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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.

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Strucnsccs Laufbahn und die Reformen desselben und in den Schlußabschnitten
Mittheilungen über das Leben der gestürzten Königin, unter denen namentlich die
über den Versuch, sie wieder auf den Thron zu bringen, von Interesse sind, und
über die Contrerevolution vom 14. April 1784, welche mit dem Sturz Juliane
Mariens und ihres Sohnes endigte.


Die braunschweigisch-hannoverschen Angelegenheiten und Zwi-
stigkeiten vor dem Forum der deutschen Großmächte und der Bundes¬
versammlung. Mit Benutzung der diplomatischen Correspondenz der Großmächte
und Mittelstaaten, sowie der Bundesprotokolle von 1327 bis 1831. Berlin, 1863.
Verlag von Julius Springer. 515 S.

Nicht für das größere Publicum, sondern nur für solche, die sichs zum Beruf
gemacht haben oder, was seltener sein möchte, ein Vergnügen darin finden, aus
breiten Bundcstagsprotokollcn und diplomatischen Schriftstücken die spärlichen Kör¬
ner von Meinung und Thatsache herauszulesen, welche solche Elaborate gewöhnlich
enthalten. Ein Geschichtschreiber hätte ans dem Material, welches hier vor uns
ausgebreitet wird, ein allen Kreisen des gebildeten Publicums willkommenes Buch
von etlichen -- sagen wir einem Dutzend -- Bogen gemacht. Herr Professor Ilse
hält es mit der Breite und braucht infolge dessen ungefähr dreimal so viel Raum.
Im Uebrigen sind wir mit den Resultaten, die er gewinnt, etwa mit Ausnahme
der auf Seite 430 ausgesprochenen Meinung, "daß der Herzog Wilhelm (bei seiner
Thronbesteigung) durchaus nur der Nothwendigkeit der Verhältnisse nachgab", und
daß man in London bei Unterstützung dieser Transaction ohne eigennützige Hinter¬
gedanken war, im Wesentlichen einverstanden. So namentlich mit dem, was der
Verfasser über das Verhalten Oestreichs und Preußens zu dem braunschweigischen
Vcrfassungsstreit, und was er dann über die Absetzung Herzog Karls bemerkt.
Gegen Oestreichs Willen, welches die Carricatur der Legitimität in Deutschland
ebenso aufrecht erhalten wollte, wie in Italien, wurde damals am Bunde das
wichtige Princip durchgesetzt, daß eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Ver¬
fassung selbst dann nur auf verfassungsmäßigen Wege geändert werden kann, wenn
ein Vormund während der Minderjährigkeit des Landesfürsten eine neue Verfassung
begründet oder eine alte abgeändert hat -- ein folgenreicher Sieg der Nationalinter¬
essen, den man hauptsächlich Preußen zu danken hatte. Und als später die Braun¬
schweiger Karl für abgesetzt erklärten, ohne daß der Bund einschritt, so war damit
ein Zweites gewonnen. Es war damit "der Grundsatz festgestellt, daß ein Herrscher
gegen die bis dahin in Deutschland gehandhabten bundesgcsctzlichen Bestimmungen
durch ein Volk abgesetzt werden könne, wenn er moralisch zur Regierung unfähig
befunden wird. Richter ist das Volk." "Für die Zukunft ist das ein wichtiger Prä-
ccdenzfall in Braunschweig. Wenn man von Seiten des Volkes ein neues Staats¬
recht in Bezug auf einen regierenden Herzog ausstellen und durchführen konnte, so
wird man in Zukunft wohl auch dasselbe Recht auf die entfernteren Agnaten an¬
wenden können. Der Schutz der Bundesgesctze ist jedenfalls für solchen Fall unzu¬
reichend, wie er es für den Herzog Karl war."




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch,
"erlag von F. L. Her dig. -- Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

Strucnsccs Laufbahn und die Reformen desselben und in den Schlußabschnitten
Mittheilungen über das Leben der gestürzten Königin, unter denen namentlich die
über den Versuch, sie wieder auf den Thron zu bringen, von Interesse sind, und
über die Contrerevolution vom 14. April 1784, welche mit dem Sturz Juliane
Mariens und ihres Sohnes endigte.


Die braunschweigisch-hannoverschen Angelegenheiten und Zwi-
stigkeiten vor dem Forum der deutschen Großmächte und der Bundes¬
versammlung. Mit Benutzung der diplomatischen Correspondenz der Großmächte
und Mittelstaaten, sowie der Bundesprotokolle von 1327 bis 1831. Berlin, 1863.
Verlag von Julius Springer. 515 S.

