sie durch Baumblätter dringt, scheint auch hieher zu gehören.
Pathologische Farben. Anhang.
101.
Die physiologischen Farben kennen wir nunmehr hinreichend, um sie von den pathologischen zu unter- scheiden. Wir wissen, welche Erscheinungen dem gesun- den Auge zugehören und nöthig sind, damit sich das Organ vollkommen lebendig und thätig erzeige.
102.
Die krankhaften Phänomene deuten gleichfalls auf organische und physische Gesetze: denn wenn ein beson- deres lebendiges Wesen von derjenigen Regel abweicht, durch die es gebildet ist, so strebt es ins allgemeine Leben hin, immer auf einem gesetzlichen Wege, und macht uns auf seiner ganzen Bahn jene Maximen an- schaulich, aus welchen die Welt entsprungen ist und durch welche sie zusammengehalten wird.
103.
Wir sprechen hier zuerst von einem sehr merkwür- digen Zustande, in welchem sich die Augen mancher
ſie durch Baumblaͤtter dringt, ſcheint auch hieher zu gehoͤren.
Pathologiſche Farben. Anhang.
101.
Die phyſiologiſchen Farben kennen wir nunmehr hinreichend, um ſie von den pathologiſchen zu unter- ſcheiden. Wir wiſſen, welche Erſcheinungen dem geſun- den Auge zugehoͤren und noͤthig ſind, damit ſich das Organ vollkommen lebendig und thaͤtig erzeige.
102.
Die krankhaften Phaͤnomene deuten gleichfalls auf organiſche und phyſiſche Geſetze: denn wenn ein beſon- deres lebendiges Weſen von derjenigen Regel abweicht, durch die es gebildet iſt, ſo ſtrebt es ins allgemeine Leben hin, immer auf einem geſetzlichen Wege, und macht uns auf ſeiner ganzen Bahn jene Maximen an- ſchaulich, aus welchen die Welt entſprungen iſt und durch welche ſie zuſammengehalten wird.
103.
Wir ſprechen hier zuerſt von einem ſehr merkwuͤr- digen Zuſtande, in welchem ſich die Augen mancher
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ſie durch Baumblaͤtter dringt, ſcheint auch hieher zu
gehoͤren.
Pathologiſche Farben.
Anhang.
101.
Die phyſiologiſchen Farben kennen wir nunmehr
hinreichend, um ſie von den pathologiſchen zu unter-
ſcheiden. Wir wiſſen, welche Erſcheinungen dem geſun-
den Auge zugehoͤren und noͤthig ſind, damit ſich das
Organ vollkommen lebendig und thaͤtig erzeige.
102.
Die krankhaften Phaͤnomene deuten gleichfalls auf
organiſche und phyſiſche Geſetze: denn wenn ein beſon-
deres lebendiges Weſen von derjenigen Regel abweicht,
durch die es gebildet iſt, ſo ſtrebt es ins allgemeine
Leben hin, immer auf einem geſetzlichen Wege, und
macht uns auf ſeiner ganzen Bahn jene Maximen an-
ſchaulich, aus welchen die Welt entſprungen iſt und
durch welche ſie zuſammengehalten wird.
103.
Wir ſprechen hier zuerſt von einem ſehr merkwuͤr-
digen Zuſtande, in welchem ſich die Augen mancher
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/96>, abgerufen am 25.04.2024.
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