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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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Im Münzfrage.
Goldthaler oder Goldgulden?
Von G. D. Augspurg, Mitglied des deutschen Reichstags. (Fortsetzung.)

Setzen wir aber, um auf die pecuniären Opfer zurückzukommen, den Fall,
es sei mir nicht gelungen, ol'. Weibezcchn's ganze Beweisführung zu wider¬
legen, 1:16,43 sei der richtige Durchschnittscurs zwischen 1:13,38 und
1 : 15,50 und er habe nur den Beweis nicht beibringen können, daß
das gerechte Uebergangsverhältniß ein anderes fein könne als
der letzte Tagescurs vor der Münzreform, fo würde der Staat (resp,
die deutschen Staaten) folgende Opfer zu bringen haben, um Herrn Dr. Weibe-
zahn's Reformvorschlag in Ausführung zu bringen:

Der Unterschied zwischen den Werthverhältnissen von Silber zu Golde
von 1 : 15,65 zu 1 : 15.32 ergab als Differenz 1,48 yet. 1V2 per., der¬
jenige von 1 : 16,66 zu 1 : 16,43 ergibt Differenz 0,77 yet. -- ^ yet., folg¬
lich begünstigt er nach seinem jetzigen Plane sämmtliche Gläubiger zum Nach¬
theile der Schuldner um 2/4 yet- Auf die Gesammtschuld der deutschen Staaten
(ohne diejenige des Reiches) würden also verloren als Cursunterschied 1060
Mill. Thaler zu -/j °/o 7875'000 Thlr., ferner die Zinsen von 400 Mill.
Thalern nach der früheren Berechnung (s. die Kritik seines Goldguldens von
2'/z Franken) 6'000'000 Thlr.. im Ganzen mithin 13 876'000 Thlr. Der
Staat würde sich aber entweder einer schweren Rechtsverletzung schuldig machen,
oder er würde die Verpflichtung anerkennen müssen, allen Privatschuldnern,
welche ihre deßfallsige Berechtigung nachweisen könnten, ebenfalls die unge-
rechter Weise den Gläubigern zuerkannten ^ yet. auf sämmtliche Schuldfor¬
derungen zu ersetzen! Soviel über die directen materiellen Opfer, welche Herrn
Weibezcchn's Münzreform erfordern würde.

Um sich dann ferner nicht von seiner Anerkennung der Thatsache beengen
zu lassen, daß vom theoretischen Standpunkte aus das auf dem Goldthaler
von 1 Gramm fein beruhende Münzsystem unbedingt das rationellste sei,
stellt Herr Dr. Weibezahn (Krit. Umschau S. 13) den Satz auf: "Die theo¬
retische Vollkommenheit ist für die Vorzüglichkeit eines Münzsystems oder
eines Münzfußes keineswegs von entscheidender Bedeutung, wie wir an der
deutschen Goldkrone genugsam wahrzunehmen Gelegenheit gehabt haben. Von
viel größerer Wichtigkeit ist in dieser Beziehung, vom praktischen Standpunkte
aus betrachtet, die Einfachheit und Leichtigkeit des Anschlusses der neuen
Münze oder des von ihr getragenen Münzsystems an das Vorhandene."
Wenn er statt dessen gesagt hätte, daß leider die Aufgabe, in der Münzfrage


Im Münzfrage.
Goldthaler oder Goldgulden?
Von G. D. Augspurg, Mitglied des deutschen Reichstags. (Fortsetzung.)

Setzen wir aber, um auf die pecuniären Opfer zurückzukommen, den Fall,
es sei mir nicht gelungen, ol'. Weibezcchn's ganze Beweisführung zu wider¬
legen, 1:16,43 sei der richtige Durchschnittscurs zwischen 1:13,38 und
1 : 15,50 und er habe nur den Beweis nicht beibringen können, daß
das gerechte Uebergangsverhältniß ein anderes fein könne als
der letzte Tagescurs vor der Münzreform, fo würde der Staat (resp,
die deutschen Staaten) folgende Opfer zu bringen haben, um Herrn Dr. Weibe-
zahn's Reformvorschlag in Ausführung zu bringen:

Der Unterschied zwischen den Werthverhältnissen von Silber zu Golde
von 1 : 15,65 zu 1 : 15.32 ergab als Differenz 1,48 yet. 1V2 per., der¬
jenige von 1 : 16,66 zu 1 : 16,43 ergibt Differenz 0,77 yet. — ^ yet., folg¬
lich begünstigt er nach seinem jetzigen Plane sämmtliche Gläubiger zum Nach¬
theile der Schuldner um 2/4 yet- Auf die Gesammtschuld der deutschen Staaten
(ohne diejenige des Reiches) würden also verloren als Cursunterschied 1060
Mill. Thaler zu -/j °/o 7875'000 Thlr., ferner die Zinsen von 400 Mill.
Thalern nach der früheren Berechnung (s. die Kritik seines Goldguldens von
2'/z Franken) 6'000'000 Thlr.. im Ganzen mithin 13 876'000 Thlr. Der
Staat würde sich aber entweder einer schweren Rechtsverletzung schuldig machen,
oder er würde die Verpflichtung anerkennen müssen, allen Privatschuldnern,
welche ihre deßfallsige Berechtigung nachweisen könnten, ebenfalls die unge-
rechter Weise den Gläubigern zuerkannten ^ yet. auf sämmtliche Schuldfor¬
derungen zu ersetzen! Soviel über die directen materiellen Opfer, welche Herrn
Weibezcchn's Münzreform erfordern würde.

