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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. I. Band.

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ist nach Leipzig gereist, um sich dort mit der Tochter des wackern
Buchhändlers Otto Wigand zu vermahlen. Möchte diese Verbindung
dem schon jetzt ausgedehnten Geschäftsbetriebe der Firma Heckenast und
Landemar einen neuen Impuls verleihen: solcher wäre der Literatur und
zumal dem deutschen Sprachelement gar sehr zu wünschen. Der neueste
Roman von dem beliebtesten Romanschriftsteller, Baron Josika, wel¬
cher bereits im Feuilleton des öiujir-I'esti-Ani'ttZo großes Auffehen
erregt hatte, hat nunmehr unter dem Titel: "Neigung und Wille"
die Presse verlassen und findet in den Kreisen der höheren Gesellschaft
sowohl, als auch in der Sphäre der großen Lesewelt die günstigste
Aufnahme.

Privatnachrichten aus Wien bringen die erfreuliche Mittheilung
von einer Entschließung des Königs, wornach die Cameralbehörden
Ungarns angewiesen werden sollen, in Zukunft sich statt der deutschen
und lateinischen Sprache bei ihrer Eorrespondenz mit der k. Statt-
halterei, und den übrigen k. Behörden der ungarischen Sprache zu bedie¬
nen; nur die Amtscorrcspondenz mit den deutschen Centralstellen in
der Residenz bleibt noch deutsch. Auch und alle Ausfertigungen an
die Parteien Pcisse in das Ausland, sollen hinfort von den Came¬
ralbehörden. gleich den Comitatsbehörden, in ungarischer Sprache aus¬
gestellt werden.


Ein Deutschungar.
IV.
Aus Berlin.

Die preußischen Duellgesetze und der Rheinische Beobachter. -- Die Schul¬
meister in aÄer Sittlichkeit. -- Literarische Jnspectur. -- Regierungö-
orgcme. -- Herr von Arnim. -- Preßpolitik.

Sie haben jüngst der preußischen Duellgesetze erwähnt, und ge¬
sagt, diese seien in ihrer jetzigen Gestalt geeignet, den Bürger von
jedem Aweikampfe mit dem Militair abzuschrecken, nicht aber umge¬
kehrt, weil, wahrend jener nach dem strengeren Allgemeinen Landrecht
gerichtet werde, dieser mit leichterer Bestrafung davon komme. Sie
hatten vollkommen Recht; aber hüten Sie sich dessenungeachtet! Sie
bekommen es mit dem Rheinischen Beobachter zu thun. Die durch
zwei Verordnungen vom Jahre 1843 und durch drei Verordnungen
vom Jahre 1844, sowie endlich durch das im Jahre 1845 publicirte
Strafgesetzbuch für das Heer geregelte Bestrafung der Duellanten aus
dem Officierstande, sagt der Rheinische Beobachter, sei nicht mit den


ist nach Leipzig gereist, um sich dort mit der Tochter des wackern
Buchhändlers Otto Wigand zu vermahlen. Möchte diese Verbindung
dem schon jetzt ausgedehnten Geschäftsbetriebe der Firma Heckenast und
Landemar einen neuen Impuls verleihen: solcher wäre der Literatur und
zumal dem deutschen Sprachelement gar sehr zu wünschen. Der neueste
Roman von dem beliebtesten Romanschriftsteller, Baron Josika, wel¬
cher bereits im Feuilleton des öiujir-I'esti-Ani'ttZo großes Auffehen
erregt hatte, hat nunmehr unter dem Titel: „Neigung und Wille"
die Presse verlassen und findet in den Kreisen der höheren Gesellschaft
sowohl, als auch in der Sphäre der großen Lesewelt die günstigste
Aufnahme.

Privatnachrichten aus Wien bringen die erfreuliche Mittheilung
von einer Entschließung des Königs, wornach die Cameralbehörden
Ungarns angewiesen werden sollen, in Zukunft sich statt der deutschen
und lateinischen Sprache bei ihrer Eorrespondenz mit der k. Statt-
halterei, und den übrigen k. Behörden der ungarischen Sprache zu bedie¬
nen; nur die Amtscorrcspondenz mit den deutschen Centralstellen in
der Residenz bleibt noch deutsch. Auch und alle Ausfertigungen an
die Parteien Pcisse in das Ausland, sollen hinfort von den Came¬
ralbehörden. gleich den Comitatsbehörden, in ungarischer Sprache aus¬
gestellt werden.


Ein Deutschungar.
IV.
Aus Berlin.

Die preußischen Duellgesetze und der Rheinische Beobachter. — Die Schul¬
meister in aÄer Sittlichkeit. — Literarische Jnspectur. — Regierungö-
orgcme. — Herr von Arnim. — Preßpolitik.

Sie haben jüngst der preußischen Duellgesetze erwähnt, und ge¬
sagt, diese seien in ihrer jetzigen Gestalt geeignet, den Bürger von
jedem Aweikampfe mit dem Militair abzuschrecken, nicht aber umge¬
kehrt, weil, wahrend jener nach dem strengeren Allgemeinen Landrecht
gerichtet werde, dieser mit leichterer Bestrafung davon komme. Sie
hatten vollkommen Recht; aber hüten Sie sich dessenungeachtet! Sie
bekommen es mit dem Rheinischen Beobachter zu thun. Die durch
zwei Verordnungen vom Jahre 1843 und durch drei Verordnungen
vom Jahre 1844, sowie endlich durch das im Jahre 1845 publicirte
Strafgesetzbuch für das Heer geregelte Bestrafung der Duellanten aus
dem Officierstande, sagt der Rheinische Beobachter, sei nicht mit den


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_181809/47>, abgerufen am 29.04.2024.