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Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band.

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Verhältnisse Preußens in schöpferischer Weise durch Stein reorganisirt wurden, scheint
für die erste Kammer bestimmt zu sein.


Der Fall des Preußen Peters in Neapel.*)
"

Berichtigung.--
Die in Leipzig erscheinende Zeitschrift: "Die Grenzboten enthält in Ur. 22 ihres
laufenden Jahrgangs Seite 2ö6 f. unter der Ueberschrift: "Deutsche Diplomatie. Aus
Rom." einen Artikel, in welchem unter Beziehung aus zwei ausführlich reserirte Fälle
das Seiten der Königl. Preußischen Gesandtschaft zu Neapel in denselben eingeschlagene
Verfahren einer tadelnden Kritik unterzogen wird.

Der jenen beiden Fällen zum Grunde liegende Thatbestand ist jedoch ein wesentlich
anderer, als der in Ur. 22 der Grenzboten berichtete.

, Was nämlich den eingeführten der gedachten beiden Fälle anlangt, so verhält
sich derselbe thatsächlich folgendermaßen.

Im März dieses Jahres kam ein rheinischer Kaufmann, Namens Peters, mit dem
Dampfschiff von Sicilien in Neapel an. Es wurde ihm jedoch von der Königl.
Neapolitanischen Polizeibehörde die Erlaubniß zur Ausschiffung ans dem Grunde ver¬
weigert, weil ein Individuum gleiches Namens sich an der letzten sicilianischen Revolution
betheiligt hatte. Ein ganz gleiches Verfahren ist Seiten der Polizeibehörden des
Königreichs beider Sicilien auch den Angehörigen anderer Staaten gegenüber, namentlich
auch bei Engländern beobachtet worden, wenn sie gleiches Namens mit derartigen Com¬
plicen waren, und durch ihre resp. Gesandtschaften sich nicht legitimiren konnten. Die
Königl. Preußische Gesandtschaft zu Neapel, welche von dem den pp. Peters betroffenen
Mißgeschicke durch einen Freund desselben unterrichtet worden war, that unverzüglich
bei der Polizeibehörde Schritte, um die Erlaubnis; zur Ausschiffung für Peters zu er¬
langen. Da 'die Polizeibehörde Schwierigkeiten hiergegen erheben zu müssen glaubte,
wendete sich der Gesandte alsbald an den Königlich Neapolitanischen Minister der aus¬
wärtigen Angelegenheiten, welcher daraus sofort mit größter Bereitwilligkeit an die
Polizeibehörde die Weisung veranlaßte, den pp. Peters ausschiffen zu lassen. In Folge
dieser Weiterung verzögerte sich die Ausschiffung des pp. Peters um ein Paar (nicht,
wie die Grenzboten berichten, um 8) Tage, während deren er auf einem andern, im
Hafen liegenden Dampfschiffe bleiben mußte. Völlig unwahr ist die in den Grenzboten
befindliche Angabe, daß er "längere Zeit unter Räubern und Mördern auf einer Insel
gefangen gehalten und nach seiner Freilassung aus dem Lande gewiesen worden sei."
Im Gegentheil hat er nach seiner Ausschiffung frei und ungehindert seine Geschäfte in
Neapel betrieben und ist alsdann nach seinem Belieben abgereist. Ansprüche ans Ent¬
schädigung wegen der ihm bei seiner Ausschiffung gemachten Weiterungen hat pp. Peters
weder erhoben, noch hätte er sie nach Lage der Sache erheben können. Dem Königl.
Preußischen Gesandten hat er aber für die ihm von selbigem zu Theil gewordene
schleunige und wirksame Unterstützung wiederholt seinen Dank ausgesprochen.

Der Thatbestand des zweiten in den Grenzboten mitgetheilten Falles ist folgender.

Ein Student der katholischen Theologie, -- nicht, wie die Grenzboten sagen, ein



-) Derselbe Correspondent d. B., welcher er Ur. 22. die erste Mittheilung dieser Fälle
gemacht hatte, hat bereits selbst in Ur. 37. in seinem Briefe vom 12. August die erste Nach¬
richt modificirt.

