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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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Das LottospieS in Oesterreich').



Bittgesuch der böhmische," Stände.

Euer Majestät!

Die treugehorsamstcn Stände wagen es durch eine eigene aus ihrer Mitte gewählte
Deputation in tiefster Ehrfurcht Ew. Maj. den Inhalt eines k. k. Hofkanzlei-Erlasses
zur allerhöchsten Kenntnis? zu bringen, durch welchen sich dieselben eben so in ihrer
Stellung verletzt, als in ihrem verfassungsmäßigen Wirkungskreise nicht anerkannt er¬
achten müssen.

Es haben nämlich die treugehorsamstcn Stände, nachdem ihren wiederholten
allerunterthänigste" Anträgen wegen Auslassung der für das Gemeinwohl und die Mo¬
ralität des Landes verderblich wirkenden Zahlcnlotteric wiederholt keine Folge gegeben
worden ist, und Ew. Maj. bei dem Anlasse sich mittelst allerhöchster Entschließung vom
II. Februar 1845 dahin auszusprechen geruhten: "daß ohnedem gegen Anlockung des
Lottospiels gesetzliche Vorkehrungen bestehen --" sich verpflichtet gefunden, im amtlichen
Wege die Aufklärung einzuholen, was unter den allerhöchst bezogenen unerlaubten An¬
lockungen zum Lottospiel verstanden wird, und welche Maßregeln zu deren Abwendung
ergriffen wurden.

Auf diese Anfrage, zu welcher sich die treugchorsamsten Stände eben so als Ver¬
treter des öffentlichen Wohles als auch als Inhaber der mit der Ortspolizei betrauten
Patrimonialgerichtsbarkeit berufen und berechtiget fühlten, ging derselbe ipsi>. ihrem
Landesauöschusse die hier ehrfurchtsvoll angebogene Eröffnung der k. k. Hofkanzlei vom
9. Mai 184" mittelst k. k. Güb. Jntimat vom 22, Mai 1846 zu.

Aus dieser höchst unerwarteten und bedauerlichen Eröffnung werden Ew. Maj. zu¬
versichtlich zuvörderst zu entnehmen geruhen, daß höchst Dero Behörden es nicht



") Der in No. 2S der Gren,boten der Oeffentlichkeit übergeben- Betrag eines böhmisch-stän¬
dischen Mitgliedes über das Zahlenlotto wird in No. 27 in einem Artikel mit der Unterschrift
"Blase" mit übersahen heftigen Worten angegriffen. Blase, so sagen wir immer, hat ""S i" "Großjährig" stets gefallen; er ist ein tous-gu-ut
kluger Alter. Da jedoch ti-Smal der Wirkungskreis für seinen Scharfblick durch einen vereinzelt
hingestellten Vortrag etwas beengt gewesen sein mochte, so beeilen wir uns ihm ein weiteres Feld
zu öffnen, indem wir hier die Diätalschrift sammt ihrer Beilage und Subbcilage
-- ans welche letztere wir die Lottofrcundc besonders onfmcrkscmi machen -- mittheilen, welche die
ständische Deputation in dieser Angelegenheit überreichte. Der Einsender,
Das LottospieS in Oesterreich').



Bittgesuch der böhmische,» Stände.

Euer Majestät!

Die treugehorsamstcn Stände wagen es durch eine eigene aus ihrer Mitte gewählte
Deputation in tiefster Ehrfurcht Ew. Maj. den Inhalt eines k. k. Hofkanzlei-Erlasses
zur allerhöchsten Kenntnis? zu bringen, durch welchen sich dieselben eben so in ihrer
Stellung verletzt, als in ihrem verfassungsmäßigen Wirkungskreise nicht anerkannt er¬
achten müssen.

Es haben nämlich die treugehorsamstcn Stände, nachdem ihren wiederholten
allerunterthänigste» Anträgen wegen Auslassung der für das Gemeinwohl und die Mo¬
ralität des Landes verderblich wirkenden Zahlcnlotteric wiederholt keine Folge gegeben
worden ist, und Ew. Maj. bei dem Anlasse sich mittelst allerhöchster Entschließung vom
II. Februar 1845 dahin auszusprechen geruhten: „daß ohnedem gegen Anlockung des
Lottospiels gesetzliche Vorkehrungen bestehen —" sich verpflichtet gefunden, im amtlichen
Wege die Aufklärung einzuholen, was unter den allerhöchst bezogenen unerlaubten An¬
lockungen zum Lottospiel verstanden wird, und welche Maßregeln zu deren Abwendung
ergriffen wurden.

