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Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band.

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werden können. Diese Eroberung würde die allgemeine Stellung ungemein
verstärken und verkürzen, sohin vermuthlich die weitere Eroberung von Pfalzburg
veranlassen, wonach Elsaß vollkommen gesperrt sein, und mit weniger Gefahr
und Aufwand sich bezwungen sehen würde.

Diese meine freimüthige Beantwortung der vier wichtigsten Fragen, welche
zwischen den commandirenden Generalen der Armee zu erörtern wären, unterlege
ich reiferer Ueberlegung und tieferer Einsicht zur Berichtigung.

Hauptquartier Mons, den 19. December 1793.


(Karl Wilhelm Ferdinand.)


Das Preußische Papiergeld.

Von den innern Fragen Preußens war die über neu zu ereilendes Papier¬
geld die letzte Streitfrage der Parteien, bevor der Krieg ausbrach. Da zu
hoffen steht, daß jetzt ein Kompromiß auch darüber zu Stande gebracht wird,
wird eine kurze Geschichte des preußischen Papiergeldes willkommen sein.

Preußen setzte durch Verordnung vom 4. Februar 1806 4 Millionen
Thaler Trcsorscheine (zu 5, 50, 100. 250 Thaler) in Umlauf, welche bei
den Banken und dem Seehandelscomptoir in Warschau in Baar gewechselt werden
konnten und bei allen Privat- und öffentlichen Zahlungen gelten sollten, bis
auf aller einzelnen aus Staatskassen zu zahlenden Beträge. Der Einmarsch
der Franzosen hob im October 1806 die Realisationskassen auf. doch hielten
sonst die französischen Verwaltungsbehörden, und die der Commune in Berlin
(eowit"z kämiiristraM obige Bestimmung aufrecht. Trotzdem sanken die Scheine
zu Ende d. I. 1806 etwas unter pari, nach der Schlacht bei Friedland am
14. Juni 1807 und nach Besetzung Königsbergs auf 82'/". nach dem tilsiter
Frieden vom 9. Juli 1807 noch tiefer. Doch mußten sie laut Verordnung
vom 29. October 1807 bei allen Zahlungen über 5 Thaler aus den Staatskassen
nach ihrem Curse angenommen werden. Der für 1. December 1807 und
28. Februar 1809 ermittelte Normalcurs war an diesen beiden Terminen
66. dazwischen der höchste 71 Mitte December 1808, der tiefste 27 im Juli.
1808. Laut Verordnung vom 11. Februar 1809 konnte und mußte nöthigen-


Grenzboten II. 18S6. 64

werden können. Diese Eroberung würde die allgemeine Stellung ungemein
verstärken und verkürzen, sohin vermuthlich die weitere Eroberung von Pfalzburg
veranlassen, wonach Elsaß vollkommen gesperrt sein, und mit weniger Gefahr
und Aufwand sich bezwungen sehen würde.

Diese meine freimüthige Beantwortung der vier wichtigsten Fragen, welche
zwischen den commandirenden Generalen der Armee zu erörtern wären, unterlege
ich reiferer Ueberlegung und tieferer Einsicht zur Berichtigung.

Hauptquartier Mons, den 19. December 1793.


(Karl Wilhelm Ferdinand.)


Das Preußische Papiergeld.

Von den innern Fragen Preußens war die über neu zu ereilendes Papier¬
geld die letzte Streitfrage der Parteien, bevor der Krieg ausbrach. Da zu
hoffen steht, daß jetzt ein Kompromiß auch darüber zu Stande gebracht wird,
wird eine kurze Geschichte des preußischen Papiergeldes willkommen sein.

Preußen setzte durch Verordnung vom 4. Februar 1806 4 Millionen
Thaler Trcsorscheine (zu 5, 50, 100. 250 Thaler) in Umlauf, welche bei
den Banken und dem Seehandelscomptoir in Warschau in Baar gewechselt werden
konnten und bei allen Privat- und öffentlichen Zahlungen gelten sollten, bis
auf aller einzelnen aus Staatskassen zu zahlenden Beträge. Der Einmarsch
der Franzosen hob im October 1806 die Realisationskassen auf. doch hielten
sonst die französischen Verwaltungsbehörden, und die der Commune in Berlin
(eowit«z kämiiristraM obige Bestimmung aufrecht. Trotzdem sanken die Scheine
zu Ende d. I. 1806 etwas unter pari, nach der Schlacht bei Friedland am
14. Juni 1807 und nach Besetzung Königsbergs auf 82'/». nach dem tilsiter
Frieden vom 9. Juli 1807 noch tiefer. Doch mußten sie laut Verordnung
vom 29. October 1807 bei allen Zahlungen über 5 Thaler aus den Staatskassen
nach ihrem Curse angenommen werden. Der für 1. December 1807 und
28. Februar 1809 ermittelte Normalcurs war an diesen beiden Terminen
66. dazwischen der höchste 71 Mitte December 1808, der tiefste 27 im Juli.
1808. Laut Verordnung vom 11. Februar 1809 konnte und mußte nöthigen-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 25, 1866, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341803_285025/539>, abgerufen am 29.04.2024.