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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band.

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Rettung von Menschen oder Bergung von Sachen?
Ein Beitrag zur Kenntniß vom heutigen Strandrecht und dessen Einfluß auf die
Rettung Schiffbrüchiger.

Eine besonders erfreuliche Thätigkeit auf dem Gebiete des Vereinswesens
für öffentliche Zwecke hat das deutsche Volk im Laufe des letzten Jahrzehnts
in Bezug auf die Rettung Schiffbrüchiger entwickelt. Angefeuert durch das
von so überaus günstigem Erfolge begleitete Vorgehen Amerikas, Englands und
des kleinen Dänemark hat auch die deutsche Nation es als ihre Pflicht erkannt,
den gefährdeten Seeleuten zu Hilfe zu kommen und die Schrecken einer Stran¬
dung an deutscher Küste nach Kräften zu mildern. Aus unbedeutenden An¬
fängen hat sich ein mächtiges Werk entwickelt; fast an allen besonders gefähr¬
lichen Stellen der deutschen Nord- und Ostseeküste sind Rettungsstationen er¬
richtet, unzählige Vereine im Innern Deutschlands sind eifrig bemüht, die
nöthigen Geldmittel zu beschaffen, fast alle haben sich zusammengeschlossen
zu der deutschen Gesellschaft für Rettung Schiffbrüchiger und dem Haupt-Comitv
in Bremen willig die centrale Leitung des Rettungswescns überlassen. Leider
sind einige wenige Vereine, darunter der Hamburger und der in Emden domi-
cilirtc ostfiicsische Verein, -- welch' letzterer deshalb besondere Bedeutung hat,
weil er die wichtige Nordsccküsie von der holländischen Grenze bis zur Jcchde
allein versorgt -- dem Hauptvcrcin noch nicht beigetreten; allein auch hier
wird zweifellos in kürzester Frist das zu neuem Schwung erwachte nationale
Leben den Particularismus besiegen.

Hunderte Von Menschenleben sind schon durch die Nettungs-Anstalten
dem Tode entrissen, täglich bewährt sich das segensreiche Institut mehr und
findet immer allgemeinere Theilnahme. Und nicht die Regierungsgewalt hat
hier eingegriffen, sondern freies Zusammenwirken thätiger und opferwilliger
Menschenfreunde hat so Großes geleistet; der einmal beschrittene Weg hat sich
der richtige gezeigt, da aber das Masj des zu Leistenden die Kräfte des


Grenzboten IV. 18K7. 52
Rettung von Menschen oder Bergung von Sachen?
Ein Beitrag zur Kenntniß vom heutigen Strandrecht und dessen Einfluß auf die
Rettung Schiffbrüchiger.

Eine besonders erfreuliche Thätigkeit auf dem Gebiete des Vereinswesens
für öffentliche Zwecke hat das deutsche Volk im Laufe des letzten Jahrzehnts
in Bezug auf die Rettung Schiffbrüchiger entwickelt. Angefeuert durch das
von so überaus günstigem Erfolge begleitete Vorgehen Amerikas, Englands und
des kleinen Dänemark hat auch die deutsche Nation es als ihre Pflicht erkannt,
den gefährdeten Seeleuten zu Hilfe zu kommen und die Schrecken einer Stran¬
dung an deutscher Küste nach Kräften zu mildern. Aus unbedeutenden An¬
fängen hat sich ein mächtiges Werk entwickelt; fast an allen besonders gefähr¬
lichen Stellen der deutschen Nord- und Ostseeküste sind Rettungsstationen er¬
richtet, unzählige Vereine im Innern Deutschlands sind eifrig bemüht, die
nöthigen Geldmittel zu beschaffen, fast alle haben sich zusammengeschlossen
zu der deutschen Gesellschaft für Rettung Schiffbrüchiger und dem Haupt-Comitv
in Bremen willig die centrale Leitung des Rettungswescns überlassen. Leider
sind einige wenige Vereine, darunter der Hamburger und der in Emden domi-
cilirtc ostfiicsische Verein, — welch' letzterer deshalb besondere Bedeutung hat,
weil er die wichtige Nordsccküsie von der holländischen Grenze bis zur Jcchde
allein versorgt — dem Hauptvcrcin noch nicht beigetreten; allein auch hier
wird zweifellos in kürzester Frist das zu neuem Schwung erwachte nationale
Leben den Particularismus besiegen.

Hunderte Von Menschenleben sind schon durch die Nettungs-Anstalten
dem Tode entrissen, täglich bewährt sich das segensreiche Institut mehr und
findet immer allgemeinere Theilnahme. Und nicht die Regierungsgewalt hat
hier eingegriffen, sondern freies Zusammenwirken thätiger und opferwilliger
Menschenfreunde hat so Großes geleistet; der einmal beschrittene Weg hat sich
der richtige gezeigt, da aber das Masj des zu Leistenden die Kräfte des


Grenzboten IV. 18K7. 52
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[0409] Rettung von Menschen oder Bergung von Sachen? Ein Beitrag zur Kenntniß vom heutigen Strandrecht und dessen Einfluß auf die Rettung Schiffbrüchiger. Eine besonders erfreuliche Thätigkeit auf dem Gebiete des Vereinswesens für öffentliche Zwecke hat das deutsche Volk im Laufe des letzten Jahrzehnts in Bezug auf die Rettung Schiffbrüchiger entwickelt. Angefeuert durch das von so überaus günstigem Erfolge begleitete Vorgehen Amerikas, Englands und des kleinen Dänemark hat auch die deutsche Nation es als ihre Pflicht erkannt, den gefährdeten Seeleuten zu Hilfe zu kommen und die Schrecken einer Stran¬ dung an deutscher Küste nach Kräften zu mildern. Aus unbedeutenden An¬ fängen hat sich ein mächtiges Werk entwickelt; fast an allen besonders gefähr¬ lichen Stellen der deutschen Nord- und Ostseeküste sind Rettungsstationen er¬ richtet, unzählige Vereine im Innern Deutschlands sind eifrig bemüht, die nöthigen Geldmittel zu beschaffen, fast alle haben sich zusammengeschlossen zu der deutschen Gesellschaft für Rettung Schiffbrüchiger und dem Haupt-Comitv in Bremen willig die centrale Leitung des Rettungswescns überlassen. Leider sind einige wenige Vereine, darunter der Hamburger und der in Emden domi- cilirtc ostfiicsische Verein, — welch' letzterer deshalb besondere Bedeutung hat, weil er die wichtige Nordsccküsie von der holländischen Grenze bis zur Jcchde allein versorgt — dem Hauptvcrcin noch nicht beigetreten; allein auch hier wird zweifellos in kürzester Frist das zu neuem Schwung erwachte nationale Leben den Particularismus besiegen. Hunderte Von Menschenleben sind schon durch die Nettungs-Anstalten dem Tode entrissen, täglich bewährt sich das segensreiche Institut mehr und findet immer allgemeinere Theilnahme. Und nicht die Regierungsgewalt hat hier eingegriffen, sondern freies Zusammenwirken thätiger und opferwilliger Menschenfreunde hat so Großes geleistet; der einmal beschrittene Weg hat sich der richtige gezeigt, da aber das Masj des zu Leistenden die Kräfte des Grenzboten IV. 18K7. 52

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349919/409>, abgerufen am 18.04.2024.