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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band.

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-- Seit meinem vorigen Schreiben ist ein parlamentarischen Er¬
eignissen nichts Erwähncnswerthcs vorgefallen, es müßte denn die endlich am vorigen
Montag zu Stande gekommene Vollzählichkeit der ersten Kammer sein, die mit 79 von
8-1 Stimmen, wie vorauszusehen war, den Grafen Rittbcrg zu ihrem Präsidenten er¬
wählte. Die Kammern sind zuerst in den Abtheilungen mit Berathung der ihnen zu¬
gekommenen Regierungsvorlagen und der eingegangenen Anträge beschäftigt.

Die Confiscation der Kreuzzeitung, die mit so großer Strenge vollzogen wurde,
daß man selbst die bereits ausgegebenen Blätter durch Schutzmänner aus den öffent¬
lichen Localen abholen ließ, erregte anfang der Woche einige Sensation. Der Grund
war ein heftiger Artikel gegen die badische.Regierung; die Staatsanwaltschaft trat in¬
deß der Ansicht der Polizei nicht bei und die mit Beschlag belegte Nummer wurde
nach einigen Tagen wiederum freigegeben. Die Kreuzzeitung beschwerte sich aus Anlaß
dieses ihr zugestoßenen Unfalls -- sie bekundet stets liberale Anwandlungen über Preß-
freiheit, sobald sie selbst den Druck des herrschenden Systems empfindet --, daß die
Polizei den Redactionen nie angebe, weshalb eine Beschlagnahme erfolge, erstere also
keine Richtschnur gewinnen konnten, wie sie derartige, dem Betrieb einer Zeitung äußerst
nachtheilige Maßregeln zu vermeiden hätten. Wir finden diese Forderung nur gerecht¬
fertigt; nicht blos aber zu diesem Zwecke, sondern damit auch zur Oeffentlichkeit komme --
denn hoffentlich würden die Redactionen die ihnen angegebenen Gründe derselben nicht
vorenthalten -- wie gänzlich regellos und auf die subjectivsten und unberechtigtsten Ansich¬
ten hin, verschiedene Polizeivorstände Beschlagnahmen eintreten lassen. DaS in die
Zeitungen gelangte Schreiben des Polizeidirector Rudlosf in Stettin an die Ostsec-
zcitung gibt dafür von neuem einen schlagenden Beleg. Herr Rudloff, früher -- vor
Quedl -- eine Zeitlang Chef des literarischen Cabinets, scheint von der berühmten
Weisung Talleyrands "suNmtt p"s lro>> <to /.vie -- auch nie etwas vernommen zu
haben. Bei seinem Amtsantritt in Stettin brachte er durch persönliches, übereifriges
Einschreiten, behufs Erhärtung der Nichtigkeit der Maße und Gewichte aus den öffent¬
lichen Märkten, eine drastisch-komische Wirkung hervor; sein Verfahren gegen die Ostsce-
zeitung beweist, daß seine Prcßpolizei keineswegs von höherer Intelligenz getragen wird,
als seine Marktpolizei. Er bedroht die Redaction jenes, Blattes, mit unausgesetzter
Confiscation, wenn sie in ihrer "gegen Nußland feindlichen Haltung" beharre. Als An¬
laß dieser Warnung bezeichnet er die Mittheilung des antirussischen Meetings in Glasgow.!!

Es scheint uns, daß die Befugniß der Beschlagnahme der Polizei gegeben ist in
der Voraussetzung, daß sie nur gegen Druckschriften ausgeübt werde, die gegen das
Gesetz verstoßen. Natürlich geht hiermit die Voraussetzung Hand in Hand, daß
die Polizeibeamten erstens das Gesetz kennen, zweitens die erforderliche Kapacität be¬
sitzen, es aus den betreffenden Fall anzuwenden. Gestattet die obere Behörde den ein¬
zelnen Polizeistcllen, hiervon zu abstrahiren und nach ihrem subjectiven Belieben eine
fortgesetzte Preßrazzia gegen eine. Zeitung zu üben, so hängt selbst die mäßige Freiheit
der Tagespresse, die das geltende Prcßgesetz gestattet, von dem Gutdünken und der
Laune jedes Localpolizcichcfs ab. Auf welche Gesetzcsstellen will Herr Rudloff sein
gegen die Ostseezeitung erlassenes "Bando" stützen? Es ist allerdings im Gesetz un¬
tersagt, befreundete souveraine zu beleidigen, eine feindliche Haltung gegen einen
andern Staat einnehmen, ist ein Vergehen, von dem das Gesetz nichts weiß. Ist es
Herrn Rudloff serner unbekannt, daß die Nationalzeitung, sowie die Kölnische seit Mo-


— Seit meinem vorigen Schreiben ist ein parlamentarischen Er¬
eignissen nichts Erwähncnswerthcs vorgefallen, es müßte denn die endlich am vorigen
Montag zu Stande gekommene Vollzählichkeit der ersten Kammer sein, die mit 79 von
8-1 Stimmen, wie vorauszusehen war, den Grafen Rittbcrg zu ihrem Präsidenten er¬
wählte. Die Kammern sind zuerst in den Abtheilungen mit Berathung der ihnen zu¬
gekommenen Regierungsvorlagen und der eingegangenen Anträge beschäftigt.

