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Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band.

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land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch
sachverständiger Schriften dem Publikum und den Gesetzgebern geboten worden.
Natürlich kann von dieser im Drange des Momentes hervorgerufenen Literatur,
nicht Alles Bedeutung und bleibenden Werth beanspruchen. Aber andrerseits
ist doch auch sehr viel Bedeutendes in den jüngsten Jahren aus dem Anlasse
geschrieben worden, daß die Stimme deutscher Gelehrsamkeit bei Abfassung der
Gesetze Beachtung finden möge. Wir erinnern nur an die Literatur, welche
das deutsche Strafgesetzbuch, die Absicht einer Patentgesetzgebung für Deutsch¬
land, das Urhebergesetz, das Haftpflichtgesetz, die Aufhebung der Schuldhaft
und Lohnbeschlagnahme und vor allem die Versuche einer Codification des
deutschen Civil- und Strafprocesses hervorgerufen haben. Auch der vorliegenden
Schrift kommt ein weit höhrer als ein ephemerer Werth zu. Die Hauvtge-
stchtspunkte und Principien, welche bei dem Erlasse des deutschen Preßgesetzes
in Frage kommen konnten, find in der vorliegenden kleinen Schrift erschöpfend,
und sehr klar und faßlich dargelegt; der theoretische Standpunkt des Ver¬
fassers ist dabei ein durch und durch gesunder, gemäßigter und doch aufrichtig
liberaler. Wie in den Thesen einer Dissertation stellt der Verfasser am Schlüsse
seines Werkchens den "Grundgedanken seiner Vorschläge" in folgende
Anforderungen an das neue Preßgesetz zusammen: es soll den Anforderungen
der Gerechtigkeit genügen, ohne von den unmoralischen Pressionsmitteln des
alten Jnquisitionsprocesses Gebrauch zu machen, ohne dem Principe der
Preßfreiheit die Achtung zu versagen, die es im modernen Staate mit Recht
erheischen kann und soll, ohne endlich die Fundämentalprincipien der Straf¬
justiz zu verläugnen, daß stets nur der Schuldige, und daß er nur nach dem
eigentlichen Umfang und Inhalt seines Verschuldens bestraft werden dürfe.
Selbstverständlich kleiden sich die eigentlich legislatorischen Vorschläge des Ver¬
fassers keineswegs blos in diese negative Form, und es ist höchst interessant,
sie und ihre Motivirung einerseits mit dem reichen historischen, juristischen
und internationalen Gesetzgebungs-Material, das der Verfasser mittheilt, andrer¬
seits mit dem Reichspreßgesetzentwurf und seinen Motiven, endlich mit dem
Commissionsentwurf und dessen Motivirung zu vergleichen. Für eine etwaige
zweite Auflage möchten wir den Verfasser nur bitten, einmal die Vorrede
Chassan's zu seinem unsterblichen Werke über die Preßvergehen eingehender zu
würdigen, da sie die gegnerischen Ansichten wohl am klarsten und genialsten zur
Geltung bringt, und zweitens in der "historischen Einleitung" bezw. in dem
Kapitel "Polizeiliche Bestimmungen" die höchst merkwürdigen Gesetze und
Verordnungen der deutschen Kaiser mitzutheilen, die namentlich indireet für
die Entwickelung und Concentrirung des deutschen Preßgewerbes und Buch¬
B. handels von eminenter Wichtigkeit waren.




Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches
durch alle Buchhandlungen und Postämter des In- und Auslandes
zu beziehen ist.
Privatpersonen, gesellige Vereine, Lesegesellschaften,
Kaffeehäuser und Conditoreien werden um gefällige'Berücksichtigung
derselben freundlichst gebeten.
Leipzig, im März 1874.Die Berlagshandlung.




