Die Grenzboten. Jg. 33, 1874, II. Semester, I. Band.hoben und die Hauptbarre, welche diese von den anderen Provinzen getrennt Vor allem war es nun aber die Verfassung, welche ein festes Land zwi¬ Ferdinand Fischer. schweizerischer Ultramontanismus. Man muß den Mtramontanismus immer auf handhafter That ertappen, Die deutsche Presse hat wiederholt die eigenthümliche Solidarität des hoben und die Hauptbarre, welche diese von den anderen Provinzen getrennt Vor allem war es nun aber die Verfassung, welche ein festes Land zwi¬ Ferdinand Fischer. schweizerischer Ultramontanismus. Man muß den Mtramontanismus immer auf handhafter That ertappen, Die deutsche Presse hat wiederholt die eigenthümliche Solidarität des <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0220" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/131914"/> <p xml:id="ID_793" prev="#ID_792"> hoben und die Hauptbarre, welche diese von den anderen Provinzen getrennt<lb/> hatte, niedergerissen. Auch begnügte man sich von Seiten der Regierung nicht,<lb/> mit Einführung der Geschworenengerichte und der anderen neuen Einrichtun¬<lb/> gen, sondern es wurde in der Verfassung bestimmt, daß das Tribunal und<lb/> der Cassations- und Revisionshof zu einem Gerichtshof für die Monarchie<lb/> vereint werden sollten. Endlich diente noch zur Vervollständigung der Eini¬<lb/> gung, daß ein Rheinländer, welcher in der Rheinprovinz längere Zeit als<lb/> Generalprokurator fungirt hatte und von welchem später im Ministerium vor¬<lb/> zugsweise die rheinischen Angelegenheiten geleitet worden waren, zum Justiz¬<lb/> minister ernannt wurde, und somit den Rheinländern das bestimmte Zuge-<lb/> ständniß der Beibehaltung und Entwickelung ihres Gerichtsverfahrens gege¬<lb/> ben wurde.</p><lb/> <p xml:id="ID_794"> Vor allem war es nun aber die Verfassung, welche ein festes Land zwi¬<lb/> schen den Provinzen knüpfte und ihnen das Bewußtsein der Staatseinheit<lb/> gewährte. Erst von da an kann man die geistige Einigung des ganzen<lb/> preußischen Staates annehmen. Der Regierung war dadurch ein bedeuten¬<lb/> der Zuwachs an Macht und äußerem Ansehen entstanden, denn für die Kraft<lb/> eines Staates, die Fortentwicklung desselben und die Stellung nach Außen<lb/> ist nichts gefährlicher, als wenn die einzelnen Theile in Rivalität gegen<lb/> einander wirken und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit mangelt.</p><lb/> <note type="byline"> Ferdinand Fischer.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> schweizerischer Ultramontanismus.</head><lb/> <p xml:id="ID_795"> Man muß den Mtramontanismus immer auf handhafter That ertappen,<lb/> sonst folgt er dem Grundsatze si tseisti nsM. Man muß immer die Worte<lb/> und Thaten seiner Mannen rasch und genau aufzeichnen, sonst stellt er die<lb/> Wahrheit des Vorhalts oder die Bundesgenossenschaft mit dem Getadelten<lb/> in Abrede, wie es jedesmal der Fall ist, wenn ein Geschtchtskenner, der un¬<lb/> glücklicherweise nicht gerade eine Bibliothek zur Hand hat, die Jesuitenmoral<lb/> tadelt.</p><lb/> <p xml:id="ID_796" next="#ID_797"> Die deutsche Presse hat wiederholt die eigenthümliche Solidarität des<lb/> Ultramontanismus mit der karlistischen Barbarei in Spanien beleuchtet, und<lb/> ist von den Soldschreibern des Ultramontanismus stets Lügen gestraft worden-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0220]
hoben und die Hauptbarre, welche diese von den anderen Provinzen getrennt
hatte, niedergerissen. Auch begnügte man sich von Seiten der Regierung nicht,
mit Einführung der Geschworenengerichte und der anderen neuen Einrichtun¬
gen, sondern es wurde in der Verfassung bestimmt, daß das Tribunal und
der Cassations- und Revisionshof zu einem Gerichtshof für die Monarchie
vereint werden sollten. Endlich diente noch zur Vervollständigung der Eini¬
gung, daß ein Rheinländer, welcher in der Rheinprovinz längere Zeit als
Generalprokurator fungirt hatte und von welchem später im Ministerium vor¬
zugsweise die rheinischen Angelegenheiten geleitet worden waren, zum Justiz¬
minister ernannt wurde, und somit den Rheinländern das bestimmte Zuge-
ständniß der Beibehaltung und Entwickelung ihres Gerichtsverfahrens gege¬
ben wurde.
Vor allem war es nun aber die Verfassung, welche ein festes Land zwi¬
schen den Provinzen knüpfte und ihnen das Bewußtsein der Staatseinheit
gewährte. Erst von da an kann man die geistige Einigung des ganzen
preußischen Staates annehmen. Der Regierung war dadurch ein bedeuten¬
der Zuwachs an Macht und äußerem Ansehen entstanden, denn für die Kraft
eines Staates, die Fortentwicklung desselben und die Stellung nach Außen
ist nichts gefährlicher, als wenn die einzelnen Theile in Rivalität gegen
einander wirken und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit mangelt.
Ferdinand Fischer.
schweizerischer Ultramontanismus.
Man muß den Mtramontanismus immer auf handhafter That ertappen,
sonst folgt er dem Grundsatze si tseisti nsM. Man muß immer die Worte
und Thaten seiner Mannen rasch und genau aufzeichnen, sonst stellt er die
Wahrheit des Vorhalts oder die Bundesgenossenschaft mit dem Getadelten
in Abrede, wie es jedesmal der Fall ist, wenn ein Geschtchtskenner, der un¬
glücklicherweise nicht gerade eine Bibliothek zur Hand hat, die Jesuitenmoral
tadelt.
Die deutsche Presse hat wiederholt die eigenthümliche Solidarität des
Ultramontanismus mit der karlistischen Barbarei in Spanien beleuchtet, und
ist von den Soldschreibern des Ultramontanismus stets Lügen gestraft worden-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |