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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Zweites Quartal.

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Zum Gedächtnis Lmanuel Geibels.

mit der einen giebt. Die Frage der Steuerfreiheit des Diensteinkommcns des
Beamten soll bei dieser Gelegenheit nicht weiter berührt werden; was diejenige
des Offiziers betrifft, so kann ohne weiteres zugegeben werden, daß gegen die
Heranziehung des Diensteinkommens zur Kommunalsteuer alle Gründe sprechen,
vor allem der, daß der kleine, beim Subalternoffizier zur Existenz schon unzu¬
reichende Dienstgehalt nicht noch durch Auflagen verringert werden soll. Was
aber das Privat einkommen der Offiziere betrifft, so wird man stichhaltige
Gründe gegen Heranziehung dieses Einkommens zur Besteuerung geltend zu
machen kaum in der Lage sein. Die Steuerfreiheit des Privateinkommens be¬
ruht bloß auf dem Herkommen in Preußen, und eine Einrichtung, deren Zweck¬
mäßigkeit und Berechtigung keine andre Stütze für sich anzuführen weiß, wird
sich auf die Dauer nicht aufrechterhalten lassen. Unter den süddeutschen
Offizieren selbst kann man die Übereinstimmung mit dieser Ansicht aussprechen
hören.

Liegt nun die Sache so, daß man die Zustimmung zu dem Pensivns-
gesetze erlangen kann, wenn man auf die Steuerfreiheit des Privateinkommens
der Offiziere verzichtet, so wird man mit Recht diesen Verzicht als wünschens¬
wert bezeichnen, um der großen Mehrzahl der Offiziere die günstigeren Be¬
stimmungen des neuen Pensionsgesetzes zu sichern. Denn wenn das Gesetz an
dem Beharren auf der Forderung der Steuerfreiheit scheitert, so sind alle die¬
jenigen, welche kein nennenswertes Privateinkommen haben -- und das ist wohl
die Mehrzahl unsrer Offiziere --, zu gunsten der wenigen, welche in der glück¬
licheren Lage günstiger Privatvermögensverhältnisse sind, geschädigt. Die un¬
günstige" Pensionsverhältnisse aber für einen großen Teil unsers Offizierkorps
aufrecht zu erhalten, um auf einem innerlich nicht gerechtfertigten Vorrechte,
das nur einer kleinen Zahl nutzt, zu beharren, steht nicht im Verhältnis zur
Bedeutung der Wahrung dieses Rechts.




Zum Gedächtnis Gmanuel Geibels.
von R. rvaldiniiller.

in ungewöhnlich glückliches Dasein hat in der stillen Woche vor
Ostern seinen Abschluß gefunden. Nicht daß die Tage Emanuel
Geibels von der Wiege bis zum Grabe eitel Sonnenschein be¬
gleitet hätte. Er selbst wäre der letzte gewesen, eine so verhäng¬
nisvolle Huld der Götter für sich zu erbitten. Neben zahlreichen
kleinern oder größern Verdunkelungen seiner Lebenstage sind zwei schwere Heim-GMK^


Grenzboten II. 1834. 34
Zum Gedächtnis Lmanuel Geibels.

mit der einen giebt. Die Frage der Steuerfreiheit des Diensteinkommcns des
Beamten soll bei dieser Gelegenheit nicht weiter berührt werden; was diejenige
des Offiziers betrifft, so kann ohne weiteres zugegeben werden, daß gegen die
Heranziehung des Diensteinkommens zur Kommunalsteuer alle Gründe sprechen,
vor allem der, daß der kleine, beim Subalternoffizier zur Existenz schon unzu¬
reichende Dienstgehalt nicht noch durch Auflagen verringert werden soll. Was
aber das Privat einkommen der Offiziere betrifft, so wird man stichhaltige
Gründe gegen Heranziehung dieses Einkommens zur Besteuerung geltend zu
machen kaum in der Lage sein. Die Steuerfreiheit des Privateinkommens be¬
ruht bloß auf dem Herkommen in Preußen, und eine Einrichtung, deren Zweck¬
mäßigkeit und Berechtigung keine andre Stütze für sich anzuführen weiß, wird
sich auf die Dauer nicht aufrechterhalten lassen. Unter den süddeutschen
Offizieren selbst kann man die Übereinstimmung mit dieser Ansicht aussprechen
hören.