Verantwortlicher Redakteur: v">. Haus Blum.
Verlaa, von F. L. Herbig. -- Druck von Hiithel " Segler in Leipzig.

land hervorzurufen, ist jedesmal eine Fülle aä Iwo verfaßter gelehrter oder doch
sachverständiger Schriften dem Publikum und den Gesetzgebern geboten worden.
Natürlich kann von dieser im Drange des Momentes hervorgerufenen Literatur,
nicht Alles Bedeutung und bleibenden Werth beanspruchen. Aber andrerseits
ist doch auch sehr viel Bedeutendes in den jüngsten Jahren aus dem Anlasse
geschrieben worden, daß die Stimme deutscher Gelehrsamkeit bei Abfassung der
Gesetze Beachtung finden möge. Wir erinnern nur an die Literatur, welche
das deutsche Strafgesetzbuch, die Absicht einer Patentgesetzgebung für Deutsch¬
land, das Urhebergesetz, das Haftpflichtgesetz, die Aufhebung der Schuldhaft
und Lohnbeschlagnahme und vor allem die Versuche einer Codification des
deutschen Civil- und Strafprocesses hervorgerufen haben. Auch der vorliegenden
Schrift kommt ein weit höhrer als ein ephemerer Werth zu. Die Hauvtge-
stchtspunkte und Principien, welche bei dem Erlasse des deutschen Preßgesetzes
in Frage kommen konnten, find in der vorliegenden kleinen Schrift erschöpfend,
und sehr klar und faßlich dargelegt; der theoretische Standpunkt des Ver¬
fassers ist dabei ein durch und durch gesunder, gemäßigter und doch aufrichtig
liberaler. Wie in den Thesen einer Dissertation stellt der Verfasser am Schlüsse
seines Werkchens den „Grundgedanken seiner Vorschläge" in folgende
Anforderungen an das neue Preßgesetz zusammen: es soll den Anforderungen
der Gerechtigkeit genügen, ohne von den unmoralischen Pressionsmitteln des
alten Jnquisitionsprocesses Gebrauch zu machen, ohne dem Principe der
Preßfreiheit die Achtung zu versagen, die es im modernen Staate mit Recht
erheischen kann und soll, ohne endlich die Fundämentalprincipien der Straf¬
justiz zu verläugnen, daß stets nur der Schuldige, und daß er nur nach dem
eigentlichen Umfang und Inhalt seines Verschuldens bestraft werden dürfe.
Selbstverständlich kleiden sich die eigentlich legislatorischen Vorschläge des Ver¬
fassers keineswegs blos in diese negative Form, und es ist höchst interessant,
sie und ihre Motivirung einerseits mit dem reichen historischen, juristischen
und internationalen Gesetzgebungs-Material, das der Verfasser mittheilt, andrer¬
seits mit dem Reichspreßgesetzentwurf und seinen Motiven, endlich mit dem
Commissionsentwurf und dessen Motivirung zu vergleichen. Für eine etwaige
zweite Auflage möchten wir den Verfasser nur bitten, einmal die Vorrede
Chassan's zu seinem unsterblichen Werke über die Preßvergehen eingehender zu
würdigen, da sie die gegnerischen Ansichten wohl am klarsten und genialsten zur
Geltung bringt, und zweitens in der „historischen Einleitung" bezw. in dem
Kapitel „Polizeiliche Bestimmungen" die höchst merkwürdigen Gesetze und
Verordnungen der deutschen Kaiser mitzutheilen, die namentlich indireet für
die Entwickelung und Concentrirung des deutschen Preßgewerbes und Buch¬
B. handels von eminenter Wichtigkeit waren.




Mit Ur. 14 beginnt diese Zeitschrift ein neues Quartal, welches
durch alle Buchhandlungen und Postämter des In- und Auslandes
zu beziehen ist.
Privatpersonen, gesellige Vereine, Lesegesellschaften,
Kaffeehäuser und Conditoreien werden um gefällige'Berücksichtigung
derselben freundlichst gebeten.
Leipzig, im März 1874.Die Berlagshandlung.




Verantwortlicher Redakteur: v»>. Haus Blum.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341819_130643/486>, abgerufen am 28.04.2024.