Auf diese Anfrage, zu welcher sich die treugchorsamsten Stände eben so als Ver¬
treter des öffentlichen Wohles als auch als Inhaber der mit der Ortspolizei betrauten
Patrimonialgerichtsbarkeit berufen und berechtiget fühlten, ging derselbe ipsi>. ihrem
Landesauöschusse die hier ehrfurchtsvoll angebogene Eröffnung der k. k. Hofkanzlei vom
9. Mai 184» mittelst k. k. Güb. Jntimat vom 22, Mai 1846 zu.

Aus dieser höchst unerwarteten und bedauerlichen Eröffnung werden Ew. Maj. zu¬
versichtlich zuvörderst zu entnehmen geruhen, daß höchst Dero Behörden es nicht



") Der in No. 2S der Gren,boten der Oeffentlichkeit übergeben- Betrag eines böhmisch-stän¬
dischen Mitgliedes über das Zahlenlotto wird in No. 27 in einem Artikel mit der Unterschrift
„Blase" mit übersahen heftigen Worten angegriffen. Blase, so sagen wir immer, hat »»S i» „Großjährig" stets gefallen; er ist ein tous-gu-ut
kluger Alter. Da jedoch ti-Smal der Wirkungskreis für seinen Scharfblick durch einen vereinzelt
hingestellten Vortrag etwas beengt gewesen sein mochte, so beeilen wir uns ihm ein weiteres Feld
zu öffnen, indem wir hier die Diätalschrift sammt ihrer Beilage und Subbcilage
— ans welche letztere wir die Lottofrcundc besonders onfmcrkscmi machen — mittheilen, welche die
ständische Deputation in dieser Angelegenheit überreichte. Der Einsender,
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[0328] Das LottospieS in Oesterreich'). Bittgesuch der böhmische,» Stände. Euer Majestät! Die treugehorsamstcn Stände wagen es durch eine eigene aus ihrer Mitte gewählte Deputation in tiefster Ehrfurcht Ew. Maj. den Inhalt eines k. k. Hofkanzlei-Erlasses zur allerhöchsten Kenntnis? zu bringen, durch welchen sich dieselben eben so in ihrer Stellung verletzt, als in ihrem verfassungsmäßigen Wirkungskreise nicht anerkannt er¬ achten müssen. Es haben nämlich die treugehorsamstcn Stände, nachdem ihren wiederholten allerunterthänigste» Anträgen wegen Auslassung der für das Gemeinwohl und die Mo¬ ralität des Landes verderblich wirkenden Zahlcnlotteric wiederholt keine Folge gegeben worden ist, und Ew. Maj. bei dem Anlasse sich mittelst allerhöchster Entschließung vom II. Februar 1845 dahin auszusprechen geruhten: „daß ohnedem gegen Anlockung des Lottospiels gesetzliche Vorkehrungen bestehen —" sich verpflichtet gefunden, im amtlichen Wege die Aufklärung einzuholen, was unter den allerhöchst bezogenen unerlaubten An¬ lockungen zum Lottospiel verstanden wird, und welche Maßregeln zu deren Abwendung ergriffen wurden. Auf diese Anfrage, zu welcher sich die treugchorsamsten Stände eben so als Ver¬ treter des öffentlichen Wohles als auch als Inhaber der mit der Ortspolizei betrauten Patrimonialgerichtsbarkeit berufen und berechtiget fühlten, ging derselbe ipsi>. ihrem Landesauöschusse die hier ehrfurchtsvoll angebogene Eröffnung der k. k. Hofkanzlei vom 9. Mai 184» mittelst k. k. Güb. Jntimat vom 22, Mai 1846 zu. Aus dieser höchst unerwarteten und bedauerlichen Eröffnung werden Ew. Maj. zu¬ versichtlich zuvörderst zu entnehmen geruhen, daß höchst Dero Behörden es nicht ") Der in No. 2S der Gren,boten der Oeffentlichkeit übergeben- Betrag eines böhmisch-stän¬ dischen Mitgliedes über das Zahlenlotto wird in No. 27 in einem Artikel mit der Unterschrift „Blase" mit übersahen heftigen Worten angegriffen. Blase, so sagen wir immer, hat »»S i» „Großjährig" stets gefallen; er ist ein tous-gu-ut kluger Alter. Da jedoch ti-Smal der Wirkungskreis für seinen Scharfblick durch einen vereinzelt hingestellten Vortrag etwas beengt gewesen sein mochte, so beeilen wir uns ihm ein weiteres Feld zu öffnen, indem wir hier die Diätalschrift sammt ihrer Beilage und Subbcilage — ans welche letztere wir die Lottofrcundc besonders onfmcrkscmi machen — mittheilen, welche die ständische Deputation in dieser Angelegenheit überreichte. Der Einsender,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/328>, abgerufen am 07.05.2024.