Nicht für das größere Publicum, sondern nur für solche, die sichs zum Beruf
gemacht haben oder, was seltener sein möchte, ein Vergnügen darin finden, aus
breiten Bundcstagsprotokollcn und diplomatischen Schriftstücken die spärlichen Kör¬
ner von Meinung und Thatsache herauszulesen, welche solche Elaborate gewöhnlich
enthalten. Ein Geschichtschreiber hätte ans dem Material, welches hier vor uns
ausgebreitet wird, ein allen Kreisen des gebildeten Publicums willkommenes Buch
von etlichen — sagen wir einem Dutzend — Bogen gemacht. Herr Professor Ilse
hält es mit der Breite und braucht infolge dessen ungefähr dreimal so viel Raum.
Im Uebrigen sind wir mit den Resultaten, die er gewinnt, etwa mit Ausnahme
der auf Seite 430 ausgesprochenen Meinung, „daß der Herzog Wilhelm (bei seiner
Thronbesteigung) durchaus nur der Nothwendigkeit der Verhältnisse nachgab", und
daß man in London bei Unterstützung dieser Transaction ohne eigennützige Hinter¬
gedanken war, im Wesentlichen einverstanden. So namentlich mit dem, was der
Verfasser über das Verhalten Oestreichs und Preußens zu dem braunschweigischen
Vcrfassungsstreit, und was er dann über die Absetzung Herzog Karls bemerkt.
Gegen Oestreichs Willen, welches die Carricatur der Legitimität in Deutschland
ebenso aufrecht erhalten wollte, wie in Italien, wurde damals am Bunde das
wichtige Princip durchgesetzt, daß eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Ver¬
fassung selbst dann nur auf verfassungsmäßigen Wege geändert werden kann, wenn
ein Vormund während der Minderjährigkeit des Landesfürsten eine neue Verfassung
begründet oder eine alte abgeändert hat — ein folgenreicher Sieg der Nationalinter¬
essen, den man hauptsächlich Preußen zu danken hatte. Und als später die Braun¬
schweiger Karl für abgesetzt erklärten, ohne daß der Bund einschritt, so war damit
ein Zweites gewonnen. Es war damit „der Grundsatz festgestellt, daß ein Herrscher
gegen die bis dahin in Deutschland gehandhabten bundesgcsctzlichen Bestimmungen
durch ein Volk abgesetzt werden könne, wenn er moralisch zur Regierung unfähig
befunden wird. Richter ist das Volk." „Für die Zukunft ist das ein wichtiger Prä-
ccdenzfall in Braunschweig. Wenn man von Seiten des Volkes ein neues Staats¬
recht in Bezug auf einen regierenden Herzog ausstellen und durchführen konnte, so
wird man in Zukunft wohl auch dasselbe Recht auf die entfernteren Agnaten an¬
wenden können. Der Schutz der Bundesgesctze ist jedenfalls für solchen Fall unzu¬
reichend, wie er es für den Herzog Karl war."




Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch,
«erlag von F. L. Her dig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.
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[0288] Strucnsccs Laufbahn und die Reformen desselben und in den Schlußabschnitten Mittheilungen über das Leben der gestürzten Königin, unter denen namentlich die über den Versuch, sie wieder auf den Thron zu bringen, von Interesse sind, und über die Contrerevolution vom 14. April 1784, welche mit dem Sturz Juliane Mariens und ihres Sohnes endigte. Die braunschweigisch-hannoverschen Angelegenheiten und Zwi- stigkeiten vor dem Forum der deutschen Großmächte und der Bundes¬ versammlung. Mit Benutzung der diplomatischen Correspondenz der Großmächte und Mittelstaaten, sowie der Bundesprotokolle von 1327 bis 1831. Berlin, 1863. Verlag von Julius Springer. 515 S. Nicht für das größere Publicum, sondern nur für solche, die sichs zum Beruf gemacht haben oder, was seltener sein möchte, ein Vergnügen darin finden, aus breiten Bundcstagsprotokollcn und diplomatischen Schriftstücken die spärlichen Kör¬ ner von Meinung und Thatsache herauszulesen, welche solche Elaborate gewöhnlich enthalten. Ein Geschichtschreiber hätte ans dem Material, welches hier vor uns ausgebreitet wird, ein allen Kreisen des gebildeten Publicums willkommenes Buch von etlichen — sagen wir einem Dutzend — Bogen gemacht. Herr Professor Ilse hält es mit der Breite und braucht infolge dessen ungefähr dreimal so viel Raum. Im Uebrigen sind wir mit den Resultaten, die er gewinnt, etwa mit Ausnahme der auf Seite 430 ausgesprochenen Meinung, „daß der Herzog Wilhelm (bei seiner Thronbesteigung) durchaus nur der Nothwendigkeit der Verhältnisse nachgab", und daß man in London bei Unterstützung dieser Transaction ohne eigennützige Hinter¬ gedanken war, im Wesentlichen einverstanden. So namentlich mit dem, was der Verfasser über das Verhalten Oestreichs und Preußens zu dem braunschweigischen Vcrfassungsstreit, und was er dann über die Absetzung Herzog Karls bemerkt. Gegen Oestreichs Willen, welches die Carricatur der Legitimität in Deutschland ebenso aufrecht erhalten wollte, wie in Italien, wurde damals am Bunde das wichtige Princip durchgesetzt, daß eine in anerkannter Wirksamkeit bestehende Ver¬ fassung selbst dann nur auf verfassungsmäßigen Wege geändert werden kann, wenn ein Vormund während der Minderjährigkeit des Landesfürsten eine neue Verfassung begründet oder eine alte abgeändert hat — ein folgenreicher Sieg der Nationalinter¬ essen, den man hauptsächlich Preußen zu danken hatte. Und als später die Braun¬ schweiger Karl für abgesetzt erklärten, ohne daß der Bund einschritt, so war damit ein Zweites gewonnen. Es war damit „der Grundsatz festgestellt, daß ein Herrscher gegen die bis dahin in Deutschland gehandhabten bundesgcsctzlichen Bestimmungen durch ein Volk abgesetzt werden könne, wenn er moralisch zur Regierung unfähig befunden wird. Richter ist das Volk." „Für die Zukunft ist das ein wichtiger Prä- ccdenzfall in Braunschweig. Wenn man von Seiten des Volkes ein neues Staats¬ recht in Bezug auf einen regierenden Herzog ausstellen und durchführen konnte, so wird man in Zukunft wohl auch dasselbe Recht auf die entfernteren Agnaten an¬ wenden können. Der Schutz der Bundesgesctze ist jedenfalls für solchen Fall unzu¬ reichend, wie er es für den Herzog Karl war." Verantwortlicher Redacteur: Dr. Moritz Busch, «erlag von F. L. Her dig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_115393/288>, abgerufen am 29.04.2024.