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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

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aber der Bürger darf mit Recht verlangen, daß die Strafe bei beiden Theilen mit
gleichem Maße gemessen wird.

Ein erlauchter Prinz hat auf die Nothwendigkeit hingewiesen, das Verhältniß
zwischen Officieren und Gemeinen inniger zu machen, und bei den Letztern nicht blos
die Dressur, sondern die moralische und intellectuelle Fortbildung anzuwenden, da
nur der moralisch und intellectuell freie und dispositionsfühige Soldat den glücklichen
Ausgang des Krieges verbürgt. Ebenso wichtig für den Erfolg eines Kriegs ist aber
das gute Verhältniß zwischen Soldat und Bürger. Die Geschichte von 1806 soll
nicht vergessen werden! --


4. Handwerker und Publikum.

-- In frühern Zeiten gab man den Geist¬
lichen und Beamten schuld, sie gingen von der Ansicht aus, Kirche und Staat
wären um ihretwillen da, nicht umgekehrt. -- Eine ähnliche Ansicht scheint der ber¬
liner Handwcrkcrtag haben geltend machen zu wollen. Aber das Gewcrbegesetz ist
doch nicht blos um der Handwerker, sondern auch um des Publikums willen da,
die Stiefel werden nicht für die Schuster gemacht, sondern für die, welche sie tragen.

Unter vielen andern sehr guten Witzen des Kladderadatsch hat uns am besten
der Vorschlag in Bezug auf die teplitzer Zusammenkunft gefallen: Regierung, In¬
stitutionen, Finanzen u. s. w. auf ein Halbjahr zwischen Oestreich und Preußen ab¬
wechseln zu lassen; nach Ablauf dieser Frist werde durch allgemeines Stimmrecht die
Einheit Dcuschlcmds auf die einfachste und friedlichste Weise hergestellt sein.

Aehnlich möchten wir vorschlagen, das Publikum zwischen einer Stadt, in
der lange Gewerbefreiheit. und einer, in der lange Zunftzwang herrschten, wechseln
zu lassen. Die Entscheidung würde nicht zweifelhaft sein; wir sprechen aus Er¬
fahrung.

Wo Zunftzwang herrscht, wird der Handwerker in seiner Sicherheit nicht blos
übermüthig gegen das Publikum, sondern was die Hauptsache ist, durch einseitige
Bildung unfähig zu seinem eignen Werk. -- Und so würde zuletzt auch der Hand¬
werker für Gewerbefreiheit sein müssen; denn wenn es auch bequem ist, zu verdummen,
so ist es doch aus die Länge nicht vorthcilhcift. --


5. Von Gottes Gnaden.

-- In einer Kirche zu ist gegen den "kühnen
Freibeuter" Garibaldi gepredigt, und dabei wieder das Dogma des Königthums
von Gottes Gnaden hervorgehoben worden.

Die modernste theologische Schule sollte doch einen Spruch nicht aus den
Augen lassen: "Du sollst den Namen Gottes nicht unnütz führen, denn der Herr
wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!"

Wenn man historisch ganz genau weiß, wie manche Staaten entstanden sind,
durch Gaunerei, Gewalt, Ucbcrlistung u. s. w., nicht vor tausend Jahren, sondern gestern,
heute, so erscheint es als eine Versündigung, in solcher Staatenbildung Gottes be¬
sondere Fügung zu sehn. Wenn damit aber nichts weiter gesagt werden soll, als
daß Gottes Hand in allem thätig sei, also auch in der Bildung der Staaten, so
ist damit eben nicht viel gesagt. Denn aus dem Mystischen übersetzt, heißt es nichts
anderes als: Is, toros est Is. loi! der neue Usurpator, der den alten stürzt, ist
dann wieder "von Gottes Gnaden!"

Das schlimmste ist aber, daß durch solche Verallgemeinerung diejenigen Staaten
leiden, die wirklich mit dem Volk aufs innigste verwachsen, die wirklich "von Got-


aber der Bürger darf mit Recht verlangen, daß die Strafe bei beiden Theilen mit
gleichem Maße gemessen wird.

