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Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band.

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ficht bilden über einen Zeitabschnitt unserer Geschichte, der an Lehren und
Nutzanwendungen für die Strebungen der Gegenwart reicher ist, als irgend
ein anderer. Das fast gänzliche Fehlen von Quellencitaten wird der Fach¬
gelehrte freilich noch leichter als der gebildete Laie verschmerzen, für den das
Buch doch vorzugsweise geschrieben ist. Da die Urkundensammlungen über
das letzte Decennium weder so vollständig noch so allgemein bekannt find,
als diejenigen über die fünfziger und den Anfang der sechziger Jahre, so wird
sich übrigens schon von selbst bei dem zweiten Bande ein größerer Reichthum
an Citaten und Belegstellen einstellen, deren fast gänzlicher Mangel im ersten
Bande diesem in den Augen mancher Leser einiges von seinem Werthe
mindern dürfte.

Von den obenerwähnten Arbeiten über die deutsche Reichsverfassung
rührt die eine von einem Hannoveraner, dem Obergerichtsassessor Justus
Dr. Westerkamp ("Ueber die Reichsverfassung", Hannover, Carl Rümpler
1873) her, die andere von einem Baiern, dem ordentl. Prof. zu Würzburg
und tgi. hair. Hofrath Joseph von Held, (Leipzig, F. A. Brockhaus 1872).
Wir begnügen uns für heute auf diese interessanten, und durchaus eigen¬
artigen literarischen Erscheinungen hinzuweisen, und behalten uns vor, die
Erörterungen und Ergebnisse der Verfasser eingehender zu verfolgen. Nur
die einleitenden Hauptgedanken der beiden Verfasser seien zu Nutz und Frommen
des Herrn Constantin Frantz hier noch erwähnt. Von Held, der Baier,
schreibt: "Die Errichtung des deutschen Reiches auf Grundlage der Verfassung
vom 16. April 1871 ist ein geschichtliches Ereigniß von unberechenbarer Be¬
deutung. Keine Nation vermag etwas Großartigeres aufzu¬
weisen." Und der Hannoveraner Westerkamp sagt: "Die Reichsverfassung
ist die beste, freieste, volksthümlichste Verfassung, deren sich Deutsch¬
land oder einer der deutschen Staaten seit vielen Jahrhunderten erfreut hat."




Un die deutschen Verleger"

Wir bringen von jetzt an bis zum Fest jede Woche eine "Weihnachts-
bücherschcm", und bitten die für diese Rubrik geeigneten Werke behufs recht¬
zeitiger Auswahl, Vertheilung und Besprechung baldigst einsenden zu wollen.


Die Redaction der Grenzboten.


Nmintwoi'nicken- Redacteur: Ur. Hans Bl"in.
Verla,, von A. Heinist. -- Druck "on Hitthrl Leglev in Leipzig.

ficht bilden über einen Zeitabschnitt unserer Geschichte, der an Lehren und
Nutzanwendungen für die Strebungen der Gegenwart reicher ist, als irgend
ein anderer. Das fast gänzliche Fehlen von Quellencitaten wird der Fach¬
gelehrte freilich noch leichter als der gebildete Laie verschmerzen, für den das
Buch doch vorzugsweise geschrieben ist. Da die Urkundensammlungen über
das letzte Decennium weder so vollständig noch so allgemein bekannt find,
als diejenigen über die fünfziger und den Anfang der sechziger Jahre, so wird
sich übrigens schon von selbst bei dem zweiten Bande ein größerer Reichthum
an Citaten und Belegstellen einstellen, deren fast gänzlicher Mangel im ersten
Bande diesem in den Augen mancher Leser einiges von seinem Werthe
mindern dürfte.