Die Confiscation der Kreuzzeitung, die mit so großer Strenge vollzogen wurde,
daß man selbst die bereits ausgegebenen Blätter durch Schutzmänner aus den öffent¬
lichen Localen abholen ließ, erregte anfang der Woche einige Sensation. Der Grund
war ein heftiger Artikel gegen die badische.Regierung; die Staatsanwaltschaft trat in¬
deß der Ansicht der Polizei nicht bei und die mit Beschlag belegte Nummer wurde
nach einigen Tagen wiederum freigegeben. Die Kreuzzeitung beschwerte sich aus Anlaß
dieses ihr zugestoßenen Unfalls — sie bekundet stets liberale Anwandlungen über Preß-
freiheit, sobald sie selbst den Druck des herrschenden Systems empfindet —, daß die
Polizei den Redactionen nie angebe, weshalb eine Beschlagnahme erfolge, erstere also
keine Richtschnur gewinnen konnten, wie sie derartige, dem Betrieb einer Zeitung äußerst
nachtheilige Maßregeln zu vermeiden hätten. Wir finden diese Forderung nur gerecht¬
fertigt; nicht blos aber zu diesem Zwecke, sondern damit auch zur Oeffentlichkeit komme —
denn hoffentlich würden die Redactionen die ihnen angegebenen Gründe derselben nicht
vorenthalten — wie gänzlich regellos und auf die subjectivsten und unberechtigtsten Ansich¬
ten hin, verschiedene Polizeivorstände Beschlagnahmen eintreten lassen. DaS in die
Zeitungen gelangte Schreiben des Polizeidirector Rudlosf in Stettin an die Ostsec-
zcitung gibt dafür von neuem einen schlagenden Beleg. Herr Rudloff, früher — vor
Quedl — eine Zeitlang Chef des literarischen Cabinets, scheint von der berühmten
Weisung Talleyrands „suNmtt p»s lro>> <to /.vie — auch nie etwas vernommen zu
haben. Bei seinem Amtsantritt in Stettin brachte er durch persönliches, übereifriges
Einschreiten, behufs Erhärtung der Nichtigkeit der Maße und Gewichte aus den öffent¬
lichen Märkten, eine drastisch-komische Wirkung hervor; sein Verfahren gegen die Ostsce-
zeitung beweist, daß seine Prcßpolizei keineswegs von höherer Intelligenz getragen wird,
als seine Marktpolizei. Er bedroht die Redaction jenes, Blattes, mit unausgesetzter
Confiscation, wenn sie in ihrer „gegen Nußland feindlichen Haltung" beharre. Als An¬
laß dieser Warnung bezeichnet er die Mittheilung des antirussischen Meetings in Glasgow.!!

Es scheint uns, daß die Befugniß der Beschlagnahme der Polizei gegeben ist in
der Voraussetzung, daß sie nur gegen Druckschriften ausgeübt werde, die gegen das
Gesetz verstoßen. Natürlich geht hiermit die Voraussetzung Hand in Hand, daß
die Polizeibeamten erstens das Gesetz kennen, zweitens die erforderliche Kapacität be¬
sitzen, es aus den betreffenden Fall anzuwenden. Gestattet die obere Behörde den ein¬
zelnen Polizeistcllen, hiervon zu abstrahiren und nach ihrem subjectiven Belieben eine
fortgesetzte Preßrazzia gegen eine. Zeitung zu üben, so hängt selbst die mäßige Freiheit
der Tagespresse, die das geltende Prcßgesetz gestattet, von dem Gutdünken und der
Laune jedes Localpolizcichcfs ab. Auf welche Gesetzcsstellen will Herr Rudloff sein
gegen die Ostseezeitung erlassenes „Bando" stützen? Es ist allerdings im Gesetz un¬
tersagt, befreundete souveraine zu beleidigen, eine feindliche Haltung gegen einen
andern Staat einnehmen, ist ein Vergehen, von dem das Gesetz nichts weiß. Ist es
Herrn Rudloff serner unbekannt, daß die Nationalzeitung, sowie die Kölnische seit Mo-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96706/524>, abgerufen am 28.05.2024.