Verhältnisse Preußens in schöpferischer Weise durch Stein reorganisirt wurden, scheint
für die erste Kammer bestimmt zu sein.


Der Fall des Preußen Peters in Neapel.*)
"

Berichtigung.—
Die in Leipzig erscheinende Zeitschrift: „Die Grenzboten enthält in Ur. 22 ihres
laufenden Jahrgangs Seite 2ö6 f. unter der Ueberschrift: „Deutsche Diplomatie. Aus
Rom." einen Artikel, in welchem unter Beziehung aus zwei ausführlich reserirte Fälle
das Seiten der Königl. Preußischen Gesandtschaft zu Neapel in denselben eingeschlagene
Verfahren einer tadelnden Kritik unterzogen wird.

Der jenen beiden Fällen zum Grunde liegende Thatbestand ist jedoch ein wesentlich
anderer, als der in Ur. 22 der Grenzboten berichtete.

, Was nämlich den eingeführten der gedachten beiden Fälle anlangt, so verhält
sich derselbe thatsächlich folgendermaßen.

Im März dieses Jahres kam ein rheinischer Kaufmann, Namens Peters, mit dem
Dampfschiff von Sicilien in Neapel an. Es wurde ihm jedoch von der Königl.
Neapolitanischen Polizeibehörde die Erlaubniß zur Ausschiffung ans dem Grunde ver¬
weigert, weil ein Individuum gleiches Namens sich an der letzten sicilianischen Revolution
betheiligt hatte. Ein ganz gleiches Verfahren ist Seiten der Polizeibehörden des
Königreichs beider Sicilien auch den Angehörigen anderer Staaten gegenüber, namentlich
auch bei Engländern beobachtet worden, wenn sie gleiches Namens mit derartigen Com¬
plicen waren, und durch ihre resp. Gesandtschaften sich nicht legitimiren konnten. Die
Königl. Preußische Gesandtschaft zu Neapel, welche von dem den pp. Peters betroffenen
Mißgeschicke durch einen Freund desselben unterrichtet worden war, that unverzüglich
bei der Polizeibehörde Schritte, um die Erlaubnis; zur Ausschiffung für Peters zu er¬
langen. Da 'die Polizeibehörde Schwierigkeiten hiergegen erheben zu müssen glaubte,
wendete sich der Gesandte alsbald an den Königlich Neapolitanischen Minister der aus¬
wärtigen Angelegenheiten, welcher daraus sofort mit größter Bereitwilligkeit an die
Polizeibehörde die Weisung veranlaßte, den pp. Peters ausschiffen zu lassen. In Folge
dieser Weiterung verzögerte sich die Ausschiffung des pp. Peters um ein Paar (nicht,
wie die Grenzboten berichten, um 8) Tage, während deren er auf einem andern, im
Hafen liegenden Dampfschiffe bleiben mußte. Völlig unwahr ist die in den Grenzboten
befindliche Angabe, daß er „längere Zeit unter Räubern und Mördern auf einer Insel
gefangen gehalten und nach seiner Freilassung aus dem Lande gewiesen worden sei."
Im Gegentheil hat er nach seiner Ausschiffung frei und ungehindert seine Geschäfte in
Neapel betrieben und ist alsdann nach seinem Belieben abgereist. Ansprüche ans Ent¬
schädigung wegen der ihm bei seiner Ausschiffung gemachten Weiterungen hat pp. Peters
weder erhoben, noch hätte er sie nach Lage der Sache erheben können. Dem Königl.
Preußischen Gesandten hat er aber für die ihm von selbigem zu Theil gewordene
schleunige und wirksame Unterstützung wiederholt seinen Dank ausgesprochen.

Der Thatbestand des zweiten in den Grenzboten mitgetheilten Falles ist folgender.