Ein erlauchter Prinz hat auf die Nothwendigkeit hingewiesen, das Verhältniß
zwischen Officieren und Gemeinen inniger zu machen, und bei den Letztern nicht blos
die Dressur, sondern die moralische und intellectuelle Fortbildung anzuwenden, da
nur der moralisch und intellectuell freie und dispositionsfühige Soldat den glücklichen
Ausgang des Krieges verbürgt. Ebenso wichtig für den Erfolg eines Kriegs ist aber
das gute Verhältniß zwischen Soldat und Bürger. Die Geschichte von 1806 soll
nicht vergessen werden! —


4. Handwerker und Publikum.

— In frühern Zeiten gab man den Geist¬
lichen und Beamten schuld, sie gingen von der Ansicht aus, Kirche und Staat
wären um ihretwillen da, nicht umgekehrt. — Eine ähnliche Ansicht scheint der ber¬
liner Handwcrkcrtag haben geltend machen zu wollen. Aber das Gewcrbegesetz ist
doch nicht blos um der Handwerker, sondern auch um des Publikums willen da,
die Stiefel werden nicht für die Schuster gemacht, sondern für die, welche sie tragen.

Unter vielen andern sehr guten Witzen des Kladderadatsch hat uns am besten
der Vorschlag in Bezug auf die teplitzer Zusammenkunft gefallen: Regierung, In¬
stitutionen, Finanzen u. s. w. auf ein Halbjahr zwischen Oestreich und Preußen ab¬
wechseln zu lassen; nach Ablauf dieser Frist werde durch allgemeines Stimmrecht die
Einheit Dcuschlcmds auf die einfachste und friedlichste Weise hergestellt sein.

Aehnlich möchten wir vorschlagen, das Publikum zwischen einer Stadt, in
der lange Gewerbefreiheit. und einer, in der lange Zunftzwang herrschten, wechseln
zu lassen. Die Entscheidung würde nicht zweifelhaft sein; wir sprechen aus Er¬
fahrung.

Wo Zunftzwang herrscht, wird der Handwerker in seiner Sicherheit nicht blos
übermüthig gegen das Publikum, sondern was die Hauptsache ist, durch einseitige
Bildung unfähig zu seinem eignen Werk. — Und so würde zuletzt auch der Hand¬
werker für Gewerbefreiheit sein müssen; denn wenn es auch bequem ist, zu verdummen,
so ist es doch aus die Länge nicht vorthcilhcift. —


5. Von Gottes Gnaden.

— In einer Kirche zu ist gegen den „kühnen
Freibeuter" Garibaldi gepredigt, und dabei wieder das Dogma des Königthums
von Gottes Gnaden hervorgehoben worden.

Die modernste theologische Schule sollte doch einen Spruch nicht aus den
Augen lassen: „Du sollst den Namen Gottes nicht unnütz führen, denn der Herr
wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!"

Wenn man historisch ganz genau weiß, wie manche Staaten entstanden sind,
durch Gaunerei, Gewalt, Ucbcrlistung u. s. w., nicht vor tausend Jahren, sondern gestern,
heute, so erscheint es als eine Versündigung, in solcher Staatenbildung Gottes be¬
sondere Fügung zu sehn. Wenn damit aber nichts weiter gesagt werden soll, als
daß Gottes Hand in allem thätig sei, also auch in der Bildung der Staaten, so
ist damit eben nicht viel gesagt. Denn aus dem Mystischen übersetzt, heißt es nichts
anderes als: Is, toros est Is. loi! der neue Usurpator, der den alten stürzt, ist
dann wieder „von Gottes Gnaden!"

