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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.

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überzeugen, für den wäre weitere Empfehlung überflüssig. Wir hegen die
zuversichtliche Hoffnung, daß das Buch in der Uebersetzung von Dr- Fischer
-- er. einen weiten Leserkreis finden werde.




Die Elbzölle.
I-/

Wir haben in dem vorigen.Hefte dieser Zeitschrift die Elbzölle im Allge¬
meinen und den Staber Zoll insbesondere betrachtet, es liegt uns noch eine
kurze Orientirung ob über die sonstigen Zölle, welche die Schiffahrt auf der Elbe
belasten. Wie erwähnt, verzögerte sich die Zusammenkunft der Bevollmächtigten
der Elbuferstaaten zur Feststellung einer Elbschiffahrtsacte bis zum Juni 18-19
und erst 1821 kam die Vereinbarung über die künftig zu erhebenden Zölle zu
Stande. Man wird nicht sagen können, daß dieselbe auch nur den gemäßigtsten
Wünschen deS Verkehrs entsprochen hätte, es klingt sast wie ein Spott, wenn
der Vertrag sagt, die Schiffahrt auf der ganzen Elbe solle frei sein, und
gleich daraus hinzufügt, die Zahl der Zollstätten zwischen Metrik und Ham¬
burg sollte auf vierzehn reducirt, und der Normalzollsatz für den Centner
solle auf 27 gGr. 6 Pf. C. M. herabgesetzt werden; außerdem blieb noch eine
Necognitionögebühr sür das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer
Getreide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich
nicht die Verwirklichung der Verheißung, welche die wiener Congrcßacte Art. 111
gegeben: "0n pirrtirir NLirnwoin" on clrsssant 1e karn' An point as vns et'en-
Loura^ör 1e oowinoeoiz en tavilitunl, in, Navigation," und keineswegs war,
wie derselbe Artikel weiter zusagt, die Rheinschiffahrtsoctroi als ,,norme -rpprvxl-
uurtivk" genommen. Die Eibuserstaaten, welche am meisten bei der Herab-
setzung der Zölle interessirt waren, und diese doch gegen das Widerstreben der
andern Staaten nicht durchsetzen konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung
"n den Vertrag (Art. 30), daß sich von Zeit zu Zeit eine Revisionscommission
versammeln solle> welche die Beobachtung der bestehenden Stipulationen über¬
wachen und alle thunlichen Erleichterungen sür Handel und Schiffahrt berathen
solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male in Hamburg zu¬
stimmen, -aber die liberalen Vorschläge Preußens, Sachsens und Hamburgs in
Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstande Däne¬
marks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeit¬
raum des Bestehens der Elbschiffahrtsacte sei zu kurz, die Erfahrung über die
Wirksamkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aen¬
derungen zu motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Revisionscommission


überzeugen, für den wäre weitere Empfehlung überflüssig. Wir hegen die
zuversichtliche Hoffnung, daß das Buch in der Uebersetzung von Dr- Fischer
— er. einen weiten Leserkreis finden werde.




Die Elbzölle.
I-/

Wir haben in dem vorigen.Hefte dieser Zeitschrift die Elbzölle im Allge¬
meinen und den Staber Zoll insbesondere betrachtet, es liegt uns noch eine
kurze Orientirung ob über die sonstigen Zölle, welche die Schiffahrt auf der Elbe
belasten. Wie erwähnt, verzögerte sich die Zusammenkunft der Bevollmächtigten
der Elbuferstaaten zur Feststellung einer Elbschiffahrtsacte bis zum Juni 18-19
und erst 1821 kam die Vereinbarung über die künftig zu erhebenden Zölle zu
Stande. Man wird nicht sagen können, daß dieselbe auch nur den gemäßigtsten
Wünschen deS Verkehrs entsprochen hätte, es klingt sast wie ein Spott, wenn
der Vertrag sagt, die Schiffahrt auf der ganzen Elbe solle frei sein, und
gleich daraus hinzufügt, die Zahl der Zollstätten zwischen Metrik und Ham¬
burg sollte auf vierzehn reducirt, und der Normalzollsatz für den Centner
solle auf 27 gGr. 6 Pf. C. M. herabgesetzt werden; außerdem blieb noch eine
Necognitionögebühr sür das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer
Getreide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich
nicht die Verwirklichung der Verheißung, welche die wiener Congrcßacte Art. 111
gegeben: „0n pirrtirir NLirnwoin» on clrsssant 1e karn' An point as vns et'en-
Loura^ör 1e oowinoeoiz en tavilitunl, in, Navigation," und keineswegs war,
wie derselbe Artikel weiter zusagt, die Rheinschiffahrtsoctroi als ,,norme -rpprvxl-
uurtivk" genommen. Die Eibuserstaaten, welche am meisten bei der Herab-
setzung der Zölle interessirt waren, und diese doch gegen das Widerstreben der
andern Staaten nicht durchsetzen konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung
»n den Vertrag (Art. 30), daß sich von Zeit zu Zeit eine Revisionscommission
versammeln solle> welche die Beobachtung der bestehenden Stipulationen über¬
wachen und alle thunlichen Erleichterungen sür Handel und Schiffahrt berathen
solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male in Hamburg zu¬
stimmen, -aber die liberalen Vorschläge Preußens, Sachsens und Hamburgs in
Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstande Däne¬
marks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeit¬
raum des Bestehens der Elbschiffahrtsacte sei zu kurz, die Erfahrung über die
Wirksamkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aen¬
derungen zu motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Revisionscommission


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_103132/303>, abgerufen am 27.04.2024.