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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Die Erhaltung der Denkmäler.

Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden
sind, sie unter Androhung von Ordnungsstrafen zur Meldung anhalten, soweit
solche nicht vorhanden sind, von Amtswegen den Eintrag bez. die Löschung
vollziehen. Das Handelsregister würde alljährlich berichtigt werden und dann
ein getreues Verzeichnis der vorhandnen Firmen, ihrer Inhaber, der erteilten
Prokuren u. s. w. geben. Daß nur ein solches seinen Zweck erfüllen kann, ist
klar. Bei den verschiedenartigen Folgen, welche gesetzlich an die Eintragung in
das Firmenregister geknüpft sind, ist eine baldige Regelung der Frage durchaus
wünschenswert, ganz abgesehen davon, daß es im höchsten Grade mißlich und
unwürdig ist, wenn ein öffentliches, von den Gerichten geführtes Buch notorisch
eine Anzahl von Eintragen enthält, die unrichtig sind und den Thatsachen nicht
entsprechen.


Rarl Meisel.


Die Erhaltung der Denkmäler.

meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬
schreitende Entwicklung des nationalen Gedankens dem Staate
aufgebürdet hat, nimmt die Sorge für die Erhaltung der Denk¬
mäler eine, wenn auch nicht besonders hervorstechende, so doch
nicht unwichtige Stellung ein. Während früher vor allem der
Wunsch lebendig war, die Sammlungen zu vermehren oder gar Schätze aufzu¬
häufen, ist man in unsrer Zeit immermehr zu der Einsicht gekommen, welche
hohe Kulturbedeutung die Denkmäler und historischen Kunstgegenstände besitzen.
Die Ausbreitung der anthropologischen Gesellschaften, der archäologischen und
geschichtlichen Vereine beweist, daß das Volk selber sich des Zusammenhanges
der Entwicklungsgeschichte mit den erhaltenen Resten einer früheren Epoche
bewußt geworden ist. Umsomehr ist es daher Aufgabe der leitenden Kreise,
diese Bestrebungen durch eine umfassende Gesetzgebung zu unterstützen und in
die für die Gesamtheit nützlichsten Wege zu leiten. Daß in den einzelnen
Kulturstaaten diese Regelung je nach dem Stande der Kultur und den Macht¬
vollkommenheiten der Negierung zu verschiedenen Zeiten eintreten mußte, ist eine
selbstverständliche Sache, obgleich es immerhin Verwunderung erregen muß,
wenn man sieht, wie nachlässig manche sonst hochstehende Länder in dieser
Hinsicht verfahren sind.


Die Erhaltung der Denkmäler.

Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden
sind, sie unter Androhung von Ordnungsstrafen zur Meldung anhalten, soweit
solche nicht vorhanden sind, von Amtswegen den Eintrag bez. die Löschung
vollziehen. Das Handelsregister würde alljährlich berichtigt werden und dann
ein getreues Verzeichnis der vorhandnen Firmen, ihrer Inhaber, der erteilten
Prokuren u. s. w. geben. Daß nur ein solches seinen Zweck erfüllen kann, ist
klar. Bei den verschiedenartigen Folgen, welche gesetzlich an die Eintragung in
das Firmenregister geknüpft sind, ist eine baldige Regelung der Frage durchaus
wünschenswert, ganz abgesehen davon, daß es im höchsten Grade mißlich und
unwürdig ist, wenn ein öffentliches, von den Gerichten geführtes Buch notorisch
eine Anzahl von Eintragen enthält, die unrichtig sind und den Thatsachen nicht
entsprechen.


Rarl Meisel.


