Die Grenzboten. Jg. 32, 1873, II. Semester. II. Band.Uvah einmal das Kurhessische Kausstdeicommiszvermögen. In Ur. 39 der "Grenzboten" wurde ein Aufsatz über "die Angelegen¬ Daß diese Agnaten mit dem Vorschlage nicht ganz einverstanden sein Eine die Streitfrage wirklich weiterführende Erwiderung würden wir in Uvah einmal das Kurhessische Kausstdeicommiszvermögen. In Ur. 39 der „Grenzboten" wurde ein Aufsatz über „die Angelegen¬ Daß diese Agnaten mit dem Vorschlage nicht ganz einverstanden sein Eine die Streitfrage wirklich weiterführende Erwiderung würden wir in <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0347" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/130407"/> </div> <div n="1"> <head> Uvah einmal das Kurhessische Kausstdeicommiszvermögen.</head><lb/> <p xml:id="ID_1047"> In Ur. 39 der „Grenzboten" wurde ein Aufsatz über „die Angelegen¬<lb/> heit des Kurfürstlich Hessischen Hausfioeicommißvermögens" veröffentlicht. Der<lb/> Verfasser ging, unter näherer Darlegung der einschlägigen Thatsachen und<lb/> Rechtsverhältnisse, davon aus, daß für die Lösung der Frage über das künf¬<lb/> tige Schicksal jenes Vermögens die rechtlichen Momente aus eigenthümlichen<lb/> Gründen nicht allein entscheidend sein dürften und kam dann zu dem Vor¬<lb/> schlag, die Gegenstände, unter vorzugsweiser Bedeutung Hessens, als Staats¬<lb/> eigenthum zu behandeln, den Agnaten des hessischen Fürstenhauses aber eine<lb/> mäßige Abfindung für ihre Thronfolgerechte zu Theil werden zu lassen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1048"> Daß diese Agnaten mit dem Vorschlage nicht ganz einverstanden sein<lb/> würden, war nicht schwer vorauszusehen; sie oder ihre Agenten hätten aber<lb/> dem Aufsatze wenigstens eins entnehmen, sie hätten mehr Verständniß dafür<lb/> gewinnen sollen, wie unpassend die langen namenlosen Inserate sind, mit<lb/> welchen sie seit geraumer Zeit die Augsb. A. Z. und frankfurter Blätter zu<lb/> überschütten pflegen, um ein ausschließliches Recht der Agnaten an jenem<lb/> Vermögen zu beweisen. Gleichwol wurde vom präsumptiven Verfasser jener<lb/> Bekanntmachungen dieser nicht mehr ungewöhnliche Weg auch in diesem Blatte<lb/> zu beschreiten gesucht. Eine Persönlichkeit, von welcher sich wol nichts weniger<lb/> versehen ließe, als daß sie sich mit derartigen Fragen, insbesondere mit Rechts¬<lb/> fragen beschäftige, Herr Srrubberg in Kassel, unter dem nom as gusrie<lb/> Armand als Verfasser von 38 Bänden in Amerika spielender abenteuer¬<lb/> licher Erzählungen und Romane dem Lesepublikum der Leihbibliotheken hin¬<lb/> reichend bekannt, übersandte dieser Tage dem Verleger der „Grenzboten"<lb/> ein 6 Bogen langes Actenstück als Erwiderung auf jenen Aufsatz, mit der<lb/> Bitte, diese namenlos in der nächsten Nummer erscheinen zu lassen und<lb/> ihm „die Insertions-Gebühren aufzugeben oder den Betrag sogleich<lb/> Per Post" auf ihn zu entnehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1049" next="#ID_1050"> Eine die Streitfrage wirklich weiterführende Erwiderung würden wir in<lb/> den redactionellen Theil aufzunehmen bereit gewesen sein; es ist uns aber<lb/> befremdlich, wie es auch wenig Vertrauen auf die eigene Sache zu bekunden<lb/> scheint, daß der Einsender auf diese Weise zu Werke geht. Hat derselbe so<lb/> wenig Vertrauen zu uns, daß er durch Bezahlung zu erlangen hofft, was<lb/> bei einer wirklichen Berichtigung der unparteiliche Sinn einer Redaction ihm<lb/> hätte gewähren können, so hätten wir uns damit begnügen können, dieses<lb/> hübsche Manöver zur Kenntniß unserer Leser zu bringen. Wir legten statt<lb/> dessen die Erwiderung des Romanfabrikanten zunächst dem Verfasser des Auf¬<lb/> satzes in Ur. 39 mit der Anfrage vor, ob er für eine sachliche Weiterentwick-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0347]
Uvah einmal das Kurhessische Kausstdeicommiszvermögen.
