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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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tagszeit sie!, eine beglückwünschende Anrede zu richten. Bisher nur als Agi¬
tator gegen die Rostocker Corrcspondentrheder bekannt, welche er in einer
Druckschrift wegen "heilloser Mißbräuche" denunciren und durch Anträge auf
Landtagen unter die Curatel einer Staatsbehörde zu bringen suchte, bewegte
er sich jetzt auf dem ihm ungewohnten politischen Gebiet und erlaubte sich da¬
bei, den beiden alten Herren nachstehende Anerkennungsphrase anzuheften: "Sie
haben in guten und in böse" Tagen an unserer ganz vortrefflichen, über alles
Lob erhabenen Verfassung unverbrüchlich festgehalten," Mit dem unverbrüch¬
lichen Festhalten in "guten Tagen" hatte es allerdings seine Richtigkeit, Aber
als die "bösen Tage" des Jahres t848 kamen, da machten es die beiden
Herren Landräthe gerade so wie alle andern Mitglieder der Ritterschaft und
wirkten willig zu dem Beschlusse der Stände mit, ihre bisherigen landstand
schaftlichen Rechte zu der'Folge aufzugeben, daß künftig nur gewählte Repräsen¬
tanten die Landesvertretung bilden sollten. Der eine Von ihnen, der Landrath
v. Rieden, nahm später sogar ein Mandat als Abgeordneter an, um in
der mecklenburgischen constituirenden Versammlung an der Vereinbarung wegen
eines constitutionellen Staatsgrundgesetzes mitzuarbeiten. Der andere, der
Landrath v. Maltzan, veröffentlichte um dieselbe Zeit eine Beurtheilung des
im Auftrage des Großherzogs der Abgeordnetenversammiung vorgelegten Ver-
fassungsentwurfs und erklärte es darin für seine Pflicht, sich gleich anfangs für
diesen Entwurf, von welchem das später vereinbarte Staatsgrundgesetz nicht wesent¬
lich verschieden ist, auszusprechen und für diese seine Ansicht unter den Gleich¬
gesinnten zu Wirten.

Wer wollte den Beiden aus diesem Verhalten einen Vorwurf machen?
Aber auf das ihnen vom Herrn v. Laffert ertheilte Lob des unverbrüchlichen
Festlmltens an der alten Landesverfassung haben sie damit für immer verzichtet,
und den Anspruch auf ein solches Lob können sie auch nicht dadurch wieder¬
gewinnen, daß sie jetzt sogar schon die bloße Verhandlung über eine Ver¬
fassungsänderung sür verfassungswidrig und daher unstatthaft ausgeben.




Die HnndtlsvertnWmMtmn in Schwaben.

Es war ein richtiger Gedanke, der die schwäbische Fortschrittspartei be¬
stimmte, den. deutsch-französischen Handelsvertrag nicht unter die Gegenstände
der Landesversammlung zu Eßlingen aufzunehmen. Zwar die Rücksicht auf die


tagszeit sie!, eine beglückwünschende Anrede zu richten. Bisher nur als Agi¬
tator gegen die Rostocker Corrcspondentrheder bekannt, welche er in einer
Druckschrift wegen „heilloser Mißbräuche" denunciren und durch Anträge auf
Landtagen unter die Curatel einer Staatsbehörde zu bringen suchte, bewegte
er sich jetzt auf dem ihm ungewohnten politischen Gebiet und erlaubte sich da¬
bei, den beiden alten Herren nachstehende Anerkennungsphrase anzuheften: „Sie
haben in guten und in böse» Tagen an unserer ganz vortrefflichen, über alles
Lob erhabenen Verfassung unverbrüchlich festgehalten," Mit dem unverbrüch¬
lichen Festhalten in „guten Tagen" hatte es allerdings seine Richtigkeit, Aber
als die „bösen Tage" des Jahres t848 kamen, da machten es die beiden
Herren Landräthe gerade so wie alle andern Mitglieder der Ritterschaft und
wirkten willig zu dem Beschlusse der Stände mit, ihre bisherigen landstand
schaftlichen Rechte zu der'Folge aufzugeben, daß künftig nur gewählte Repräsen¬
tanten die Landesvertretung bilden sollten. Der eine Von ihnen, der Landrath
v. Rieden, nahm später sogar ein Mandat als Abgeordneter an, um in
der mecklenburgischen constituirenden Versammlung an der Vereinbarung wegen
eines constitutionellen Staatsgrundgesetzes mitzuarbeiten. Der andere, der
Landrath v. Maltzan, veröffentlichte um dieselbe Zeit eine Beurtheilung des
im Auftrage des Großherzogs der Abgeordnetenversammiung vorgelegten Ver-
fassungsentwurfs und erklärte es darin für seine Pflicht, sich gleich anfangs für
diesen Entwurf, von welchem das später vereinbarte Staatsgrundgesetz nicht wesent¬
lich verschieden ist, auszusprechen und für diese seine Ansicht unter den Gleich¬
gesinnten zu Wirten.

Wer wollte den Beiden aus diesem Verhalten einen Vorwurf machen?
Aber auf das ihnen vom Herrn v. Laffert ertheilte Lob des unverbrüchlichen
Festlmltens an der alten Landesverfassung haben sie damit für immer verzichtet,
und den Anspruch auf ein solches Lob können sie auch nicht dadurch wieder¬
gewinnen, daß sie jetzt sogar schon die bloße Verhandlung über eine Ver¬
fassungsänderung sür verfassungswidrig und daher unstatthaft ausgeben.




Die HnndtlsvertnWmMtmn in Schwaben.

Es war ein richtiger Gedanke, der die schwäbische Fortschrittspartei be¬
stimmte, den. deutsch-französischen Handelsvertrag nicht unter die Gegenstände
der Landesversammlung zu Eßlingen aufzunehmen. Zwar die Rücksicht auf die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/100>, abgerufen am 19.04.2024.