Von den obenerwähnten Arbeiten über die deutsche Reichsverfassung
rührt die eine von einem Hannoveraner, dem Obergerichtsassessor Justus
Dr. Westerkamp („Ueber die Reichsverfassung", Hannover, Carl Rümpler
1873) her, die andere von einem Baiern, dem ordentl. Prof. zu Würzburg
und tgi. hair. Hofrath Joseph von Held, (Leipzig, F. A. Brockhaus 1872).
Wir begnügen uns für heute auf diese interessanten, und durchaus eigen¬
artigen literarischen Erscheinungen hinzuweisen, und behalten uns vor, die
Erörterungen und Ergebnisse der Verfasser eingehender zu verfolgen. Nur
die einleitenden Hauptgedanken der beiden Verfasser seien zu Nutz und Frommen
des Herrn Constantin Frantz hier noch erwähnt. Von Held, der Baier,
schreibt: „Die Errichtung des deutschen Reiches auf Grundlage der Verfassung
vom 16. April 1871 ist ein geschichtliches Ereigniß von unberechenbarer Be¬
deutung. Keine Nation vermag etwas Großartigeres aufzu¬
weisen." Und der Hannoveraner Westerkamp sagt: „Die Reichsverfassung
ist die beste, freieste, volksthümlichste Verfassung, deren sich Deutsch¬
land oder einer der deutschen Staaten seit vielen Jahrhunderten erfreut hat."




Un die deutschen Verleger»

Wir bringen von jetzt an bis zum Fest jede Woche eine „Weihnachts-
bücherschcm", und bitten die für diese Rubrik geeigneten Werke behufs recht¬
zeitiger Auswahl, Vertheilung und Besprechung baldigst einsenden zu wollen.


Die Redaction der Grenzboten.


Nmintwoi'nicken- Redacteur: Ur. Hans Bl»in.
Verla,, von A. Heinist. — Druck «on Hitthrl Leglev in Leipzig.
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[0368] ficht bilden über einen Zeitabschnitt unserer Geschichte, der an Lehren und Nutzanwendungen für die Strebungen der Gegenwart reicher ist, als irgend ein anderer. Das fast gänzliche Fehlen von Quellencitaten wird der Fach¬ gelehrte freilich noch leichter als der gebildete Laie verschmerzen, für den das Buch doch vorzugsweise geschrieben ist. Da die Urkundensammlungen über das letzte Decennium weder so vollständig noch so allgemein bekannt find, als diejenigen über die fünfziger und den Anfang der sechziger Jahre, so wird sich übrigens schon von selbst bei dem zweiten Bande ein größerer Reichthum an Citaten und Belegstellen einstellen, deren fast gänzlicher Mangel im ersten Bande diesem in den Augen mancher Leser einiges von seinem Werthe mindern dürfte. Von den obenerwähnten Arbeiten über die deutsche Reichsverfassung rührt die eine von einem Hannoveraner, dem Obergerichtsassessor Justus Dr. Westerkamp („Ueber die Reichsverfassung", Hannover, Carl Rümpler 1873) her, die andere von einem Baiern, dem ordentl. Prof. zu Würzburg und tgi. hair. Hofrath Joseph von Held, (Leipzig, F. A. Brockhaus 1872). Wir begnügen uns für heute auf diese interessanten, und durchaus eigen¬ artigen literarischen Erscheinungen hinzuweisen, und behalten uns vor, die Erörterungen und Ergebnisse der Verfasser eingehender zu verfolgen. Nur die einleitenden Hauptgedanken der beiden Verfasser seien zu Nutz und Frommen des Herrn Constantin Frantz hier noch erwähnt. Von Held, der Baier, schreibt: „Die Errichtung des deutschen Reiches auf Grundlage der Verfassung vom 16. April 1871 ist ein geschichtliches Ereigniß von unberechenbarer Be¬ deutung. Keine Nation vermag etwas Großartigeres aufzu¬ weisen." Und der Hannoveraner Westerkamp sagt: „Die Reichsverfassung ist die beste, freieste, volksthümlichste Verfassung, deren sich Deutsch¬ land oder einer der deutschen Staaten seit vielen Jahrhunderten erfreut hat." Un die deutschen Verleger» Wir bringen von jetzt an bis zum Fest jede Woche eine „Weihnachts- bücherschcm", und bitten die für diese Rubrik geeigneten Werke behufs recht¬ zeitiger Auswahl, Vertheilung und Besprechung baldigst einsenden zu wollen. Die Redaction der Grenzboten. Nmintwoi'nicken- Redacteur: Ur. Hans Bl»in. Verla,, von A. Heinist. — Druck «on Hitthrl Leglev in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 31, 1872, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341815_128453/368>, abgerufen am 04.05.2024.