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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

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welchem sich unsere Konservativen mit ihren Freunden, den Demokraten, brüderlich einigen,
ist noch Einiges zu bemerken.

Das Wesen einer Vertretung wird nicht durch die Bevollmächtigten bestimmt, son¬
dern durch die Vollmachtgeber. Bon einer Beamtenkammer wäre in Preußen auch dann
noch keine Rede, wenn sämmtliche Deputaten Beamte wären. Wenn der Bauer für
gut findet, zum Vertreter seiner Interessen einen Mann zu wählen, dem er größere Ein¬
sicht in das Technische zutraut, als seinen eignen Standesgenossen, so liegt darin sowenig
eine Beamtenvertretung, als in der Vollmacht, welche der Kläger seinem Advocaten,
einem Juftizbeamten ertheilt. Wie die politische Bildung bis jetzt in Preußen beschaffen
ist, wird man in den meisten Fällen einen geschulten Bureaukraten, mit dem man sonst
in der Hauptsache einig ist, einem andern Kandidaten vorziehen. Das gilt von allen
Parteien. Daneben wird in Fabrikdistricten der größere Fabrikant, in den ackerbau¬
treibenden der gebildete Gutsbesitzer doch seine Stelle finden, und das Verhältniß wird
sich mit jeder Wahl bessern. Mehr und mehr wird die Gemeinde- Stadt- und Kreis¬
verwaltung die Staatsverwaltung absorbiren, und wenn man dann noch die Beamten
des Volks als ungeeignete Vertreter des Volks wird darstellen wollen, weil sie sich auf
doppelte Weise das Vertrauen ihrer Mitbürger erworben haben, so wird man sich voll¬
ends lächerlich machen.


V^^L Das Mißtrauensvotum der zweiten Kammer. Von einem Namenlosen.
Berlin, W. Hertz.

Der Namenlose, bereits Verfasser eines "Sendschreibens an Herrn Professor Dahl-
mann" über das Stenerbcwilligungsrecht preußischer Kammern, legt sich die Frage
vor, was die Negierung thun sollte, wenn die Kammern nach dem 3. Januar auf
das Mißtrauensvotum, welches vor ihrer Vertagung so gut wie durchgegangen war,
noch einmal zurückkommen sollten. Daß er eine Auflösung der Kammern und Neu¬
wahl für nicht sehr zweckmäßig hält, läßt sich von einem Mitglied der äußersten
Rechten erwarten. Er findet endlich, daß die Minister am besten thäten, wenn sie das
Mißtrauensvotum, welchem voraussichtlich die erste Kammer nicht beitreten würde, ruhig
avis legten, wie es Lord Palmerston mit einem ähnlichen Votum des Oberhauses
gethan hat, welches sich gleichfalls auf die auswärtigen Angelegenheiten bezog. Der
Vergleich hinkt aber auf beiden Beinen. Einmal geht dieses geringschätzige Verhalten
Lord Palmerston's gegen das Votum des Oberhauses nicht aus einer Geringschätzung
des Parlaments, sondern ans einer Geringschätzung des Oberhauses hervor, dessen Be¬
schlüsse in der öffentlichen Meinung bereits so wenig Gewicht haben, daß man sie un¬
gestraft aä sola legen kann. Sodann kann man wohl zugeben, daß ein verständiges
Parlament sich so wenig als möglich in die auswärtigen Angelegenheiten mischen wird,
muß aber behaupten, daß Preußen noch gar nicht in der Lage ist, die deutschen Bun-
dcsangelegenheiten als auswärtige Angelegenheiten zu behandeln. Wo man jeden Au-
genblick neue Karlsbader Beschlüsse gewärtigen kann, würde eine preußische Kammer,
die eine Neconstruction des Bundes nicht in den Kreis ihrer Berathungen zöge, verräterisch
gegen das Land handeln. Die wirkliche Wiederherstellung des alten Bundesrechts mit
der Ausdehnung, welche Oestreich und noch mehr die Mittclstaaten beabsichtigen, würde
die Fortdauer der preußischen Verfassung unmöglich machen. -- Der Verfasser geht
aber weiter; er fragt sich, was zu thun sei, wenn dem Mißtrauensvotum eine Vcrwei-


welchem sich unsere Konservativen mit ihren Freunden, den Demokraten, brüderlich einigen,
ist noch Einiges zu bemerken.