Die Erhaltung der Denkmäler.

meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬
schreitende Entwicklung des nationalen Gedankens dem Staate
aufgebürdet hat, nimmt die Sorge für die Erhaltung der Denk¬
mäler eine, wenn auch nicht besonders hervorstechende, so doch
nicht unwichtige Stellung ein. Während früher vor allem der
Wunsch lebendig war, die Sammlungen zu vermehren oder gar Schätze aufzu¬
häufen, ist man in unsrer Zeit immermehr zu der Einsicht gekommen, welche
hohe Kulturbedeutung die Denkmäler und historischen Kunstgegenstände besitzen.
Die Ausbreitung der anthropologischen Gesellschaften, der archäologischen und
geschichtlichen Vereine beweist, daß das Volk selber sich des Zusammenhanges
der Entwicklungsgeschichte mit den erhaltenen Resten einer früheren Epoche
bewußt geworden ist. Umsomehr ist es daher Aufgabe der leitenden Kreise,
diese Bestrebungen durch eine umfassende Gesetzgebung zu unterstützen und in
die für die Gesamtheit nützlichsten Wege zu leiten. Daß in den einzelnen
Kulturstaaten diese Regelung je nach dem Stande der Kultur und den Macht¬
vollkommenheiten der Negierung zu verschiedenen Zeiten eintreten mußte, ist eine
selbstverständliche Sache, obgleich es immerhin Verwunderung erregen muß,
wenn man sieht, wie nachlässig manche sonst hochstehende Länder in dieser
Hinsicht verfahren sind.


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[0268] Die Erhaltung der Denkmäler. Firmen bezeichnen, und der Richter würde, soweit Meldungspflichtige vorhanden sind, sie unter Androhung von Ordnungsstrafen zur Meldung anhalten, soweit solche nicht vorhanden sind, von Amtswegen den Eintrag bez. die Löschung vollziehen. Das Handelsregister würde alljährlich berichtigt werden und dann ein getreues Verzeichnis der vorhandnen Firmen, ihrer Inhaber, der erteilten Prokuren u. s. w. geben. Daß nur ein solches seinen Zweck erfüllen kann, ist klar. Bei den verschiedenartigen Folgen, welche gesetzlich an die Eintragung in das Firmenregister geknüpft sind, ist eine baldige Regelung der Frage durchaus wünschenswert, ganz abgesehen davon, daß es im höchsten Grade mißlich und unwürdig ist, wenn ein öffentliches, von den Gerichten geführtes Buch notorisch eine Anzahl von Eintragen enthält, die unrichtig sind und den Thatsachen nicht entsprechen. Rarl Meisel. Die Erhaltung der Denkmäler. meer den Aufgaben, welche die moderne Kultur und die fort¬ schreitende Entwicklung des nationalen Gedankens dem Staate aufgebürdet hat, nimmt die Sorge für die Erhaltung der Denk¬ mäler eine, wenn auch nicht besonders hervorstechende, so doch nicht unwichtige Stellung ein. Während früher vor allem der Wunsch lebendig war, die Sammlungen zu vermehren oder gar Schätze aufzu¬ häufen, ist man in unsrer Zeit immermehr zu der Einsicht gekommen, welche hohe Kulturbedeutung die Denkmäler und historischen Kunstgegenstände besitzen. Die Ausbreitung der anthropologischen Gesellschaften, der archäologischen und geschichtlichen Vereine beweist, daß das Volk selber sich des Zusammenhanges der Entwicklungsgeschichte mit den erhaltenen Resten einer früheren Epoche bewußt geworden ist. Umsomehr ist es daher Aufgabe der leitenden Kreise, diese Bestrebungen durch eine umfassende Gesetzgebung zu unterstützen und in die für die Gesamtheit nützlichsten Wege zu leiten. Daß in den einzelnen Kulturstaaten diese Regelung je nach dem Stande der Kultur und den Macht¬ vollkommenheiten der Negierung zu verschiedenen Zeiten eintreten mußte, ist eine selbstverständliche Sache, obgleich es immerhin Verwunderung erregen muß, wenn man sieht, wie nachlässig manche sonst hochstehende Länder in dieser Hinsicht verfahren sind.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/268>, abgerufen am 07.05.2024.