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Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.

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nimmt die Zahl und Güte der Schweine zu. Die starke Geflügelzucht bildet
den Gegenstand ansehnlichen Handels und Sclbstverbrauchs.

Bei allen Mängeln im Einzelnen steht doch die Landwirthschaft des
Elsaß in ihren meisten Zweigen erheblich über dem Durchschnitt von ganz
Frankreich, so weit das Klima nicht unüberwindliche Schwierigkeiten für die
Bemühungen der Menschen darbietet. (Fortsetzung folgt.)




Nothwendige Aeformen im Seekriegsrecht.
(Schluß.)

Frankreich würde um 100 Millionen Franken reicher aus diesem Kriege
hervorgehen, wenn es das ihm diesseits am 18. Juli 1870 gegebene Beispiel
befolgt hätte, ganz dessen zu geschrveigen, daß die seinerseits beliebte Procla-
mation des Prisenrechtes auch seiner eigenen Rhederei die tiefsten Wunden
geschlagen hat. Erklärte doch bei Beginn des Krieges die Handelskammer
von Marseille in einer Eingabe an den Handelsminister unumwunden, die
französische Kauffahrteiflotte habe keine Hoffnung, während des Krieges dem
nationalen Handel irgend welche Dienste zu leisten; schon die Thatsache allein,
daß Frankreich eine kriegführende Macht sei, habe seine Flagge in Mißcredit
gebracht; die Verfrachter zögerten mehr und mehr, ihre Güter französischen
SÄnffen anzuvertrauen; französische Schiffe und Güter müßten gegen Kriegs¬
gefahr versichert werden; englische Banken, im Besitze von Connossementen
auf französische Waaren in französischen Schiffen verlangten Versicherung gegen
Kriegsmolest. So wendet sich in der That der Stachel dieser barbarischen
Maßregel gegen Den, der sie verhängte. So erweiset sich diese letztere
in der That eher als eine Erschwerung, wie als eine Hülfe der Kriegführung.
Die französische Negierung wird seiner Zeit schwer zu bereuen haben, daß
sie den am 9. Juli von Garnier-Pagös im corps is^Jaen' gestellten und mit
so großem Beifall begrüßten Anträgen, daß sie den Rathschlägen Edouard
Laboulaye's, Michel Chevaliers, der Handelskammern von Marseille, Havre,
Fecamp, daß sie den Lehren des in Frankreich preisgekrönten völkerrechtlichen
Werkes von E. Cnuchy kein Gehör geschenkt hat. Aber je empfindlicher sie
sich durch ihre eigene Verblendung straft, je augenscheinlicher es aller Welt
wird, daß die Aufrechterhaltung des Pnsenrechtes eine barbarische und zugleich
für den, der sie führt, gefährliche Waffe ist, um so sicherer darf man hoffen,


nimmt die Zahl und Güte der Schweine zu. Die starke Geflügelzucht bildet
den Gegenstand ansehnlichen Handels und Sclbstverbrauchs.

Bei allen Mängeln im Einzelnen steht doch die Landwirthschaft des
Elsaß in ihren meisten Zweigen erheblich über dem Durchschnitt von ganz
Frankreich, so weit das Klima nicht unüberwindliche Schwierigkeiten für die
Bemühungen der Menschen darbietet. (Fortsetzung folgt.)




Nothwendige Aeformen im Seekriegsrecht.
(Schluß.)

Frankreich würde um 100 Millionen Franken reicher aus diesem Kriege
hervorgehen, wenn es das ihm diesseits am 18. Juli 1870 gegebene Beispiel
befolgt hätte, ganz dessen zu geschrveigen, daß die seinerseits beliebte Procla-
mation des Prisenrechtes auch seiner eigenen Rhederei die tiefsten Wunden
geschlagen hat. Erklärte doch bei Beginn des Krieges die Handelskammer
von Marseille in einer Eingabe an den Handelsminister unumwunden, die
französische Kauffahrteiflotte habe keine Hoffnung, während des Krieges dem
nationalen Handel irgend welche Dienste zu leisten; schon die Thatsache allein,
daß Frankreich eine kriegführende Macht sei, habe seine Flagge in Mißcredit
gebracht; die Verfrachter zögerten mehr und mehr, ihre Güter französischen
SÄnffen anzuvertrauen; französische Schiffe und Güter müßten gegen Kriegs¬
gefahr versichert werden; englische Banken, im Besitze von Connossementen
auf französische Waaren in französischen Schiffen verlangten Versicherung gegen
Kriegsmolest. So wendet sich in der That der Stachel dieser barbarischen
Maßregel gegen Den, der sie verhängte. So erweiset sich diese letztere
in der That eher als eine Erschwerung, wie als eine Hülfe der Kriegführung.
Die französische Negierung wird seiner Zeit schwer zu bereuen haben, daß
sie den am 9. Juli von Garnier-Pagös im corps is^Jaen' gestellten und mit
so großem Beifall begrüßten Anträgen, daß sie den Rathschlägen Edouard
Laboulaye's, Michel Chevaliers, der Handelskammern von Marseille, Havre,
Fecamp, daß sie den Lehren des in Frankreich preisgekrönten völkerrechtlichen
Werkes von E. Cnuchy kein Gehör geschenkt hat. Aber je empfindlicher sie
sich durch ihre eigene Verblendung straft, je augenscheinlicher es aller Welt
wird, daß die Aufrechterhaltung des Pnsenrechtes eine barbarische und zugleich
für den, der sie führt, gefährliche Waffe ist, um so sicherer darf man hoffen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341813_125781/60>, abgerufen am 30.04.2024.