Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Zweites Quartal.Juristische Fragen. 5. Die sogenannten politischen verbrechen vor dem Schwurgericht. ährend zahlreiche und wichtige Gesetze im Reichstage und Land¬ In Rücksicht auf die gegenwärtige Belastung des Reichstages wird man *) Also im wesentlichen folgende Abschnitte des Strafgesetzbuches- 1. Hochverrat und Landesverrat; 2. Beleidigung des Lnndcsherrn; 3. Beleidigung von Bundesfiirsten; 4. Feind¬ liche Handlungen gegen befreundete Staaten; S. Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte; 6. Widerstand gegen die Staatsgewalt; 7. Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung. Grenzboten II. 1884. gg
Juristische Fragen. 5. Die sogenannten politischen verbrechen vor dem Schwurgericht. ährend zahlreiche und wichtige Gesetze im Reichstage und Land¬ In Rücksicht auf die gegenwärtige Belastung des Reichstages wird man *) Also im wesentlichen folgende Abschnitte des Strafgesetzbuches- 1. Hochverrat und Landesverrat; 2. Beleidigung des Lnndcsherrn; 3. Beleidigung von Bundesfiirsten; 4. Feind¬ liche Handlungen gegen befreundete Staaten; S. Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte; 6. Widerstand gegen die Staatsgewalt; 7. Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung. Grenzboten II. 1884. gg
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0473" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/156054"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341839_158166/figures/grenzboten_341839_158166_156054_000.jpg"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Juristische Fragen.<lb/> 5. Die sogenannten politischen verbrechen vor dem Schwurgericht.</head><lb/> <p xml:id="ID_1877"> ährend zahlreiche und wichtige Gesetze im Reichstage und Land¬<lb/> tage ihrer Erledigung harren und man daselbst bei der vor¬<lb/> rückenden Jahreszeit bemüht ist, jede Stunde wahrzunehmen, um<lb/> die Geschäfte zu fördern, hält die Fortschrittspartei es fortwäh¬<lb/> rend für angebracht, mit allerlei Gesetzesvorschlägen hervorzutreten,<lb/> welche, selbst ihre Zweckmäßigkeit vorausgesetzt, in keiner Weise dringlich, zugleich<lb/> aber bei dem unzweifelhaft feststehenden Standpunkt der Regierung völlig aus¬<lb/> sichtslos und deshalb eine wahre Plage sür die vielbeschäftigten gesetzgebenden<lb/> Körperschaften sind. Das neueste Elaborat dieser Art ist der Antrag der Ab¬<lb/> geordneten Philipps und Lenzmann im Reichstage, für die politischen und die<lb/> durch die Presse begangenen Vergehen und Verbrechen — als welche anzusehen<lb/> sind die nach ZZ 80—90, 92, 94, 95, 97, 99, 101—104, 107—111, 115,<lb/> 125, 127—131 des Strafgesetzbuches strafbaren Handlungen*) — die Schwur¬<lb/> gerichte für zuständig zu erklären.</p><lb/> <p xml:id="ID_1878" next="#ID_1879"> In Rücksicht auf die gegenwärtige Belastung des Reichstages wird man<lb/> zunächst fragen, ob denn dieses Gesetz, selbst vom fortschrittlichen Standpunkte<lb/> aus, irgendwie dringlich sei. Stehen bei uns die politischen Verbrechen auf<lb/> der Tagesordnung? oder sind unsre Zustände derart, daß solche zahlreich zu<lb/> erwarten sind? und wäre dies der Fall, sind die jetzt zuständigen Gerichte</p><lb/> <note xml:id="FID_33" place="foot"> *) Also im wesentlichen folgende Abschnitte des Strafgesetzbuches- 1. Hochverrat und<lb/> Landesverrat; 2. Beleidigung des Lnndcsherrn; 3. Beleidigung von Bundesfiirsten; 4. Feind¬<lb/> liche Handlungen gegen befreundete Staaten; S. Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf<lb/> die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte; 6. Widerstand gegen die Staatsgewalt; 7. Verbrechen<lb/> und Vergehen wider die öffentliche Ordnung.</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II. 1884. gg</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0473]
[Abbildung]
Juristische Fragen.
5. Die sogenannten politischen verbrechen vor dem Schwurgericht.
ährend zahlreiche und wichtige Gesetze im Reichstage und Land¬
tage ihrer Erledigung harren und man daselbst bei der vor¬
rückenden Jahreszeit bemüht ist, jede Stunde wahrzunehmen, um
die Geschäfte zu fördern, hält die Fortschrittspartei es fortwäh¬
rend für angebracht, mit allerlei Gesetzesvorschlägen hervorzutreten,
welche, selbst ihre Zweckmäßigkeit vorausgesetzt, in keiner Weise dringlich, zugleich
aber bei dem unzweifelhaft feststehenden Standpunkt der Regierung völlig aus¬
sichtslos und deshalb eine wahre Plage sür die vielbeschäftigten gesetzgebenden
Körperschaften sind. Das neueste Elaborat dieser Art ist der Antrag der Ab¬
geordneten Philipps und Lenzmann im Reichstage, für die politischen und die
durch die Presse begangenen Vergehen und Verbrechen — als welche anzusehen
sind die nach ZZ 80—90, 92, 94, 95, 97, 99, 101—104, 107—111, 115,
125, 127—131 des Strafgesetzbuches strafbaren Handlungen*) — die Schwur¬
gerichte für zuständig zu erklären.
In Rücksicht auf die gegenwärtige Belastung des Reichstages wird man
zunächst fragen, ob denn dieses Gesetz, selbst vom fortschrittlichen Standpunkte
aus, irgendwie dringlich sei. Stehen bei uns die politischen Verbrechen auf
der Tagesordnung? oder sind unsre Zustände derart, daß solche zahlreich zu
erwarten sind? und wäre dies der Fall, sind die jetzt zuständigen Gerichte
*) Also im wesentlichen folgende Abschnitte des Strafgesetzbuches- 1. Hochverrat und
Landesverrat; 2. Beleidigung des Lnndcsherrn; 3. Beleidigung von Bundesfiirsten; 4. Feind¬
liche Handlungen gegen befreundete Staaten; S. Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf
die Ausübung staatsbürgerlicher Rechte; 6. Widerstand gegen die Staatsgewalt; 7. Verbrechen
und Vergehen wider die öffentliche Ordnung.
Grenzboten II. 1884. gg
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |