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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.

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sührlichkeit für sich allein den Werth eines Requifitvriums hat/ von der Kreuzzeitung
damals mit Emphase begrüßt, und von ihren Freunden in den Bureaus begraben
wurde. Hoffentlich kommt er dies Mal ins Plenum und gibt den Herren von Ger¬
lach und Wagener eine neue Gelegenheit zu zeigen, daß Theorie und Praxis ver¬
schiedene Dinge find, daß man in der Theorie Großthaten gegen die Uebergriffe der
Bureaukratie verrichten, in der Praxis ihr getreuer Schildhalter sein kann.


Die uenenburger Frage. I.

-- Der vorhergehenden Korrespondenz fügt die Redac¬
tion eine zweite ans anderer Feder hinzu. So unzweifelhaft der Rechtsanspruch
des Königs von Preußen auf das Fürstenthum feststeht, und so sicher es ist, daß
die Schweiz durch eine Revolution im Jahre -1848 die Ausübung dieser Rechte ein¬
seitig und wider die europäischen Verträge bis jetzt unmöglich gemacht hat , so han¬
delt es sich doch in dieser Angelegenheit durchaus uicht allein, ja nicht einmal
vorzugsweise um Recht und Unrecht, und ehe Preußen sür ein gutes Recht, aber
ein werthloses Object etwa fünfzehn Millionen Thaler und immerhin einige tausend
Menschenleben aufwendet, wird zu erwägen sein, ob nicht höhere Rücksichten
jeden blutigen Kampf um Neuenburg als höchst bedenklich anch für Preußen erschei¬
nen lassen. Denn

1) Wenn Neuenburg für Preußen immer ohne Werth gewesen ist, so würde
es von jetzt ab im Fall einer Restauration ein opfervoller Besitz werden. Nur
durch Anwendung einer gewissen Gewalt wäre fortan das Fürstenthum für Preußen
zu behaupten. Diese Gewalt aber d. h. eine starke militärische Besetzung des
Ländchens kann nur bei fortdauernder Connivenz fremder Regierungen erhalten werden
und eine solche Connivenz würde sehr bald auch Preußen in wichtigern Fragen
Opfer auflegen und seine freie Action nach mehr als einer Richtung beschränken,
ganz abgesehen davon, daß die fortdauernde militärische Occupation eines entfernten
Punktes für Preußen, selbst ans die Länge eine gehässige Last werden müßte.

2) Eine Reactivirung der alten Verfassungsverhältnisse der Schweiz, wie sie
zur Zeit der Verträge von 181S gebildet wurden, ist unmöglich, ohne daß die
Schweiz durch und durch zerrüttet und um ihre politische Existenz gebracht wird.
Nun aber haben zwei Mächte Europas das höchste Interesse, die Schweiz in ihrer
Integrität als einen wohlorganisirten Staat von kräftigem Leben zu erhalten; diese
Mächte sind Preußen und Sardinien. Vor allem aber hat Preußen Ursache zu
verhindern, daß uicht Schwäche und Zerrüttung der Schweiz den französischen
Theil derselben zu einer Beute Frankreichs, den romanischen und italienischen zu
einem Erwerbe Oestreichs mache. So wie die Restitution der Schweiz im Jahre
1813 eine weise Und nothwendige politische Maßregel war, welcher Preußen damals
seine eignen höchsten Interessen in Beziehung zum Canton Neuenburg unterordnete,
ebenso ist noch jetzt der unverminderte Bestand der Schweiz dieser natürlichen Bergcita¬
delle von Europa unter einem eignen Banner nothwendig für Preußens Sicherheit; und
diese Nothwendigkeit ist so zwingend, daß Preußen schon deshalb

3) nicht zulassen kann, daß Neuenbürg in den Besitz Frankreichs kommt und
so die schützende Juralinie durch Frankreich durchbrochen wird. Aber auch ans
andern Gründen ist eine Abtretung Nencnburgs an Frankreich unthunlich, zunächst
aus einem Grunde der Ehre, derselben Ehre, welche jetzt Preußen veranlaßt, sür


sührlichkeit für sich allein den Werth eines Requifitvriums hat/ von der Kreuzzeitung
damals mit Emphase begrüßt, und von ihren Freunden in den Bureaus begraben
wurde. Hoffentlich kommt er dies Mal ins Plenum und gibt den Herren von Ger¬
lach und Wagener eine neue Gelegenheit zu zeigen, daß Theorie und Praxis ver¬
schiedene Dinge find, daß man in der Theorie Großthaten gegen die Uebergriffe der
Bureaukratie verrichten, in der Praxis ihr getreuer Schildhalter sein kann.


