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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810.

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einen blauen Liquor dergestalt, daß man durch das
Parallelepipedon noch durchsehen kann. Man lasse als-
dann in das eine Gefäß, durch einen Gehülfen, Essig
tröpfeln, so wird sich die blaue Farbe in eine rothe
verwandeln, die Durchsichtigkeit aber bleiben, wie vor-
her, ja wohl eher zunehmen, indem durch die Säure
dem Blauen von seinem skieron etwas entzogen wird.
Bey Vermannigfaltigung des Versuchs kann man auch
alle die Versuche wiederholen, die sich auf scheinbare
Farbenmischung beziehen.

673.

Will man diese Versuche sich und andern recht
anschaulich machen, so habe man vier bis sechs solcher
Gefäße zugleich bey der Hand, damit man nicht durch
Ausgießen und Umfüllen die Zeit verliere und keine
Unbequemlichkeit und Unreinlichkeit entstehe. Auch lasse
man sich diesen Apparat nicht reuen, weil man mit
demselben die objectiven und subjectiven prismatischen
Versuche, wie sie sich durch farbige Mittel modificiren,
mit einiger Uebung vortheilhaft darstellen kann. Wir
sprechen also was wir oben gesagt, nochmals aus: ein
Durchscheinendes doppelt oder mehrfach genommen,
wird undurchsichtig, wie man sich durch farbige Fen-
sterscheiben, Opalgläser, ja sogar durch farblose Fen-
sterscheiben überzeugen kann.

674.

Nun kommt Newton noch auf den Versuch mit

einen blauen Liquor dergeſtalt, daß man durch das
Parallelepipedon noch durchſehen kann. Man laſſe als-
dann in das eine Gefaͤß, durch einen Gehuͤlfen, Eſſig
troͤpfeln, ſo wird ſich die blaue Farbe in eine rothe
verwandeln, die Durchſichtigkeit aber bleiben, wie vor-
her, ja wohl eher zunehmen, indem durch die Saͤure
dem Blauen von ſeinem σκιερὸν etwas entzogen wird.
Bey Vermannigfaltigung des Verſuchs kann man auch
alle die Verſuche wiederholen, die ſich auf ſcheinbare
Farbenmiſchung beziehen.

673.

Will man dieſe Verſuche ſich und andern recht
anſchaulich machen, ſo habe man vier bis ſechs ſolcher
Gefaͤße zugleich bey der Hand, damit man nicht durch
Ausgießen und Umfuͤllen die Zeit verliere und keine
Unbequemlichkeit und Unreinlichkeit entſtehe. Auch laſſe
man ſich dieſen Apparat nicht reuen, weil man mit
demſelben die objectiven und ſubjectiven prismatiſchen
Verſuche, wie ſie ſich durch farbige Mittel modificiren,
mit einiger Uebung vortheilhaft darſtellen kann. Wir
ſprechen alſo was wir oben geſagt, nochmals aus: ein
Durchſcheinendes doppelt oder mehrfach genommen,
wird undurchſichtig, wie man ſich durch farbige Fen-
ſterſcheiben, Opalglaͤſer, ja ſogar durch farbloſe Fen-
ſterſcheiben uͤberzeugen kann.

674.

Nun kommt Newton noch auf den Verſuch mit

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[642/0696] einen blauen Liquor dergeſtalt, daß man durch das Parallelepipedon noch durchſehen kann. Man laſſe als- dann in das eine Gefaͤß, durch einen Gehuͤlfen, Eſſig troͤpfeln, ſo wird ſich die blaue Farbe in eine rothe verwandeln, die Durchſichtigkeit aber bleiben, wie vor- her, ja wohl eher zunehmen, indem durch die Saͤure dem Blauen von ſeinem σκιερὸν etwas entzogen wird. Bey Vermannigfaltigung des Verſuchs kann man auch alle die Verſuche wiederholen, die ſich auf ſcheinbare Farbenmiſchung beziehen. 673. Will man dieſe Verſuche ſich und andern recht anſchaulich machen, ſo habe man vier bis ſechs ſolcher Gefaͤße zugleich bey der Hand, damit man nicht durch Ausgießen und Umfuͤllen die Zeit verliere und keine Unbequemlichkeit und Unreinlichkeit entſtehe. Auch laſſe man ſich dieſen Apparat nicht reuen, weil man mit demſelben die objectiven und ſubjectiven prismatiſchen Verſuche, wie ſie ſich durch farbige Mittel modificiren, mit einiger Uebung vortheilhaft darſtellen kann. Wir ſprechen alſo was wir oben geſagt, nochmals aus: ein Durchſcheinendes doppelt oder mehrfach genommen, wird undurchſichtig, wie man ſich durch farbige Fen- ſterſcheiben, Opalglaͤſer, ja ſogar durch farbloſe Fen- ſterſcheiben uͤberzeugen kann. 674. Nun kommt Newton noch auf den Verſuch mit

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Zitationshilfe: Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 642. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/696>, abgerufen am 24.04.2024.