Ein Student der katholischen Theologie, — nicht, wie die Grenzboten sagen, ein



-) Derselbe Correspondent d. B., welcher er Ur. 22. die erste Mittheilung dieser Fälle
gemacht hatte, hat bereits selbst in Ur. 37. in seinem Briefe vom 12. August die erste Nach¬
richt modificirt.
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[0324] Verhältnisse Preußens in schöpferischer Weise durch Stein reorganisirt wurden, scheint für die erste Kammer bestimmt zu sein. Der Fall des Preußen Peters in Neapel.*) " Berichtigung.— Die in Leipzig erscheinende Zeitschrift: „Die Grenzboten enthält in Ur. 22 ihres laufenden Jahrgangs Seite 2ö6 f. unter der Ueberschrift: „Deutsche Diplomatie. Aus Rom." einen Artikel, in welchem unter Beziehung aus zwei ausführlich reserirte Fälle das Seiten der Königl. Preußischen Gesandtschaft zu Neapel in denselben eingeschlagene Verfahren einer tadelnden Kritik unterzogen wird. Der jenen beiden Fällen zum Grunde liegende Thatbestand ist jedoch ein wesentlich anderer, als der in Ur. 22 der Grenzboten berichtete. , Was nämlich den eingeführten der gedachten beiden Fälle anlangt, so verhält sich derselbe thatsächlich folgendermaßen. Im März dieses Jahres kam ein rheinischer Kaufmann, Namens Peters, mit dem Dampfschiff von Sicilien in Neapel an. Es wurde ihm jedoch von der Königl. Neapolitanischen Polizeibehörde die Erlaubniß zur Ausschiffung ans dem Grunde ver¬ weigert, weil ein Individuum gleiches Namens sich an der letzten sicilianischen Revolution betheiligt hatte. Ein ganz gleiches Verfahren ist Seiten der Polizeibehörden des Königreichs beider Sicilien auch den Angehörigen anderer Staaten gegenüber, namentlich auch bei Engländern beobachtet worden, wenn sie gleiches Namens mit derartigen Com¬ plicen waren, und durch ihre resp. Gesandtschaften sich nicht legitimiren konnten. Die Königl. Preußische Gesandtschaft zu Neapel, welche von dem den pp. Peters betroffenen Mißgeschicke durch einen Freund desselben unterrichtet worden war, that unverzüglich bei der Polizeibehörde Schritte, um die Erlaubnis; zur Ausschiffung für Peters zu er¬ langen. Da 'die Polizeibehörde Schwierigkeiten hiergegen erheben zu müssen glaubte, wendete sich der Gesandte alsbald an den Königlich Neapolitanischen Minister der aus¬ wärtigen Angelegenheiten, welcher daraus sofort mit größter Bereitwilligkeit an die Polizeibehörde die Weisung veranlaßte, den pp. Peters ausschiffen zu lassen. In Folge dieser Weiterung verzögerte sich die Ausschiffung des pp. Peters um ein Paar (nicht, wie die Grenzboten berichten, um 8) Tage, während deren er auf einem andern, im Hafen liegenden Dampfschiffe bleiben mußte. Völlig unwahr ist die in den Grenzboten befindliche Angabe, daß er „längere Zeit unter Räubern und Mördern auf einer Insel gefangen gehalten und nach seiner Freilassung aus dem Lande gewiesen worden sei." Im Gegentheil hat er nach seiner Ausschiffung frei und ungehindert seine Geschäfte in Neapel betrieben und ist alsdann nach seinem Belieben abgereist. Ansprüche ans Ent¬ schädigung wegen der ihm bei seiner Ausschiffung gemachten Weiterungen hat pp. Peters weder erhoben, noch hätte er sie nach Lage der Sache erheben können. Dem Königl. Preußischen Gesandten hat er aber für die ihm von selbigem zu Theil gewordene schleunige und wirksame Unterstützung wiederholt seinen Dank ausgesprochen. Der Thatbestand des zweiten in den Grenzboten mitgetheilten Falles ist folgender. Ein Student der katholischen Theologie, — nicht, wie die Grenzboten sagen, ein -) Derselbe Correspondent d. B., welcher er Ur. 22. die erste Mittheilung dieser Fälle gemacht hatte, hat bereits selbst in Ur. 37. in seinem Briefe vom 12. August die erste Nach¬ richt modificirt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_94982/324>, abgerufen am 02.05.2024.