Die uenenburger Frage. I.

— Der vorhergehenden Korrespondenz fügt die Redac¬
tion eine zweite ans anderer Feder hinzu. So unzweifelhaft der Rechtsanspruch
des Königs von Preußen auf das Fürstenthum feststeht, und so sicher es ist, daß
die Schweiz durch eine Revolution im Jahre -1848 die Ausübung dieser Rechte ein¬
seitig und wider die europäischen Verträge bis jetzt unmöglich gemacht hat , so han¬
delt es sich doch in dieser Angelegenheit durchaus uicht allein, ja nicht einmal
vorzugsweise um Recht und Unrecht, und ehe Preußen sür ein gutes Recht, aber
ein werthloses Object etwa fünfzehn Millionen Thaler und immerhin einige tausend
Menschenleben aufwendet, wird zu erwägen sein, ob nicht höhere Rücksichten
jeden blutigen Kampf um Neuenburg als höchst bedenklich anch für Preußen erschei¬
nen lassen. Denn

1) Wenn Neuenburg für Preußen immer ohne Werth gewesen ist, so würde
es von jetzt ab im Fall einer Restauration ein opfervoller Besitz werden. Nur
durch Anwendung einer gewissen Gewalt wäre fortan das Fürstenthum für Preußen
zu behaupten. Diese Gewalt aber d. h. eine starke militärische Besetzung des
Ländchens kann nur bei fortdauernder Connivenz fremder Regierungen erhalten werden
und eine solche Connivenz würde sehr bald auch Preußen in wichtigern Fragen
Opfer auflegen und seine freie Action nach mehr als einer Richtung beschränken,
ganz abgesehen davon, daß die fortdauernde militärische Occupation eines entfernten
Punktes für Preußen, selbst ans die Länge eine gehässige Last werden müßte.

2) Eine Reactivirung der alten Verfassungsverhältnisse der Schweiz, wie sie
zur Zeit der Verträge von 181S gebildet wurden, ist unmöglich, ohne daß die
Schweiz durch und durch zerrüttet und um ihre politische Existenz gebracht wird.
Nun aber haben zwei Mächte Europas das höchste Interesse, die Schweiz in ihrer
Integrität als einen wohlorganisirten Staat von kräftigem Leben zu erhalten; diese
Mächte sind Preußen und Sardinien. Vor allem aber hat Preußen Ursache zu
verhindern, daß uicht Schwäche und Zerrüttung der Schweiz den französischen
Theil derselben zu einer Beute Frankreichs, den romanischen und italienischen zu
einem Erwerbe Oestreichs mache. So wie die Restitution der Schweiz im Jahre
1813 eine weise Und nothwendige politische Maßregel war, welcher Preußen damals
seine eignen höchsten Interessen in Beziehung zum Canton Neuenburg unterordnete,
ebenso ist noch jetzt der unverminderte Bestand der Schweiz dieser natürlichen Bergcita¬
delle von Europa unter einem eignen Banner nothwendig für Preußens Sicherheit; und
diese Nothwendigkeit ist so zwingend, daß Preußen schon deshalb

3) nicht zulassen kann, daß Neuenbürg in den Besitz Frankreichs kommt und
so die schützende Juralinie durch Frankreich durchbrochen wird. Aber auch ans
andern Gründen ist eine Abtretung Nencnburgs an Frankreich unthunlich, zunächst
aus einem Grunde der Ehre, derselben Ehre, welche jetzt Preußen veranlaßt, sür


