wasserzufluss bewirkt werden konnte. Dass diess in Gegenden, wo die Hämmer vorzüglich in Sommermonaten wegen Wassermangel durch eine längere Zeit stehen müssen, von der grössten Wichtigkeit sey, leuchtet von selbst ein. §. 311. In mehreren Schriften wird die Frage untersucht, ob und in welchen Fällen die Anlegung der unterschlächtigen oder oberschlächtigen Räder vorzuziehen sey. Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich gleichfalls aus den angeführten Tabellen. Wir haben nämlich bei den unterschlächtigen Rädern gezeigt, dass bei denselben in jedem Falle die Hälfte des Gefälles unbenützt bleiben müsse; diess beträgt nach Prozenten berechnet 0,50 des ganzen Gefälles. Nach unserer 1ten Tabelle beträgt der Verlust 0,60 bei dem Gefälle 4,10 a und 0,47 bei dem Gefälle 6,26 a, folglich wäre es bei dem Gefälle von 5½ Fuss gleichgültig ein ober- oder unterschlächtiges Rad anzulegen. Im zweiten Falle aber, wenn die Zellen nur zum 4ten Theile angefüllt werden, be- trägt der Verlust 0,53 bei dem Gefälle 4,11 a und 0,40 bei dem Gefälle 6,32 a; folg- lich tritt der Fall der gleichen Wirkung des ober- und unterschlächtigen Rades bei dem Gefälle von 4½ Fuss ein. Dieses Resultat wird durch die Erfahrungen in Böh- men in der Art bestättiget, dass bei 5 bis 6 Fuss Gefälle wirklich schon die ober- schlächtigen Räder den unterschlächtigen vorgezogen werden.

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Zitationshilfe: Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 2: Mechanik flüssiger Körper. Prag, 1832, S. 431. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik02_1832/449>, abgerufen am 29.03.2024.