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Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band.

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artikel zum Kriegsdienstgesetz und Strafgesetzbuch, die Verordnung über Einführung
des preußischen Militairgesetzes, der Zollvereinsvertrag vom 8. Juli und die Schiff¬
fahrtsconvention mit Italien. -- Die zweite Abtheilung enthält eine Sammlung
innerhalb des gleichen Zeitraums erlassener Gesetze der süddeutschen Staaten. Frank¬
reichs, Englands und Oestreichs, das besonders reichlich vertreten ist. (Gesetze über
Reichsvertretung, Grundrechte, Reichsgericht, richterliche Gewalt, Regierungsvollzugs¬
gewalt, gemeinschaftliche Angelegenheiten beider Reichshälften, Ehegesetz, Schulgesetz,
interconfesfionelles Gesetz.) -- Die dritte Abtheilung umfaßt sämmtliche auf Angelegen¬
heiten Preußens und des norddeutschen Bundes bezügliche diplomatische Actenstücke
aus dem Jahre 1867, die Friedensverhandlungen mit Oestreich und Frankreich, die
Schutz- und Trutzbündnisse mit den süddeutschen Staaten, die Depeschen über diese
Bündnisse sowie über die Salzburger Kaiserzusammenkunft und die Tauffkirchensche
Mission, endlich die Verhandlungen über Nordschleswig und Luxemburg. Ein aus¬
führliches Wort- und Sachregister, das nicht weniger als vierzig Seiten umfaßt,
trägt wesentlich dazu bei, den praktischen Werth und die Handlichkeit dieser reich¬
haltigen Sammlung zu erhöhen, die ihre beste Empfehlung in sich selbst trägt. Wie
wir einer angehängten Buchhändlernotiz entnehmen, ist der zweite auf das I. 1868
bezügliche Band bereits in Angriff genommen und somit eine Fortführung dieses
Unternehmens gesichert.




Reichstag und Zollparlament. Gesetzgeberische Resultate von 1867 und
1868 von Dr. Fried meh al-G ießmannsdorf (Berlin 1869, bei Julius
Springer).

Dieses zunächst zum Rechenschaftsbericht für die Wähler des Herrn Verf. be¬
stimmte Büchlein enthält eine so klare und systematisch gearbeitete Darstellung der
Arbeiten unserer norddeutschen Reichsvertretung und des Zollvereins vom consti"
tuirenden Reichstage bis auf die gegenwärtig tagende Session, daß es auch weite¬
ren Kreisen als geeignetes Mittel zur Orientirung über die legislative und po¬
litische Arbeit der letzten Jahre empfohlen werden kann. Die einzelnen Materien
sind nach allen ihren Hauptmomenten beleuchtet und so glücklich gruppirt, daß sie
sich zu einem ansprechenden Bilde der bisherigen Errungenschaften des neuen Bun¬
des zusammenschließen. Der Standpunkt des Herrn Verf., der bekanntlich den Frei-
conservativen angehört, tritt natürlich überall deutlich hervor und namentlich in den
Fragen, in denen diese rechte Seite der großen Mittelpartei andere Wege ging, als
die nationalliberale Fraction. Die Darstellung ist indessen so maßvoll und ver¬
söhnlich gehalten, daß das Ganze durchaus nicht den Charakter einer einseitigen
Parteischrift macht. Im Gegentheil tritt allenthalben das Bestreben hervor, dem
großen nationalen Gedanken gerecht zu werden, der in den Mitielparteien seine ent¬
schiedensten Vertreter hat. Bei der Raschheit, mit der das neue Parlament bis
jetzt gearbeitet und seine Thätigkeit über die verschiedensten Interessengebiete ver¬
breitet hat, erscheint eine solche für die Ansprüche weiterer Kreise berechnete Recapitu-
lation der bisher gewonnenen Resultate besonders dankenswerth.




artikel zum Kriegsdienstgesetz und Strafgesetzbuch, die Verordnung über Einführung
des preußischen Militairgesetzes, der Zollvereinsvertrag vom 8. Juli und die Schiff¬
fahrtsconvention mit Italien. — Die zweite Abtheilung enthält eine Sammlung
innerhalb des gleichen Zeitraums erlassener Gesetze der süddeutschen Staaten. Frank¬
reichs, Englands und Oestreichs, das besonders reichlich vertreten ist. (Gesetze über
Reichsvertretung, Grundrechte, Reichsgericht, richterliche Gewalt, Regierungsvollzugs¬
gewalt, gemeinschaftliche Angelegenheiten beider Reichshälften, Ehegesetz, Schulgesetz,
interconfesfionelles Gesetz.) — Die dritte Abtheilung umfaßt sämmtliche auf Angelegen¬
heiten Preußens und des norddeutschen Bundes bezügliche diplomatische Actenstücke
aus dem Jahre 1867, die Friedensverhandlungen mit Oestreich und Frankreich, die
Schutz- und Trutzbündnisse mit den süddeutschen Staaten, die Depeschen über diese
Bündnisse sowie über die Salzburger Kaiserzusammenkunft und die Tauffkirchensche
Mission, endlich die Verhandlungen über Nordschleswig und Luxemburg. Ein aus¬
führliches Wort- und Sachregister, das nicht weniger als vierzig Seiten umfaßt,
trägt wesentlich dazu bei, den praktischen Werth und die Handlichkeit dieser reich¬
haltigen Sammlung zu erhöhen, die ihre beste Empfehlung in sich selbst trägt. Wie
wir einer angehängten Buchhändlernotiz entnehmen, ist der zweite auf das I. 1868
bezügliche Band bereits in Angriff genommen und somit eine Fortführung dieses
Unternehmens gesichert.




