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Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band.

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fasser des Consistorialgutachtens, welche der amtlichen Aufforderung an das Con-
sistorium zur Abgabe dieses Erachtens vorausgingen, liegen nur sehr unbestimmte
Mittheilungen vor, und man wird wohl darauf zu verzichten haben, hierüber
jemals genaueren Aufschluß zu erhalten. Es leidet aber keinen Zweifel, daß
die eigentliche Ursache der gegen Baumgarten ins Werk gesetzten Maßregel
nicht in dessen angeblicher Ketzerei, sondern in der Besorgniß vor den politischen
Früchten der Wirksamkeit dieses freien, offenen und muthigen Bekenners der
Wahrheit zu suchen ist. Die Universität verhielt sich auch in dem baumgarten-
schen Falle vollkommen schweigend und verehrte in stummer Unterwürfigkeit
auch diesen Act der administrativen Allgewalt, welche der Minister sich beilegte.
Ein Zeugniß über die Ungerechtigkeit des Verfahrens, eine Reclamation zu
Gunsten der durch dasselbe gekränkten korporativen und persönlichen Rechte von
Seiten der Universität hätte ja dem Minister leicht Anlaß zu weiterer Purifici-
rung des Lehrerpersonals der Hochschule bieten können.




Zur Geschichte des Geldes.

Geld nennen wir heute die zur Vermittlung der Tauschgeschäste und Be¬
rechnung der Tauschwerthe allgemein angewendete Waare. Grade der Umstand,
daß Geld mehr als irgendein anderer Verkehrsgegenstand überall geschätzt
wird, machte es ihm möglich, an die Stelle aller anderen Waaren als großer
Werthvermittler zu treten und so dem früher allgemein verbreiteten Tauschver¬
kehre ein Ende zu setzen. In zweiter Linie erst stehen seine leichte Umlaufs¬
fähigkeit und Aufbewahrungsweise sowie seine große und der eigenen Existenz
nicht hinderliche Theilbarkeit. Daher enthält unser Wort Geld, das nach Ja¬
kob Grimms Nachweis in den deutschen Rechtsalterthümern in alter Zeit alles
umfaßte, was man als Zahlung entrichtete, gerade den Kern seiner Bedeutung,
^ verweist auf die allgemeine Geltung der Münzstücke, während das grie¬
chische und lateinische Wort Nomisma und Nummus schon undeutlicher sich
auf die allgemeine Vorschrift. Richtschnur (Nomos) zurückbeziehen. Andere Be¬
zeichnungen, zumal neuerer Sprachen, wie das französische arZellt, das eng¬
lische monkzs sind von weniger wichtigen Seiten des Geldwesens hergenommen.

Aber die Römer nannten das Geld auch xe ouuia, und faßten hierin den
'


Grenzboten I- 18V5, 54

fasser des Consistorialgutachtens, welche der amtlichen Aufforderung an das Con-
sistorium zur Abgabe dieses Erachtens vorausgingen, liegen nur sehr unbestimmte
Mittheilungen vor, und man wird wohl darauf zu verzichten haben, hierüber
jemals genaueren Aufschluß zu erhalten. Es leidet aber keinen Zweifel, daß
die eigentliche Ursache der gegen Baumgarten ins Werk gesetzten Maßregel
nicht in dessen angeblicher Ketzerei, sondern in der Besorgniß vor den politischen
Früchten der Wirksamkeit dieses freien, offenen und muthigen Bekenners der
Wahrheit zu suchen ist. Die Universität verhielt sich auch in dem baumgarten-
schen Falle vollkommen schweigend und verehrte in stummer Unterwürfigkeit
auch diesen Act der administrativen Allgewalt, welche der Minister sich beilegte.
Ein Zeugniß über die Ungerechtigkeit des Verfahrens, eine Reclamation zu
Gunsten der durch dasselbe gekränkten korporativen und persönlichen Rechte von
Seiten der Universität hätte ja dem Minister leicht Anlaß zu weiterer Purifici-
rung des Lehrerpersonals der Hochschule bieten können.




Zur Geschichte des Geldes.

Geld nennen wir heute die zur Vermittlung der Tauschgeschäste und Be¬
rechnung der Tauschwerthe allgemein angewendete Waare. Grade der Umstand,
daß Geld mehr als irgendein anderer Verkehrsgegenstand überall geschätzt
wird, machte es ihm möglich, an die Stelle aller anderen Waaren als großer
Werthvermittler zu treten und so dem früher allgemein verbreiteten Tauschver¬
kehre ein Ende zu setzen. In zweiter Linie erst stehen seine leichte Umlaufs¬
fähigkeit und Aufbewahrungsweise sowie seine große und der eigenen Existenz
nicht hinderliche Theilbarkeit. Daher enthält unser Wort Geld, das nach Ja¬
kob Grimms Nachweis in den deutschen Rechtsalterthümern in alter Zeit alles
umfaßte, was man als Zahlung entrichtete, gerade den Kern seiner Bedeutung,
^ verweist auf die allgemeine Geltung der Münzstücke, während das grie¬
chische und lateinische Wort Nomisma und Nummus schon undeutlicher sich
auf die allgemeine Vorschrift. Richtschnur (Nomos) zurückbeziehen. Andere Be¬
zeichnungen, zumal neuerer Sprachen, wie das französische arZellt, das eng¬
lische monkzs sind von weniger wichtigen Seiten des Geldwesens hergenommen.

Aber die Römer nannten das Geld auch xe ouuia, und faßten hierin den
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Grenzboten I- 18V5, 54
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[0451] fasser des Consistorialgutachtens, welche der amtlichen Aufforderung an das Con- sistorium zur Abgabe dieses Erachtens vorausgingen, liegen nur sehr unbestimmte Mittheilungen vor, und man wird wohl darauf zu verzichten haben, hierüber jemals genaueren Aufschluß zu erhalten. Es leidet aber keinen Zweifel, daß die eigentliche Ursache der gegen Baumgarten ins Werk gesetzten Maßregel nicht in dessen angeblicher Ketzerei, sondern in der Besorgniß vor den politischen Früchten der Wirksamkeit dieses freien, offenen und muthigen Bekenners der Wahrheit zu suchen ist. Die Universität verhielt sich auch in dem baumgarten- schen Falle vollkommen schweigend und verehrte in stummer Unterwürfigkeit auch diesen Act der administrativen Allgewalt, welche der Minister sich beilegte. Ein Zeugniß über die Ungerechtigkeit des Verfahrens, eine Reclamation zu Gunsten der durch dasselbe gekränkten korporativen und persönlichen Rechte von Seiten der Universität hätte ja dem Minister leicht Anlaß zu weiterer Purifici- rung des Lehrerpersonals der Hochschule bieten können. Zur Geschichte des Geldes. Geld nennen wir heute die zur Vermittlung der Tauschgeschäste und Be¬ rechnung der Tauschwerthe allgemein angewendete Waare. Grade der Umstand, daß Geld mehr als irgendein anderer Verkehrsgegenstand überall geschätzt wird, machte es ihm möglich, an die Stelle aller anderen Waaren als großer Werthvermittler zu treten und so dem früher allgemein verbreiteten Tauschver¬ kehre ein Ende zu setzen. In zweiter Linie erst stehen seine leichte Umlaufs¬ fähigkeit und Aufbewahrungsweise sowie seine große und der eigenen Existenz nicht hinderliche Theilbarkeit. Daher enthält unser Wort Geld, das nach Ja¬ kob Grimms Nachweis in den deutschen Rechtsalterthümern in alter Zeit alles umfaßte, was man als Zahlung entrichtete, gerade den Kern seiner Bedeutung, ^ verweist auf die allgemeine Geltung der Münzstücke, während das grie¬ chische und lateinische Wort Nomisma und Nummus schon undeutlicher sich auf die allgemeine Vorschrift. Richtschnur (Nomos) zurückbeziehen. Andere Be¬ zeichnungen, zumal neuerer Sprachen, wie das französische arZellt, das eng¬ lische monkzs sind von weniger wichtigen Seiten des Geldwesens hergenommen. Aber die Römer nannten das Geld auch xe ouuia, und faßten hierin den ' Grenzboten I- 18V5, 54

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 24, 1865, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341801_282240/451>, abgerufen am 29.04.2024.