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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band.

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Unkunde Bekanntmachung.
A us No. 43 der "Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Nachdem vom Gesammtausschuß des deutschen Schützenbundcs die Stadt Bremen
zum Vorort für die Zeit vom 1. Octbr. 1862 bis 30. Sept. 1864 gewählt worden
ist, haben die daselbst wohnenden Schützcnbundsmitglicdcr nach §, 15 der Satzungen
zur Führung der Geschäfte des Bundes (ez. 29) einen Vorstand gebildet aus den
Herren Hera. Herr. Schröder, Eduard von Heyman, Dr.^jur, I. F. Plate, Carl
Joh. Klingenberg, H. M. Hauschild, Will). Haas Mo., Dr. jur. Chr. Heineren,
I. H. Weyland, Dr. jur. Heinr. von Lingen.

Der Vorstand hat demnächst sich constituirt und nach §. 16 der Satzungen
Hera. Herr. Schröder zum Vorsitzenden, Dr. Mr. I. F. Plate zu dessen Stellver¬
treter, Will). Haas i'un. zum Casse- und Rechnungsführer, Dr. ^ur. von Lingen zum
Schriftführer bestimmt.


Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der "Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Anmeldungen und Einzahlungen sind von jetzt ab zu senden an den Vorstand
des deutschen Schützenbundes, z. H. des H. H. Schröder in Bremen.


Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der "Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Die Satzungen des deutschen Schützenbundes verordnen, daß die Führung der
Bundesgeschäfte vom Vorort am 1. October des Jahres übernommen werden soll,
in welchem er gewählt ist. Der vom Vorort Bremen gewählte Bundesvorstand ist
nun auf Grund der Satzungen mit dcM 1. Oct. 1862 in die Geschäfte eingetreten.
Bis daher waren die Geschäfte geführt worden von dem nach Maßgabe der Be¬
schlüsse vom 11. Juli 1861 gewählten "Ausschuß für den deutschen Schützenbund",
von diesem waren also die erwachsenen Acten, Mitgliedervcrzeichniß, Rechnung, Be¬
lege an das neue Bundesorgan zu übergeben. Diese Uebetgabe ist am 5. und 6.
October in Bremen bewirkt worden. -- Bei der Uebergabe ist gleichzeitig zwischen
dem Bundesvorstand und dem Vorsitzenden des Gesammtausschusses, Staatsanwalt
Sterzing in Gotha, geordnet worden:

Sämmtliche Geschäfte, welche sich auf den Beitritt zum deutschen Schützenbund,
die Beiziehung der Jahresbeiträge pro 1862/63 und 1863/64 und die Rechnungs¬
legung, die Wahlen zum Gesammtausschuß, die Berufung des Schützentags (aus¬
genommen den Fall des dz. 22 der Satzungen), die Vorbereitung und Abhaltung
des nächsten deutschen Schützenfestes beziehen, werden vom Bundesvorstand ge¬
führt.

Der Vorsitzende des Gesammtausschusses leitet die Verhandlungen der beiden
zur Prüfung der Satzungen und zur Erwägung der wegen Abänderung der¬
selben gestellten Anträge, sowie zur Feststellung der Schießordnung für das nächste
deutsche Schützenfest gewählten Commissionen -- in der Weise, daß er das Material
für die Berathungen sammelt, sich für etwaige mündliche Verhandlung über Zeit
und Ort der Zusammenberufung mit dem Bundesvorstand verständigt und das Er¬
gebniß der Berathungen demselben zur Berücksichtigung und weiteren Veranlassung
mittheilt.

Der Vorsitzende des Gesammtausschusses übernimmt bis auf Weiteres die Lei-


Unkunde Bekanntmachung.
A us No. 43 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Nachdem vom Gesammtausschuß des deutschen Schützenbundcs die Stadt Bremen
zum Vorort für die Zeit vom 1. Octbr. 1862 bis 30. Sept. 1864 gewählt worden
ist, haben die daselbst wohnenden Schützcnbundsmitglicdcr nach §, 15 der Satzungen
zur Führung der Geschäfte des Bundes (ez. 29) einen Vorstand gebildet aus den
Herren Hera. Herr. Schröder, Eduard von Heyman, Dr.^jur, I. F. Plate, Carl
Joh. Klingenberg, H. M. Hauschild, Will). Haas Mo., Dr. jur. Chr. Heineren,
I. H. Weyland, Dr. jur. Heinr. von Lingen.

Der Vorstand hat demnächst sich constituirt und nach §. 16 der Satzungen
Hera. Herr. Schröder zum Vorsitzenden, Dr. Mr. I. F. Plate zu dessen Stellver¬
treter, Will). Haas i'un. zum Casse- und Rechnungsführer, Dr. ^ur. von Lingen zum
Schriftführer bestimmt.


Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Anmeldungen und Einzahlungen sind von jetzt ab zu senden an den Vorstand
des deutschen Schützenbundes, z. H. des H. H. Schröder in Bremen.


Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom

Die Satzungen des deutschen Schützenbundes verordnen, daß die Führung der
Bundesgeschäfte vom Vorort am 1. October des Jahres übernommen werden soll,
in welchem er gewählt ist. Der vom Vorort Bremen gewählte Bundesvorstand ist
nun auf Grund der Satzungen mit dcM 1. Oct. 1862 in die Geschäfte eingetreten.
Bis daher waren die Geschäfte geführt worden von dem nach Maßgabe der Be¬
schlüsse vom 11. Juli 1861 gewählten „Ausschuß für den deutschen Schützenbund",
von diesem waren also die erwachsenen Acten, Mitgliedervcrzeichniß, Rechnung, Be¬
lege an das neue Bundesorgan zu übergeben. Diese Uebetgabe ist am 5. und 6.
October in Bremen bewirkt worden. — Bei der Uebergabe ist gleichzeitig zwischen
dem Bundesvorstand und dem Vorsitzenden des Gesammtausschusses, Staatsanwalt
Sterzing in Gotha, geordnet worden:

Sämmtliche Geschäfte, welche sich auf den Beitritt zum deutschen Schützenbund,
die Beiziehung der Jahresbeiträge pro 1862/63 und 1863/64 und die Rechnungs¬
legung, die Wahlen zum Gesammtausschuß, die Berufung des Schützentags (aus¬
genommen den Fall des dz. 22 der Satzungen), die Vorbereitung und Abhaltung
des nächsten deutschen Schützenfestes beziehen, werden vom Bundesvorstand ge¬
führt.

Der Vorsitzende des Gesammtausschusses leitet die Verhandlungen der beiden
zur Prüfung der Satzungen und zur Erwägung der wegen Abänderung der¬
selben gestellten Anträge, sowie zur Feststellung der Schießordnung für das nächste
deutsche Schützenfest gewählten Commissionen — in der Weise, daß er das Material
für die Berathungen sammelt, sich für etwaige mündliche Verhandlung über Zeit
und Ort der Zusammenberufung mit dem Bundesvorstand verständigt und das Er¬
gebniß der Berathungen demselben zur Berücksichtigung und weiteren Veranlassung
mittheilt.

Der Vorsitzende des Gesammtausschusses übernimmt bis auf Weiteres die Lei-


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[0287] Unkunde Bekanntmachung. A us No. 43 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom Nachdem vom Gesammtausschuß des deutschen Schützenbundcs die Stadt Bremen zum Vorort für die Zeit vom 1. Octbr. 1862 bis 30. Sept. 1864 gewählt worden ist, haben die daselbst wohnenden Schützcnbundsmitglicdcr nach §, 15 der Satzungen zur Führung der Geschäfte des Bundes (ez. 29) einen Vorstand gebildet aus den Herren Hera. Herr. Schröder, Eduard von Heyman, Dr.^jur, I. F. Plate, Carl Joh. Klingenberg, H. M. Hauschild, Will). Haas Mo., Dr. jur. Chr. Heineren, I. H. Weyland, Dr. jur. Heinr. von Lingen. Der Vorstand hat demnächst sich constituirt und nach §. 16 der Satzungen Hera. Herr. Schröder zum Vorsitzenden, Dr. Mr. I. F. Plate zu dessen Stellver¬ treter, Will). Haas i'un. zum Casse- und Rechnungsführer, Dr. ^ur. von Lingen zum Schriftführer bestimmt. Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom Anmeldungen und Einzahlungen sind von jetzt ab zu senden an den Vorstand des deutschen Schützenbundes, z. H. des H. H. Schröder in Bremen. Unkunde Bekanntmachung. Aus No. 45 der „Deutschen Schützen- und Wehr-Zeitung" vom Die Satzungen des deutschen Schützenbundes verordnen, daß die Führung der Bundesgeschäfte vom Vorort am 1. October des Jahres übernommen werden soll, in welchem er gewählt ist. Der vom Vorort Bremen gewählte Bundesvorstand ist nun auf Grund der Satzungen mit dcM 1. Oct. 1862 in die Geschäfte eingetreten. Bis daher waren die Geschäfte geführt worden von dem nach Maßgabe der Be¬ schlüsse vom 11. Juli 1861 gewählten „Ausschuß für den deutschen Schützenbund", von diesem waren also die erwachsenen Acten, Mitgliedervcrzeichniß, Rechnung, Be¬ lege an das neue Bundesorgan zu übergeben. Diese Uebetgabe ist am 5. und 6. October in Bremen bewirkt worden. — Bei der Uebergabe ist gleichzeitig zwischen dem Bundesvorstand und dem Vorsitzenden des Gesammtausschusses, Staatsanwalt Sterzing in Gotha, geordnet worden: Sämmtliche Geschäfte, welche sich auf den Beitritt zum deutschen Schützenbund, die Beiziehung der Jahresbeiträge pro 1862/63 und 1863/64 und die Rechnungs¬ legung, die Wahlen zum Gesammtausschuß, die Berufung des Schützentags (aus¬ genommen den Fall des dz. 22 der Satzungen), die Vorbereitung und Abhaltung des nächsten deutschen Schützenfestes beziehen, werden vom Bundesvorstand ge¬ führt. Der Vorsitzende des Gesammtausschusses leitet die Verhandlungen der beiden zur Prüfung der Satzungen und zur Erwägung der wegen Abänderung der¬ selben gestellten Anträge, sowie zur Feststellung der Schießordnung für das nächste deutsche Schützenfest gewählten Commissionen — in der Weise, daß er das Material für die Berathungen sammelt, sich für etwaige mündliche Verhandlung über Zeit und Ort der Zusammenberufung mit dem Bundesvorstand verständigt und das Er¬ gebniß der Berathungen demselben zur Berücksichtigung und weiteren Veranlassung mittheilt. Der Vorsitzende des Gesammtausschusses übernimmt bis auf Weiteres die Lei-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114855/287>, abgerufen am 28.04.2024.