Das schlimmste ist aber, daß durch solche Verallgemeinerung diejenigen Staaten
leiden, die wirklich mit dem Volk aufs innigste verwachsen, die wirklich „von Got-


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[0451] aber der Bürger darf mit Recht verlangen, daß die Strafe bei beiden Theilen mit gleichem Maße gemessen wird. Ein erlauchter Prinz hat auf die Nothwendigkeit hingewiesen, das Verhältniß zwischen Officieren und Gemeinen inniger zu machen, und bei den Letztern nicht blos die Dressur, sondern die moralische und intellectuelle Fortbildung anzuwenden, da nur der moralisch und intellectuell freie und dispositionsfühige Soldat den glücklichen Ausgang des Krieges verbürgt. Ebenso wichtig für den Erfolg eines Kriegs ist aber das gute Verhältniß zwischen Soldat und Bürger. Die Geschichte von 1806 soll nicht vergessen werden! — 4. Handwerker und Publikum. — In frühern Zeiten gab man den Geist¬ lichen und Beamten schuld, sie gingen von der Ansicht aus, Kirche und Staat wären um ihretwillen da, nicht umgekehrt. — Eine ähnliche Ansicht scheint der ber¬ liner Handwcrkcrtag haben geltend machen zu wollen. Aber das Gewcrbegesetz ist doch nicht blos um der Handwerker, sondern auch um des Publikums willen da, die Stiefel werden nicht für die Schuster gemacht, sondern für die, welche sie tragen. Unter vielen andern sehr guten Witzen des Kladderadatsch hat uns am besten der Vorschlag in Bezug auf die teplitzer Zusammenkunft gefallen: Regierung, In¬ stitutionen, Finanzen u. s. w. auf ein Halbjahr zwischen Oestreich und Preußen ab¬ wechseln zu lassen; nach Ablauf dieser Frist werde durch allgemeines Stimmrecht die Einheit Dcuschlcmds auf die einfachste und friedlichste Weise hergestellt sein. Aehnlich möchten wir vorschlagen, das Publikum zwischen einer Stadt, in der lange Gewerbefreiheit. und einer, in der lange Zunftzwang herrschten, wechseln zu lassen. Die Entscheidung würde nicht zweifelhaft sein; wir sprechen aus Er¬ fahrung. Wo Zunftzwang herrscht, wird der Handwerker in seiner Sicherheit nicht blos übermüthig gegen das Publikum, sondern was die Hauptsache ist, durch einseitige Bildung unfähig zu seinem eignen Werk. — Und so würde zuletzt auch der Hand¬ werker für Gewerbefreiheit sein müssen; denn wenn es auch bequem ist, zu verdummen, so ist es doch aus die Länge nicht vorthcilhcift. — 5. Von Gottes Gnaden. — In einer Kirche zu ist gegen den „kühnen Freibeuter" Garibaldi gepredigt, und dabei wieder das Dogma des Königthums von Gottes Gnaden hervorgehoben worden. Die modernste theologische Schule sollte doch einen Spruch nicht aus den Augen lassen: „Du sollst den Namen Gottes nicht unnütz führen, denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen mißbraucht!" Wenn man historisch ganz genau weiß, wie manche Staaten entstanden sind, durch Gaunerei, Gewalt, Ucbcrlistung u. s. w., nicht vor tausend Jahren, sondern gestern, heute, so erscheint es als eine Versündigung, in solcher Staatenbildung Gottes be¬ sondere Fügung zu sehn. Wenn damit aber nichts weiter gesagt werden soll, als daß Gottes Hand in allem thätig sei, also auch in der Bildung der Staaten, so ist damit eben nicht viel gesagt. Denn aus dem Mystischen übersetzt, heißt es nichts anderes als: Is, toros est Is. loi! der neue Usurpator, der den alten stürzt, ist dann wieder „von Gottes Gnaden!" Das schlimmste ist aber, daß durch solche Verallgemeinerung diejenigen Staaten leiden, die wirklich mit dem Volk aufs innigste verwachsen, die wirklich „von Got-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/451>, abgerufen am 01.05.2024.