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[0086] sührlichkeit für sich allein den Werth eines Requifitvriums hat/ von der Kreuzzeitung damals mit Emphase begrüßt, und von ihren Freunden in den Bureaus begraben wurde. Hoffentlich kommt er dies Mal ins Plenum und gibt den Herren von Ger¬ lach und Wagener eine neue Gelegenheit zu zeigen, daß Theorie und Praxis ver¬ schiedene Dinge find, daß man in der Theorie Großthaten gegen die Uebergriffe der Bureaukratie verrichten, in der Praxis ihr getreuer Schildhalter sein kann. Die uenenburger Frage. I. — Der vorhergehenden Korrespondenz fügt die Redac¬ tion eine zweite ans anderer Feder hinzu. So unzweifelhaft der Rechtsanspruch des Königs von Preußen auf das Fürstenthum feststeht, und so sicher es ist, daß die Schweiz durch eine Revolution im Jahre -1848 die Ausübung dieser Rechte ein¬ seitig und wider die europäischen Verträge bis jetzt unmöglich gemacht hat , so han¬ delt es sich doch in dieser Angelegenheit durchaus uicht allein, ja nicht einmal vorzugsweise um Recht und Unrecht, und ehe Preußen sür ein gutes Recht, aber ein werthloses Object etwa fünfzehn Millionen Thaler und immerhin einige tausend Menschenleben aufwendet, wird zu erwägen sein, ob nicht höhere Rücksichten jeden blutigen Kampf um Neuenburg als höchst bedenklich anch für Preußen erschei¬ nen lassen. Denn 1) Wenn Neuenburg für Preußen immer ohne Werth gewesen ist, so würde es von jetzt ab im Fall einer Restauration ein opfervoller Besitz werden. Nur durch Anwendung einer gewissen Gewalt wäre fortan das Fürstenthum für Preußen zu behaupten. Diese Gewalt aber d. h. eine starke militärische Besetzung des Ländchens kann nur bei fortdauernder Connivenz fremder Regierungen erhalten werden und eine solche Connivenz würde sehr bald auch Preußen in wichtigern Fragen Opfer auflegen und seine freie Action nach mehr als einer Richtung beschränken, ganz abgesehen davon, daß die fortdauernde militärische Occupation eines entfernten Punktes für Preußen, selbst ans die Länge eine gehässige Last werden müßte. 2) Eine Reactivirung der alten Verfassungsverhältnisse der Schweiz, wie sie zur Zeit der Verträge von 181S gebildet wurden, ist unmöglich, ohne daß die Schweiz durch und durch zerrüttet und um ihre politische Existenz gebracht wird. Nun aber haben zwei Mächte Europas das höchste Interesse, die Schweiz in ihrer Integrität als einen wohlorganisirten Staat von kräftigem Leben zu erhalten; diese Mächte sind Preußen und Sardinien. Vor allem aber hat Preußen Ursache zu verhindern, daß uicht Schwäche und Zerrüttung der Schweiz den französischen Theil derselben zu einer Beute Frankreichs, den romanischen und italienischen zu einem Erwerbe Oestreichs mache. So wie die Restitution der Schweiz im Jahre 1813 eine weise Und nothwendige politische Maßregel war, welcher Preußen damals seine eignen höchsten Interessen in Beziehung zum Canton Neuenburg unterordnete, ebenso ist noch jetzt der unverminderte Bestand der Schweiz dieser natürlichen Bergcita¬ delle von Europa unter einem eignen Banner nothwendig für Preußens Sicherheit; und diese Nothwendigkeit ist so zwingend, daß Preußen schon deshalb 3) nicht zulassen kann, daß Neuenbürg in den Besitz Frankreichs kommt und so die schützende Juralinie durch Frankreich durchbrochen wird. Aber auch ans andern Gründen ist eine Abtretung Nencnburgs an Frankreich unthunlich, zunächst aus einem Grunde der Ehre, derselben Ehre, welche jetzt Preußen veranlaßt, sür

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_103132/86>, abgerufen am 27.04.2024.