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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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k"'Psindet. Und diese Zeilen wären nicht geschrieben worden, wenn nicht
A>abe j^t eine Pflicht gewesen wäre, auch dergleichen in diesem Blatt
? °ffentlich zu sagen.




Die Evangelischen in Oestreich.

* Preßburg. 20. Aug. Nachdem die beiden katholischen Mächte aus dem
/Maden Boden des Katholicismus Frieden geschlossen, war nichts natürlicher als
° Erwartung, dnß Oestreich auch in seinein Innern Frieden schließen, d, i. die
^ nnüther seiner fünfunddreißig Millionen versöhnen, die ganz passiv gewordene, aber
gefährlichere Opposition durch Gewährung zeitgemäßer Reformen entwaffnen
^erde. Da erschien das kaiserliche Manifest vom 15. Juli und' verhieß die Hebung
^ reichen materiellen und geistigen Kräfte des Landes und durchgreifende Verbesse-
^Ugcu in Gesetzgebung und Verwaltung. Niemand konnte froher sein als die Pro-
Fanten Oestreichs, die zwar in allen Theilen der Monarchie dem überwuchernden
.^lwlicismus rechtlich gleichgestellt sind, factisch aber durch eine mit dem Prin-
der Parität in scharfem Widerspruch stehende Gesetzgebung in grellster Weise sich
^angesetzt sehen müssen. Um andrer Plakereicn auf alle" Gebieten der Lcgislation
^ geschweige", sei nur das Eine erwähnt, daß das Eherecht, von jeher eine gefähr¬
de Waffe des Romanismus gegen die Evangelischen, ganz im Dienste der römischen
,^°pe>garda steht, indem es den aller Parität hohnlachenden Grundsatz festhält, daß wenn
^ Vater katholisch ist, alle Kinder katholisch erzogen werden müssen, während,d
^nur
d der Vater evangelisch ist, die Kinder dem Geschlechte der Eltern folgen, und
" an d"^ Spitze der evangelischen Konsistorien in Wien noch immer ein Katholik
der seit dem Jahre 1856 mit den Evangelischen nicht einmal auf demselben
^those ruhen darf, und über diese seine Stellung zu den Evangelischen in dem
°^"nten Friedhofserlassc vom Jahre 1 85 6 dieselben aufgeklärt hat. Je
"Sender es daher das Recht der Protestanten, wie die eigne Ehre des Staates er¬
den ' ^ Grundsatz der staatsrechtlich festgestellten Parität zuwiderlaufen-
^ Bestimmungen' aus dem Codex der östreichischen Gesetze gestrichen und in jeder
^"'chung mit gleichem Maße gemessen werde, desto freudigere Genugthuung gewährt
diese Nothwendigkeit auch von einer Seite anerkannt zu sehen, wo man sonst
r ausgesprochene Gegnerschaft zu erblicken gewohnt war. Wenn Herr Professor
"nix j" bairischen zweiten Kammer den Einfluß Oestreichs in Deutschland
^ vorhergegangene innere Reformen als eine Unmöglichkeit bezeichnet hat, so hat
^"'it eine allgemeine Ueberzeugung festgestellt, die man in Oestreich, wie in dem
^sur Deutschland mit ihm theilen wird; wenn er zumal dem Wunsche Ausdruck>>b


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A>abe j^t eine Pflicht gewesen wäre, auch dergleichen in diesem Blatt
? °ffentlich zu sagen.




Die Evangelischen in Oestreich.

* Preßburg. 20. Aug. Nachdem die beiden katholischen Mächte aus dem
/Maden Boden des Katholicismus Frieden geschlossen, war nichts natürlicher als
° Erwartung, dnß Oestreich auch in seinein Innern Frieden schließen, d, i. die
^ nnüther seiner fünfunddreißig Millionen versöhnen, die ganz passiv gewordene, aber
gefährlichere Opposition durch Gewährung zeitgemäßer Reformen entwaffnen
^erde. Da erschien das kaiserliche Manifest vom 15. Juli und' verhieß die Hebung
^ reichen materiellen und geistigen Kräfte des Landes und durchgreifende Verbesse-
^Ugcu in Gesetzgebung und Verwaltung. Niemand konnte froher sein als die Pro-
Fanten Oestreichs, die zwar in allen Theilen der Monarchie dem überwuchernden
.^lwlicismus rechtlich gleichgestellt sind, factisch aber durch eine mit dem Prin-
der Parität in scharfem Widerspruch stehende Gesetzgebung in grellster Weise sich
^angesetzt sehen müssen. Um andrer Plakereicn auf alle» Gebieten der Lcgislation
^ geschweige», sei nur das Eine erwähnt, daß das Eherecht, von jeher eine gefähr¬
de Waffe des Romanismus gegen die Evangelischen, ganz im Dienste der römischen
,^°pe>garda steht, indem es den aller Parität hohnlachenden Grundsatz festhält, daß wenn
^ Vater katholisch ist, alle Kinder katholisch erzogen werden müssen, während,d
^nur
d der Vater evangelisch ist, die Kinder dem Geschlechte der Eltern folgen, und
» an d«^ Spitze der evangelischen Konsistorien in Wien noch immer ein Katholik
der seit dem Jahre 1856 mit den Evangelischen nicht einmal auf demselben
^those ruhen darf, und über diese seine Stellung zu den Evangelischen in dem
°^"nten Friedhofserlassc vom Jahre 1 85 6 dieselben aufgeklärt hat. Je
"Sender es daher das Recht der Protestanten, wie die eigne Ehre des Staates er¬
den ' ^ Grundsatz der staatsrechtlich festgestellten Parität zuwiderlaufen-
^ Bestimmungen' aus dem Codex der östreichischen Gesetze gestrichen und in jeder
^»'chung mit gleichem Maße gemessen werde, desto freudigere Genugthuung gewährt
diese Nothwendigkeit auch von einer Seite anerkannt zu sehen, wo man sonst
r ausgesprochene Gegnerschaft zu erblicken gewohnt war. Wenn Herr Professor
"nix j„ bairischen zweiten Kammer den Einfluß Oestreichs in Deutschland
^ vorhergegangene innere Reformen als eine Unmöglichkeit bezeichnet hat, so hat
^"'it eine allgemeine Ueberzeugung festgestellt, die man in Oestreich, wie in dem
^sur Deutschland mit ihm theilen wird; wenn er zumal dem Wunsche Ausdruck>>b


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/331>, abgerufen am 27.04.2024.