Reichstag und Zollparlament. Gesetzgeberische Resultate von 1867 und
1868 von Dr. Fried meh al-G ießmannsdorf (Berlin 1869, bei Julius
Springer).

Dieses zunächst zum Rechenschaftsbericht für die Wähler des Herrn Verf. be¬
stimmte Büchlein enthält eine so klare und systematisch gearbeitete Darstellung der
Arbeiten unserer norddeutschen Reichsvertretung und des Zollvereins vom consti»
tuirenden Reichstage bis auf die gegenwärtig tagende Session, daß es auch weite¬
ren Kreisen als geeignetes Mittel zur Orientirung über die legislative und po¬
litische Arbeit der letzten Jahre empfohlen werden kann. Die einzelnen Materien
sind nach allen ihren Hauptmomenten beleuchtet und so glücklich gruppirt, daß sie
sich zu einem ansprechenden Bilde der bisherigen Errungenschaften des neuen Bun¬
des zusammenschließen. Der Standpunkt des Herrn Verf., der bekanntlich den Frei-
conservativen angehört, tritt natürlich überall deutlich hervor und namentlich in den
Fragen, in denen diese rechte Seite der großen Mittelpartei andere Wege ging, als
die nationalliberale Fraction. Die Darstellung ist indessen so maßvoll und ver¬
söhnlich gehalten, daß das Ganze durchaus nicht den Charakter einer einseitigen
Parteischrift macht. Im Gegentheil tritt allenthalben das Bestreben hervor, dem
großen nationalen Gedanken gerecht zu werden, der in den Mitielparteien seine ent¬
schiedensten Vertreter hat. Bei der Raschheit, mit der das neue Parlament bis
jetzt gearbeitet und seine Thätigkeit über die verschiedensten Interessengebiete ver¬
breitet hat, erscheint eine solche für die Ansprüche weiterer Kreise berechnete Recapitu-
lation der bisher gewonnenen Resultate besonders dankenswerth.




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[0127] artikel zum Kriegsdienstgesetz und Strafgesetzbuch, die Verordnung über Einführung des preußischen Militairgesetzes, der Zollvereinsvertrag vom 8. Juli und die Schiff¬ fahrtsconvention mit Italien. — Die zweite Abtheilung enthält eine Sammlung innerhalb des gleichen Zeitraums erlassener Gesetze der süddeutschen Staaten. Frank¬ reichs, Englands und Oestreichs, das besonders reichlich vertreten ist. (Gesetze über Reichsvertretung, Grundrechte, Reichsgericht, richterliche Gewalt, Regierungsvollzugs¬ gewalt, gemeinschaftliche Angelegenheiten beider Reichshälften, Ehegesetz, Schulgesetz, interconfesfionelles Gesetz.) — Die dritte Abtheilung umfaßt sämmtliche auf Angelegen¬ heiten Preußens und des norddeutschen Bundes bezügliche diplomatische Actenstücke aus dem Jahre 1867, die Friedensverhandlungen mit Oestreich und Frankreich, die Schutz- und Trutzbündnisse mit den süddeutschen Staaten, die Depeschen über diese Bündnisse sowie über die Salzburger Kaiserzusammenkunft und die Tauffkirchensche Mission, endlich die Verhandlungen über Nordschleswig und Luxemburg. Ein aus¬ führliches Wort- und Sachregister, das nicht weniger als vierzig Seiten umfaßt, trägt wesentlich dazu bei, den praktischen Werth und die Handlichkeit dieser reich¬ haltigen Sammlung zu erhöhen, die ihre beste Empfehlung in sich selbst trägt. Wie wir einer angehängten Buchhändlernotiz entnehmen, ist der zweite auf das I. 1868 bezügliche Band bereits in Angriff genommen und somit eine Fortführung dieses Unternehmens gesichert. Reichstag und Zollparlament. Gesetzgeberische Resultate von 1867 und 1868 von Dr. Fried meh al-G ießmannsdorf (Berlin 1869, bei Julius Springer). Dieses zunächst zum Rechenschaftsbericht für die Wähler des Herrn Verf. be¬ stimmte Büchlein enthält eine so klare und systematisch gearbeitete Darstellung der Arbeiten unserer norddeutschen Reichsvertretung und des Zollvereins vom consti» tuirenden Reichstage bis auf die gegenwärtig tagende Session, daß es auch weite¬ ren Kreisen als geeignetes Mittel zur Orientirung über die legislative und po¬ litische Arbeit der letzten Jahre empfohlen werden kann. Die einzelnen Materien sind nach allen ihren Hauptmomenten beleuchtet und so glücklich gruppirt, daß sie sich zu einem ansprechenden Bilde der bisherigen Errungenschaften des neuen Bun¬ des zusammenschließen. Der Standpunkt des Herrn Verf., der bekanntlich den Frei- conservativen angehört, tritt natürlich überall deutlich hervor und namentlich in den Fragen, in denen diese rechte Seite der großen Mittelpartei andere Wege ging, als die nationalliberale Fraction. Die Darstellung ist indessen so maßvoll und ver¬ söhnlich gehalten, daß das Ganze durchaus nicht den Charakter einer einseitigen Parteischrift macht. Im Gegentheil tritt allenthalben das Bestreben hervor, dem großen nationalen Gedanken gerecht zu werden, der in den Mitielparteien seine ent¬ schiedensten Vertreter hat. Bei der Raschheit, mit der das neue Parlament bis jetzt gearbeitet und seine Thätigkeit über die verschiedensten Interessengebiete ver¬ breitet hat, erscheint eine solche für die Ansprüche weiterer Kreise berechnete Recapitu- lation der bisher gewonnenen Resultate besonders dankenswerth.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 28, 1869, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341809_120686/127>, abgerufen am 04.05.2024.