Um sich dann ferner nicht von seiner Anerkennung der Thatsache beengen
zu lassen, daß vom theoretischen Standpunkte aus das auf dem Goldthaler
von 1 Gramm fein beruhende Münzsystem unbedingt das rationellste sei,
stellt Herr Dr. Weibezahn (Krit. Umschau S. 13) den Satz auf: „Die theo¬
retische Vollkommenheit ist für die Vorzüglichkeit eines Münzsystems oder
eines Münzfußes keineswegs von entscheidender Bedeutung, wie wir an der
deutschen Goldkrone genugsam wahrzunehmen Gelegenheit gehabt haben. Von
viel größerer Wichtigkeit ist in dieser Beziehung, vom praktischen Standpunkte
aus betrachtet, die Einfachheit und Leichtigkeit des Anschlusses der neuen
Münze oder des von ihr getragenen Münzsystems an das Vorhandene."
Wenn er statt dessen gesagt hätte, daß leider die Aufgabe, in der Münzfrage


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[0346] Im Münzfrage. Goldthaler oder Goldgulden? Von G. D. Augspurg, Mitglied des deutschen Reichstags. (Fortsetzung.) Setzen wir aber, um auf die pecuniären Opfer zurückzukommen, den Fall, es sei mir nicht gelungen, ol'. Weibezcchn's ganze Beweisführung zu wider¬ legen, 1:16,43 sei der richtige Durchschnittscurs zwischen 1:13,38 und 1 : 15,50 und er habe nur den Beweis nicht beibringen können, daß das gerechte Uebergangsverhältniß ein anderes fein könne als der letzte Tagescurs vor der Münzreform, fo würde der Staat (resp, die deutschen Staaten) folgende Opfer zu bringen haben, um Herrn Dr. Weibe- zahn's Reformvorschlag in Ausführung zu bringen: Der Unterschied zwischen den Werthverhältnissen von Silber zu Golde von 1 : 15,65 zu 1 : 15.32 ergab als Differenz 1,48 yet. 1V2 per., der¬ jenige von 1 : 16,66 zu 1 : 16,43 ergibt Differenz 0,77 yet. — ^ yet., folg¬ lich begünstigt er nach seinem jetzigen Plane sämmtliche Gläubiger zum Nach¬ theile der Schuldner um 2/4 yet- Auf die Gesammtschuld der deutschen Staaten (ohne diejenige des Reiches) würden also verloren als Cursunterschied 1060 Mill. Thaler zu -/j °/o 7875'000 Thlr., ferner die Zinsen von 400 Mill. Thalern nach der früheren Berechnung (s. die Kritik seines Goldguldens von 2'/z Franken) 6'000'000 Thlr.. im Ganzen mithin 13 876'000 Thlr. Der Staat würde sich aber entweder einer schweren Rechtsverletzung schuldig machen, oder er würde die Verpflichtung anerkennen müssen, allen Privatschuldnern, welche ihre deßfallsige Berechtigung nachweisen könnten, ebenfalls die unge- rechter Weise den Gläubigern zuerkannten ^ yet. auf sämmtliche Schuldfor¬ derungen zu ersetzen! Soviel über die directen materiellen Opfer, welche Herrn Weibezcchn's Münzreform erfordern würde. Um sich dann ferner nicht von seiner Anerkennung der Thatsache beengen zu lassen, daß vom theoretischen Standpunkte aus das auf dem Goldthaler von 1 Gramm fein beruhende Münzsystem unbedingt das rationellste sei, stellt Herr Dr. Weibezahn (Krit. Umschau S. 13) den Satz auf: „Die theo¬ retische Vollkommenheit ist für die Vorzüglichkeit eines Münzsystems oder eines Münzfußes keineswegs von entscheidender Bedeutung, wie wir an der deutschen Goldkrone genugsam wahrzunehmen Gelegenheit gehabt haben. Von viel größerer Wichtigkeit ist in dieser Beziehung, vom praktischen Standpunkte aus betrachtet, die Einfachheit und Leichtigkeit des Anschlusses der neuen Münze oder des von ihr getragenen Münzsystems an das Vorhandene." Wenn er statt dessen gesagt hätte, daß leider die Aufgabe, in der Münzfrage

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/346>, abgerufen am 30.04.2024.