Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester. II. Band.Gallisch,ab Germanisch. In dem Landtagsabschiede vom 30. Decbr. 184Z erklärte der Gallisch,ab Germanisch. In dem Landtagsabschiede vom 30. Decbr. 184Z erklärte der <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0018" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/270077"/> </div> </div> <div n="1"> <head> Gallisch,ab Germanisch.</head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p xml:id="ID_24" next="#ID_25"> In dem Landtagsabschiede vom 30. Decbr. 184Z erklärte der<lb/> König von Preußen den Antrag des rheinischen Provinziallandtags,<lb/> einen neuen, auf die französische Gesetzgebung gegründeten Strafge¬<lb/> setzentwurf ausarbeiten zu lassen, um so entschiedener zurückweisen zu<lb/> müssen, da Allerhöchstsie es sich zu einer Hauptaufgabe gestellt, deut¬<lb/> sches Wesen und deutschen Sinn in jeder Richtung zu starken.<lb/> Der diesjährige rheinische Landtag hat diese Erklärung in seiner<lb/> Adresse verwahrend berührt und dabei hervorgehoben, daß diese Ge¬<lb/> setzgebung seit einem halben Jahrhundert in den Rheinlanden hei¬<lb/> misch, in ihren urgermanischen Institutionen von andern Theilen<lb/> des Vaterlandes vielfach ersehnt, in ihrem eigenthümlichen Werthe<lb/> vo>l der Wissenschaft erkannt und deren Publication als rheinisch¬<lb/> preußisches Recht verordnet sei. Daß die rheinisch-französische Straf¬<lb/> gesetzgebung zu germanischen Prinzipien zurückgekehrt sei, möchte nicht<lb/> weiter in Zweifel zu ziehen sein. Nicht uninteressant erscheint, da<lb/> die Absicht des Königs dahin geht, „deutsches Wesen und<lb/> deutschen Sinn in jeder Richtung zu stärken," die Untersuchung<lb/> der Frage, worin deutsches Wesen und deutscher Sinn bestehe und<lb/> inwiefern unsere Institutionen diesem entsprechen, inwiefern franzö¬<lb/> sische Institutionen deutschem Wesen mehr zusagen, indem sie<lb/> deutsches Wesen in sich aufgenommen. Deshalb hat, wie Mitter¬<lb/> mai er versichert, die französische Gesetzgebung im Allgemeinen, beson¬<lb/> ders der collo civil, bei denjenigen deutschen Volksstämmen, die mit ihr be¬<lb/> kannt geworden, soviel Anklang gefunden, weil altfränkische, also ger¬<lb/> manische coutumes in ihr aufgenommen. Damit übereinstimmend<lb/> behauptet Gaupp: der co^e hat ja in vielen Hauptlehren, z. B.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0018]
Gallisch,ab Germanisch.
In dem Landtagsabschiede vom 30. Decbr. 184Z erklärte der
König von Preußen den Antrag des rheinischen Provinziallandtags,
einen neuen, auf die französische Gesetzgebung gegründeten Strafge¬
setzentwurf ausarbeiten zu lassen, um so entschiedener zurückweisen zu
müssen, da Allerhöchstsie es sich zu einer Hauptaufgabe gestellt, deut¬
sches Wesen und deutschen Sinn in jeder Richtung zu starken.
Der diesjährige rheinische Landtag hat diese Erklärung in seiner
Adresse verwahrend berührt und dabei hervorgehoben, daß diese Ge¬
setzgebung seit einem halben Jahrhundert in den Rheinlanden hei¬
misch, in ihren urgermanischen Institutionen von andern Theilen
des Vaterlandes vielfach ersehnt, in ihrem eigenthümlichen Werthe
vo>l der Wissenschaft erkannt und deren Publication als rheinisch¬
preußisches Recht verordnet sei. Daß die rheinisch-französische Straf¬
gesetzgebung zu germanischen Prinzipien zurückgekehrt sei, möchte nicht
weiter in Zweifel zu ziehen sein. Nicht uninteressant erscheint, da
die Absicht des Königs dahin geht, „deutsches Wesen und
deutschen Sinn in jeder Richtung zu stärken," die Untersuchung
der Frage, worin deutsches Wesen und deutscher Sinn bestehe und
inwiefern unsere Institutionen diesem entsprechen, inwiefern franzö¬
sische Institutionen deutschem Wesen mehr zusagen, indem sie
deutsches Wesen in sich aufgenommen. Deshalb hat, wie Mitter¬
mai er versichert, die französische Gesetzgebung im Allgemeinen, beson¬
ders der collo civil, bei denjenigen deutschen Volksstämmen, die mit ihr be¬
kannt geworden, soviel Anklang gefunden, weil altfränkische, also ger¬
manische coutumes in ihr aufgenommen. Damit übereinstimmend
behauptet Gaupp: der co^e hat ja in vielen Hauptlehren, z. B.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |