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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band.

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ungemessen. und außerdem hatte er allerlei Bann- und Zwangsrcchtc. als Bier- und
Branntwein-, Mühlen- und Schmicdczwang u, s. w. Zur Verheirathung bedürfte
der Gutsbauer der Einwilligung seines Herrn. Die alte Vorschrift, nach welcher
dem Landvolk keine Steuer auferlegt werden konnte ohne vorherige Zustimmung der
Gemeinde, fiel weg. Die Herzöge unterhandelten auf den Landtagen mit der Rüter-
und Landschaft über die aufzubringende Stcucrsummc, und diese wurde dann von
den Amtleuten und Rittergutsbesitzern ohne irgendwelche Controle im Einzelnen
weiter vertheilt, wobei die letzteren und ebenso die Vertreter der Landesherrschaft
gewöhnlich die von ihnen cingezogncn bäuerlichen Grundstücke steuerfrei zu lassen
und den hierdurch entstehenden Ausfall ans die übrigen Eingesessenen zu rcpartircn pfleg¬
ten. Beispiele der Art sind mehre Domänen, wie Hollcnbcck. Clempau und Frcdeburg,
sowie verschiedene gutsherrliche Vorwerke, wie Maricnstedt im Gute Zecher, und Hackcn-
dorf und Brcsnhn im Gute Sectors, welche alle aus ehemaligen Baucrngrundstückcn
entstanden sind und sich noch heute vollkommner Steuerfreiheit auf Kosten der andern
Stcllcbcsitzer erfreuen. Auch andere Beschränkungen und Belastungen des lauen-
burgischeu Bauernstandes haben sich -- vorzüglich in den adeligen Distrikten -- bis
diesen Tag erhalten. Vor allem existiren die alten Bann- und Zwangsrcchte 'noch,
und ebenso besteht die Verpflichtung der Bauern zu Jagddicnstcn jund Wildfuhrcn
noch. Die Landesvertretung Laucnburgs ist eine ständische. Rittergutsbesitzer, Städte
und Bauern entsenden je 5 Vertreter, die aus ihrer Mitte durch Urwähler hervor¬
gehen . und zu denen die Ritterschaft noch in dem Erblandmarschall einen Präsidenten
und in zwei Landräthen noch zwei weitere hervorragende Mitglieder sendet. Den
Berathungen und Beschlüssen des Landtags unterliegen die Einführung neuer Steuern
und Abgaben, die Feststellung neuer und die Deutung älterer Gesetze, die Verpfändung
oder Veräußerung von Landestheilen und die Contrahirung von Staatsschulden. Die
Ritter- und Landschaft verwaltet ferner die Staatsschulden und hat ihre eigne Kasse,
in welche die Stempel- und Erbschafts-, die Cremten- und Chaussee-, die Landdragoner-,
die Taubstummen-, die Syndicats- und Neccssariensteucr fließen, und schließlich con¬
currirt sie auch bei Besetzung der höchsten Landcsämtcr. Wie man sieht, hat diese
"ach feudalen Grundsätzen erwachsene Körperschaft sehr bedeutende Rechte und
Befugnisse, viel größere als die ^Volksvertretungen in manchen constitutionellen
Ländern.


Deutsche Volksbilder und Naturansichten aus dem Harze. Von
J-G. Ko"si. Hannover. Karl Rümplcr. 18K6. 436 S. 8.

Der Verfasser beweist, daß sich trotz der Bibliothek von guter und schlechter
Harzlitcratur, die wir bereits besitzen, über das schöne stolze Gcbirffe, welches er zum
Gegenstand seiner Schilderung gewählt hat. immer noch Lesenswerthes sagen läßt.
Recht ansprechend ist die Charakteristik der Landschaft des Harzes, und dasselbe ist
von den Capiteln zu rühmen, in denen er uns das eigenthümliche Völkchen, welches
das Gebirg bewohnt, den Bergmann und seine Werke, den Waldarbeiter, den Köhler,
den Hirten und seine Heerden, den Vogelsteller und den Fischer, sowie die Arbeiten
und Wanderungen der Fcanen im Harz beschreibt. Lehrreich und anmuthig zu-


ungemessen. und außerdem hatte er allerlei Bann- und Zwangsrcchtc. als Bier- und
Branntwein-, Mühlen- und Schmicdczwang u, s. w. Zur Verheirathung bedürfte
der Gutsbauer der Einwilligung seines Herrn. Die alte Vorschrift, nach welcher
dem Landvolk keine Steuer auferlegt werden konnte ohne vorherige Zustimmung der
Gemeinde, fiel weg. Die Herzöge unterhandelten auf den Landtagen mit der Rüter-
und Landschaft über die aufzubringende Stcucrsummc, und diese wurde dann von
den Amtleuten und Rittergutsbesitzern ohne irgendwelche Controle im Einzelnen
weiter vertheilt, wobei die letzteren und ebenso die Vertreter der Landesherrschaft
gewöhnlich die von ihnen cingezogncn bäuerlichen Grundstücke steuerfrei zu lassen
und den hierdurch entstehenden Ausfall ans die übrigen Eingesessenen zu rcpartircn pfleg¬
ten. Beispiele der Art sind mehre Domänen, wie Hollcnbcck. Clempau und Frcdeburg,
sowie verschiedene gutsherrliche Vorwerke, wie Maricnstedt im Gute Zecher, und Hackcn-
dorf und Brcsnhn im Gute Sectors, welche alle aus ehemaligen Baucrngrundstückcn
entstanden sind und sich noch heute vollkommner Steuerfreiheit auf Kosten der andern
Stcllcbcsitzer erfreuen. Auch andere Beschränkungen und Belastungen des lauen-
burgischeu Bauernstandes haben sich — vorzüglich in den adeligen Distrikten -- bis
diesen Tag erhalten. Vor allem existiren die alten Bann- und Zwangsrcchte 'noch,
und ebenso besteht die Verpflichtung der Bauern zu Jagddicnstcn jund Wildfuhrcn
noch. Die Landesvertretung Laucnburgs ist eine ständische. Rittergutsbesitzer, Städte
und Bauern entsenden je 5 Vertreter, die aus ihrer Mitte durch Urwähler hervor¬
gehen . und zu denen die Ritterschaft noch in dem Erblandmarschall einen Präsidenten
und in zwei Landräthen noch zwei weitere hervorragende Mitglieder sendet. Den
Berathungen und Beschlüssen des Landtags unterliegen die Einführung neuer Steuern
und Abgaben, die Feststellung neuer und die Deutung älterer Gesetze, die Verpfändung
oder Veräußerung von Landestheilen und die Contrahirung von Staatsschulden. Die
Ritter- und Landschaft verwaltet ferner die Staatsschulden und hat ihre eigne Kasse,
in welche die Stempel- und Erbschafts-, die Cremten- und Chaussee-, die Landdragoner-,
die Taubstummen-, die Syndicats- und Neccssariensteucr fließen, und schließlich con¬
currirt sie auch bei Besetzung der höchsten Landcsämtcr. Wie man sieht, hat diese
«ach feudalen Grundsätzen erwachsene Körperschaft sehr bedeutende Rechte und
Befugnisse, viel größere als die ^Volksvertretungen in manchen constitutionellen
Ländern.


Deutsche Volksbilder und Naturansichten aus dem Harze. Von
J-G. Ko»si. Hannover. Karl Rümplcr. 18K6. 436 S. 8.

Der Verfasser beweist, daß sich trotz der Bibliothek von guter und schlechter
Harzlitcratur, die wir bereits besitzen, über das schöne stolze Gcbirffe, welches er zum
Gegenstand seiner Schilderung gewählt hat. immer noch Lesenswerthes sagen läßt.
Recht ansprechend ist die Charakteristik der Landschaft des Harzes, und dasselbe ist
von den Capiteln zu rühmen, in denen er uns das eigenthümliche Völkchen, welches
das Gebirg bewohnt, den Bergmann und seine Werke, den Waldarbeiter, den Köhler,
den Hirten und seine Heerden, den Vogelsteller und den Fischer, sowie die Arbeiten
und Wanderungen der Fcanen im Harz beschreibt. Lehrreich und anmuthig zu-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285025/49>, abgerufen am 29.04.2024.