Liegt nun die Sache so, daß man die Zustimmung zu dem Pensivns-
gesetze erlangen kann, wenn man auf die Steuerfreiheit des Privateinkommens
der Offiziere verzichtet, so wird man mit Recht diesen Verzicht als wünschens¬
wert bezeichnen, um der großen Mehrzahl der Offiziere die günstigeren Be¬
stimmungen des neuen Pensionsgesetzes zu sichern. Denn wenn das Gesetz an
dem Beharren auf der Forderung der Steuerfreiheit scheitert, so sind alle die¬
jenigen, welche kein nennenswertes Privateinkommen haben — und das ist wohl
die Mehrzahl unsrer Offiziere —, zu gunsten der wenigen, welche in der glück¬
licheren Lage günstiger Privatvermögensverhältnisse sind, geschädigt. Die un¬
günstige» Pensionsverhältnisse aber für einen großen Teil unsers Offizierkorps
aufrecht zu erhalten, um auf einem innerlich nicht gerechtfertigten Vorrechte,
das nur einer kleinen Zahl nutzt, zu beharren, steht nicht im Verhältnis zur
Bedeutung der Wahrung dieses Rechts.




Zum Gedächtnis Gmanuel Geibels.
von R. rvaldiniiller.

in ungewöhnlich glückliches Dasein hat in der stillen Woche vor
Ostern seinen Abschluß gefunden. Nicht daß die Tage Emanuel
Geibels von der Wiege bis zum Grabe eitel Sonnenschein be¬
gleitet hätte. Er selbst wäre der letzte gewesen, eine so verhäng¬
nisvolle Huld der Götter für sich zu erbitten. Neben zahlreichen
kleinern oder größern Verdunkelungen seiner Lebenstage sind zwei schwere Heim-GMK^


Grenzboten II. 1834. 34
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[0273] Zum Gedächtnis Lmanuel Geibels. mit der einen giebt. Die Frage der Steuerfreiheit des Diensteinkommcns des Beamten soll bei dieser Gelegenheit nicht weiter berührt werden; was diejenige des Offiziers betrifft, so kann ohne weiteres zugegeben werden, daß gegen die Heranziehung des Diensteinkommens zur Kommunalsteuer alle Gründe sprechen, vor allem der, daß der kleine, beim Subalternoffizier zur Existenz schon unzu¬ reichende Dienstgehalt nicht noch durch Auflagen verringert werden soll. Was aber das Privat einkommen der Offiziere betrifft, so wird man stichhaltige Gründe gegen Heranziehung dieses Einkommens zur Besteuerung geltend zu machen kaum in der Lage sein. Die Steuerfreiheit des Privateinkommens be¬ ruht bloß auf dem Herkommen in Preußen, und eine Einrichtung, deren Zweck¬ mäßigkeit und Berechtigung keine andre Stütze für sich anzuführen weiß, wird sich auf die Dauer nicht aufrechterhalten lassen. Unter den süddeutschen Offizieren selbst kann man die Übereinstimmung mit dieser Ansicht aussprechen hören. Liegt nun die Sache so, daß man die Zustimmung zu dem Pensivns- gesetze erlangen kann, wenn man auf die Steuerfreiheit des Privateinkommens der Offiziere verzichtet, so wird man mit Recht diesen Verzicht als wünschens¬ wert bezeichnen, um der großen Mehrzahl der Offiziere die günstigeren Be¬ stimmungen des neuen Pensionsgesetzes zu sichern. Denn wenn das Gesetz an dem Beharren auf der Forderung der Steuerfreiheit scheitert, so sind alle die¬ jenigen, welche kein nennenswertes Privateinkommen haben — und das ist wohl die Mehrzahl unsrer Offiziere —, zu gunsten der wenigen, welche in der glück¬ licheren Lage günstiger Privatvermögensverhältnisse sind, geschädigt. Die un¬ günstige» Pensionsverhältnisse aber für einen großen Teil unsers Offizierkorps aufrecht zu erhalten, um auf einem innerlich nicht gerechtfertigten Vorrechte, das nur einer kleinen Zahl nutzt, zu beharren, steht nicht im Verhältnis zur Bedeutung der Wahrung dieses Rechts. Zum Gedächtnis Gmanuel Geibels. von R. rvaldiniiller. in ungewöhnlich glückliches Dasein hat in der stillen Woche vor Ostern seinen Abschluß gefunden. Nicht daß die Tage Emanuel Geibels von der Wiege bis zum Grabe eitel Sonnenschein be¬ gleitet hätte. Er selbst wäre der letzte gewesen, eine so verhäng¬ nisvolle Huld der Götter für sich zu erbitten. Neben zahlreichen kleinern oder größern Verdunkelungen seiner Lebenstage sind zwei schwere Heim-GMK^ Grenzboten II. 1834. 34

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158166/273>, abgerufen am 02.05.2024.