In Ur. 39 der „Grenzboten" wurde ein Aufsatz über „die Angelegen¬
heit des Kurfürstlich Hessischen Hausfioeicommißvermögens" veröffentlicht. Der
Verfasser ging, unter näherer Darlegung der einschlägigen Thatsachen und
Rechtsverhältnisse, davon aus, daß für die Lösung der Frage über das künf¬
tige Schicksal jenes Vermögens die rechtlichen Momente aus eigenthümlichen
Gründen nicht allein entscheidend sein dürften und kam dann zu dem Vor¬
schlag, die Gegenstände, unter vorzugsweiser Bedeutung Hessens, als Staats¬
eigenthum zu behandeln, den Agnaten des hessischen Fürstenhauses aber eine
mäßige Abfindung für ihre Thronfolgerechte zu Theil werden zu lassen.
Daß diese Agnaten mit dem Vorschlage nicht ganz einverstanden sein
würden, war nicht schwer vorauszusehen; sie oder ihre Agenten hätten aber
dem Aufsatze wenigstens eins entnehmen, sie hätten mehr Verständniß dafür
gewinnen sollen, wie unpassend die langen namenlosen Inserate sind, mit
welchen sie seit geraumer Zeit die Augsb. A. Z. und frankfurter Blätter zu
überschütten pflegen, um ein ausschließliches Recht der Agnaten an jenem
Vermögen zu beweisen. Gleichwol wurde vom präsumptiven Verfasser jener
Bekanntmachungen dieser nicht mehr ungewöhnliche Weg auch in diesem Blatte
zu beschreiten gesucht. Eine Persönlichkeit, von welcher sich wol nichts weniger
versehen ließe, als daß sie sich mit derartigen Fragen, insbesondere mit Rechts¬
fragen beschäftige, Herr Srrubberg in Kassel, unter dem nom as gusrie
Armand als Verfasser von 38 Bänden in Amerika spielender abenteuer¬
licher Erzählungen und Romane dem Lesepublikum der Leihbibliotheken hin¬
reichend bekannt, übersandte dieser Tage dem Verleger der „Grenzboten"
ein 6 Bogen langes Actenstück als Erwiderung auf jenen Aufsatz, mit der
Bitte, diese namenlos in der nächsten Nummer erscheinen zu lassen und
ihm „die Insertions-Gebühren aufzugeben oder den Betrag sogleich
Per Post" auf ihn zu entnehmen.
Eine die Streitfrage wirklich weiterführende Erwiderung würden wir in
den redactionellen Theil aufzunehmen bereit gewesen sein; es ist uns aber
befremdlich, wie es auch wenig Vertrauen auf die eigene Sache zu bekunden
scheint, daß der Einsender auf diese Weise zu Werke geht. Hat derselbe so
wenig Vertrauen zu uns, daß er durch Bezahlung zu erlangen hofft, was
bei einer wirklichen Berichtigung der unparteiliche Sinn einer Redaction ihm
hätte gewähren können, so hätten wir uns damit begnügen können, dieses
hübsche Manöver zur Kenntniß unserer Leser zu bringen. Wir legten statt
dessen die Erwiderung des Romanfabrikanten zunächst dem Verfasser des Auf¬
satzes in Ur. 39 mit der Anfrage vor, ob er für eine sachliche Weiterentwick-
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