Das Wesen einer Vertretung wird nicht durch die Bevollmächtigten bestimmt, son¬
dern durch die Vollmachtgeber. Bon einer Beamtenkammer wäre in Preußen auch dann
noch keine Rede, wenn sämmtliche Deputaten Beamte wären. Wenn der Bauer für
gut findet, zum Vertreter seiner Interessen einen Mann zu wählen, dem er größere Ein¬
sicht in das Technische zutraut, als seinen eignen Standesgenossen, so liegt darin sowenig
eine Beamtenvertretung, als in der Vollmacht, welche der Kläger seinem Advocaten,
einem Juftizbeamten ertheilt. Wie die politische Bildung bis jetzt in Preußen beschaffen
ist, wird man in den meisten Fällen einen geschulten Bureaukraten, mit dem man sonst
in der Hauptsache einig ist, einem andern Kandidaten vorziehen. Das gilt von allen
Parteien. Daneben wird in Fabrikdistricten der größere Fabrikant, in den ackerbau¬
treibenden der gebildete Gutsbesitzer doch seine Stelle finden, und das Verhältniß wird
sich mit jeder Wahl bessern. Mehr und mehr wird die Gemeinde- Stadt- und Kreis¬
verwaltung die Staatsverwaltung absorbiren, und wenn man dann noch die Beamten
des Volks als ungeeignete Vertreter des Volks wird darstellen wollen, weil sie sich auf
doppelte Weise das Vertrauen ihrer Mitbürger erworben haben, so wird man sich voll¬
ends lächerlich machen.


V^^L Das Mißtrauensvotum der zweiten Kammer. Von einem Namenlosen.
Berlin, W. Hertz.

Der Namenlose, bereits Verfasser eines „Sendschreibens an Herrn Professor Dahl-
mann" über das Stenerbcwilligungsrecht preußischer Kammern, legt sich die Frage
vor, was die Negierung thun sollte, wenn die Kammern nach dem 3. Januar auf
das Mißtrauensvotum, welches vor ihrer Vertagung so gut wie durchgegangen war,
noch einmal zurückkommen sollten. Daß er eine Auflösung der Kammern und Neu¬
wahl für nicht sehr zweckmäßig hält, läßt sich von einem Mitglied der äußersten
Rechten erwarten. Er findet endlich, daß die Minister am besten thäten, wenn sie das
Mißtrauensvotum, welchem voraussichtlich die erste Kammer nicht beitreten würde, ruhig
avis legten, wie es Lord Palmerston mit einem ähnlichen Votum des Oberhauses
gethan hat, welches sich gleichfalls auf die auswärtigen Angelegenheiten bezog. Der
Vergleich hinkt aber auf beiden Beinen. Einmal geht dieses geringschätzige Verhalten
Lord Palmerston's gegen das Votum des Oberhauses nicht aus einer Geringschätzung
des Parlaments, sondern ans einer Geringschätzung des Oberhauses hervor, dessen Be¬
schlüsse in der öffentlichen Meinung bereits so wenig Gewicht haben, daß man sie un¬
gestraft aä sola legen kann. Sodann kann man wohl zugeben, daß ein verständiges
Parlament sich so wenig als möglich in die auswärtigen Angelegenheiten mischen wird,
muß aber behaupten, daß Preußen noch gar nicht in der Lage ist, die deutschen Bun-
dcsangelegenheiten als auswärtige Angelegenheiten zu behandeln. Wo man jeden Au-
genblick neue Karlsbader Beschlüsse gewärtigen kann, würde eine preußische Kammer,
die eine Neconstruction des Bundes nicht in den Kreis ihrer Berathungen zöge, verräterisch
gegen das Land handeln. Die wirkliche Wiederherstellung des alten Bundesrechts mit
der Ausdehnung, welche Oestreich und noch mehr die Mittclstaaten beabsichtigen, würde
die Fortdauer der preußischen Verfassung unmöglich machen. — Der Verfasser geht
aber weiter; er fragt sich, was zu thun sei, wenn dem Mißtrauensvotum eine Vcrwei-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/51>, abgerufen am 04.05.2024.