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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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Zum konstitutionellen Staatsrecht.
i.
Das constitutionelle Princip, seine geschichtliche Entwicklung und seine Wechselwir¬
kungen mit den politischen und socialen Verhältnissen der Völker. Heraus¬
gegeben von August Freiherrn von Haxthausen. 2 Theile. Leipzig, F. A.
Brockhaus. 1864.

Die von dem Freiherrn August von Haxthausen herausgegebenen Aufsätze
über das constitutionelle Princip sind zunächst für das gebildete russische Pu¬
blikum bestimmt. Herr von Haxthausen, der sich durch eine immerhin un¬
gewöhnliche Kenntniß der russischen Zustände auszeichnet, hielt es nämlich nicht
für unwahrscheinlich, daß auch in Rußland Versuche gemacht werden, das
Staatswesen im liberalen Sinne umzugestalten, ohne daß sich freilich voraus¬
sagen lasse, mit welchen Erfolge. Unter diesen Umständen erschien es ihm
wünschenswerth, "daß de" gebildeten Russen, den Staats- und Geschäftsmännern
(nicht den russischen Fachgelehrten) eine richtige und klare Einsicht über das
Wesen und die Principien des konstitutionellen Systems, seine Geschichte und
die Wirkungen bei dessen Einführung, Fortbildung und Ausbildung vorgelegt
und mitgetheilt werde". Diesem Zwecke ist das vorliegende Buch gewidmet.
Die Ausführung des Unternehmens, bei dem es dem Herausgeber darauf an¬
kam, das Wesen des Constitutionalismus von verschiedenen Standpunkten aus
beleuchten zu lassen, wurde den Herren Biedermann. Held, Gneist, Georg Waitz
und Kosegarten anvertraut.

Wie weit das Unternehmen den praktischen Zweck, den es zunächst verfolgt,
zu erreichen Aussicht hat. vermögen wir nicht mit Sicherheit zu beurtheilen, weil
dazu eine ganz specielle Kenntniß der russischen Zustände erforderlich ist. Wir
müssen für unser Urtheil daher einen allgemeineren Maßstab anlegen und
fragen, ob überhaupt das Werk geeignet ist. politische Bildung in einem
weiteren Leserkreise zu verbreiten. Im Allgemeinen darf man diese Frage
bejahen. Im ersten Bande giebt Herr Biedermann eine Darstellung und
geschichtliche Entwicklung der gegenwärtig bestehenden Repräsentativverfas¬
sungen, mit besonderer Berücksichtigung der Wahlsysteme; eine Arbeit, die
auch für politisch gebildete Leser wegen der Klarheit und Übersichtlichkeit, mit
der das gesammte Verfassungswesen der Gegenwart in allgemeinen Umrissen
gezeichnet wird, anziehend, wie unterrichtend ist. Mit besonderer Sorgfalt ist
überall der Wahlmodus und die Zusammensetzung der Volksvertretungen an¬
gegeben. Die geschichtlichen Entwicklungen sind genügend und zuverlässig.


Zum konstitutionellen Staatsrecht.
i.
Das constitutionelle Princip, seine geschichtliche Entwicklung und seine Wechselwir¬
kungen mit den politischen und socialen Verhältnissen der Völker. Heraus¬
gegeben von August Freiherrn von Haxthausen. 2 Theile. Leipzig, F. A.
Brockhaus. 1864.

Die von dem Freiherrn August von Haxthausen herausgegebenen Aufsätze
über das constitutionelle Princip sind zunächst für das gebildete russische Pu¬
blikum bestimmt. Herr von Haxthausen, der sich durch eine immerhin un¬
gewöhnliche Kenntniß der russischen Zustände auszeichnet, hielt es nämlich nicht
für unwahrscheinlich, daß auch in Rußland Versuche gemacht werden, das
Staatswesen im liberalen Sinne umzugestalten, ohne daß sich freilich voraus¬
sagen lasse, mit welchen Erfolge. Unter diesen Umständen erschien es ihm
wünschenswerth, „daß de» gebildeten Russen, den Staats- und Geschäftsmännern
(nicht den russischen Fachgelehrten) eine richtige und klare Einsicht über das
Wesen und die Principien des konstitutionellen Systems, seine Geschichte und
die Wirkungen bei dessen Einführung, Fortbildung und Ausbildung vorgelegt
und mitgetheilt werde". Diesem Zwecke ist das vorliegende Buch gewidmet.
Die Ausführung des Unternehmens, bei dem es dem Herausgeber darauf an¬
kam, das Wesen des Constitutionalismus von verschiedenen Standpunkten aus
beleuchten zu lassen, wurde den Herren Biedermann. Held, Gneist, Georg Waitz
und Kosegarten anvertraut.

Wie weit das Unternehmen den praktischen Zweck, den es zunächst verfolgt,
zu erreichen Aussicht hat. vermögen wir nicht mit Sicherheit zu beurtheilen, weil
dazu eine ganz specielle Kenntniß der russischen Zustände erforderlich ist. Wir
müssen für unser Urtheil daher einen allgemeineren Maßstab anlegen und
fragen, ob überhaupt das Werk geeignet ist. politische Bildung in einem
weiteren Leserkreise zu verbreiten. Im Allgemeinen darf man diese Frage
bejahen. Im ersten Bande giebt Herr Biedermann eine Darstellung und
geschichtliche Entwicklung der gegenwärtig bestehenden Repräsentativverfas¬
sungen, mit besonderer Berücksichtigung der Wahlsysteme; eine Arbeit, die
auch für politisch gebildete Leser wegen der Klarheit und Übersichtlichkeit, mit
der das gesammte Verfassungswesen der Gegenwart in allgemeinen Umrissen
gezeichnet wird, anziehend, wie unterrichtend ist. Mit besonderer Sorgfalt ist
überall der Wahlmodus und die Zusammensetzung der Volksvertretungen an¬
gegeben. Die geschichtlichen Entwicklungen sind genügend und zuverlässig.


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[0290] Zum konstitutionellen Staatsrecht. i. Das constitutionelle Princip, seine geschichtliche Entwicklung und seine Wechselwir¬ kungen mit den politischen und socialen Verhältnissen der Völker. Heraus¬ gegeben von August Freiherrn von Haxthausen. 2 Theile. Leipzig, F. A. Brockhaus. 1864. Die von dem Freiherrn August von Haxthausen herausgegebenen Aufsätze über das constitutionelle Princip sind zunächst für das gebildete russische Pu¬ blikum bestimmt. Herr von Haxthausen, der sich durch eine immerhin un¬ gewöhnliche Kenntniß der russischen Zustände auszeichnet, hielt es nämlich nicht für unwahrscheinlich, daß auch in Rußland Versuche gemacht werden, das Staatswesen im liberalen Sinne umzugestalten, ohne daß sich freilich voraus¬ sagen lasse, mit welchen Erfolge. Unter diesen Umständen erschien es ihm wünschenswerth, „daß de» gebildeten Russen, den Staats- und Geschäftsmännern (nicht den russischen Fachgelehrten) eine richtige und klare Einsicht über das Wesen und die Principien des konstitutionellen Systems, seine Geschichte und die Wirkungen bei dessen Einführung, Fortbildung und Ausbildung vorgelegt und mitgetheilt werde". Diesem Zwecke ist das vorliegende Buch gewidmet. Die Ausführung des Unternehmens, bei dem es dem Herausgeber darauf an¬ kam, das Wesen des Constitutionalismus von verschiedenen Standpunkten aus beleuchten zu lassen, wurde den Herren Biedermann. Held, Gneist, Georg Waitz und Kosegarten anvertraut. Wie weit das Unternehmen den praktischen Zweck, den es zunächst verfolgt, zu erreichen Aussicht hat. vermögen wir nicht mit Sicherheit zu beurtheilen, weil dazu eine ganz specielle Kenntniß der russischen Zustände erforderlich ist. Wir müssen für unser Urtheil daher einen allgemeineren Maßstab anlegen und fragen, ob überhaupt das Werk geeignet ist. politische Bildung in einem weiteren Leserkreise zu verbreiten. Im Allgemeinen darf man diese Frage bejahen. Im ersten Bande giebt Herr Biedermann eine Darstellung und geschichtliche Entwicklung der gegenwärtig bestehenden Repräsentativverfas¬ sungen, mit besonderer Berücksichtigung der Wahlsysteme; eine Arbeit, die auch für politisch gebildete Leser wegen der Klarheit und Übersichtlichkeit, mit der das gesammte Verfassungswesen der Gegenwart in allgemeinen Umrissen gezeichnet wird, anziehend, wie unterrichtend ist. Mit besonderer Sorgfalt ist überall der Wahlmodus und die Zusammensetzung der Volksvertretungen an¬ gegeben. Die geschichtlichen Entwicklungen sind genügend und zuverlässig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/290>, abgerufen am 29.04.2024.