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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.

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Notizen.

lungen" ub. Gegen eine möglichst strenge Kontrole wird sich kein Beamter sträuben,
jeder Beamte, welchem es mit Erfüllung seiner Berufspflichten Ernst ist, wird die¬
selbe sogar wünschen müssen, und so begehrt auch mein Aufsatz nicht deren Be¬
seitigung, sondern er erörtert nur, von wem und in welcher Weise dieselbe geführt
werden solle. Die Frage ist: Soll diese Kontrole von Behörden geführt werden,
welchen spezieller Sachverhalt beiwohnt, oder nur nach allgemeinen juristische"
Grundsätzen? soll der als Vertreter der Obrigkeit Handelnde Polizeibeamte ge¬
zwungen sein, darzulegen, daß er rechtmäßig gehandelt habe, oder soll nach der
allgemeinen Rechtsregel: Huisquis xr"v8uwiwr bonus die Rechtmäßigkeit seiner Hand¬
lungen vermutet und dem Gegner der Beweis der Unrechtmäßigkeit auferlegt
werden? soll es endlich den Polizeibehörden überlassen sein, ihre Rechte und Inter¬
essen vor den Gerichten selbst zu vertreten, oder sollen sie mit gebunduen Händen
der Vertretung der Staatsanwaltschaft unterworfen sein? Da Parey selbst zugiebt,
daß in meinem Aufsatze viel Beachtenswertes sei, so darf ich mich der Hoffnung
hingeben, daß sich alle, welche mit den angeregten Fragen im Leben zu thun haben,
sich der Prüfung derselben ernstlich und praktisch unterziehen; es wird sich dann
schon bald ein Resultat entwickeln, welches der Stellung der Polizeibehörden nur
günstig sein kann, denn der jetzige Zustand ist unerträglich und unhaltbar.


Otto Gerland.
Julius Benedict.

Mit Julius Benedict, der in vergangener Woche (5. Juni)
in dem hohen Alter von 81 Jahren sanft entschlafen ist, ist eins der hervorragendsten
Glieder aus der Kette von Künstlern dahingeschieden, welche die Neuzeit mit der
großen klassischen Aera verbinden, ein Mann, der als Knabe die Anleitung Hummels
genoß, der ein Schüler und Freund Karl Maria von Webers war und der sich
der persönlichen Bekanntschaft Beethovens erfreute.

Benedict, der 1804 in Stuttgart das Licht der Welt erblickte, war gleich dem
ihm befreundeten Mendelssohn der Sohn eines jüdischen Bankiers. Als Webers
"Freischütz" im Jahre 1821 in Berlin aufgeführt wurde -- so erzählt Baron Max
Maria von Weber, der Sohn des Komponisten --, befanden sich nnter der zahl¬
reichen und begeisterten Zuhörerschaft auch der 17jährige Julius Benedict, Webers
Lieblingsschülcr, Heinrich Heine, der um vier Jahre ältere Vetter Benedicts, und
Felix Mendelssohn, der fünf Jahre nach ihm geboren war und leider schon 38 Jahre
vor ihm starb. Benedict, Heine und Mendelssohn saßen dicht beieinander, und
während die beide" erstem nur enthusiastisch cipplaudirten, begnügte sich der letztere,
der Knabe von zwölf Jahren, uicht mit begeistertem Händeklatschen, sondern "er
schrie und jauchzte vor Entzücken."

Im Jahre 1824 finden wir den begabten jungen Benedict, auf Webers Em¬
pfehlung, schon an einem Wiener Theater als Dirigenten von Opernvorstellungen
engngirt, lind anderthalb Jahre später sehen wir ihn in gleicher Stellung an dem
berühmten San Carlo-Theater in Neapel. In diese Zeit fallen seine ersten Opern-
kompositionen. Ol^cirea. va M-nssto erfreute sich zwar im ganzen einer günstigen
Aufnahme, indes erschien dem allgemeinen italienischen Publikum, das damals nur
für Rossini schwärmte, Benedicts Musik infolge der starken Beimischung von Weber¬
scher Romantik als "zu deutsch," während umgekehrt seiue im Jahre 1330 in
Stuttgart aufgeführte Oper I l?ol'toAl>ohl in Kos. den deutschen Geschmack als "zu
italienisch" nicht ansprechen wollte. Benedict sah ein, daß er mit seiner gemischten
Kompositionsart weder in Italien noch in Deutschland ein eignes Wirkungsfeld finden
würde. Ju Paris, welches zu jener Zeit den Sammelpunkt für die Heroen der Ton-


Notizen.

lungen" ub. Gegen eine möglichst strenge Kontrole wird sich kein Beamter sträuben,
jeder Beamte, welchem es mit Erfüllung seiner Berufspflichten Ernst ist, wird die¬
selbe sogar wünschen müssen, und so begehrt auch mein Aufsatz nicht deren Be¬
seitigung, sondern er erörtert nur, von wem und in welcher Weise dieselbe geführt
werden solle. Die Frage ist: Soll diese Kontrole von Behörden geführt werden,
welchen spezieller Sachverhalt beiwohnt, oder nur nach allgemeinen juristische»
Grundsätzen? soll der als Vertreter der Obrigkeit Handelnde Polizeibeamte ge¬
zwungen sein, darzulegen, daß er rechtmäßig gehandelt habe, oder soll nach der
allgemeinen Rechtsregel: Huisquis xr»v8uwiwr bonus die Rechtmäßigkeit seiner Hand¬
lungen vermutet und dem Gegner der Beweis der Unrechtmäßigkeit auferlegt
werden? soll es endlich den Polizeibehörden überlassen sein, ihre Rechte und Inter¬
essen vor den Gerichten selbst zu vertreten, oder sollen sie mit gebunduen Händen
der Vertretung der Staatsanwaltschaft unterworfen sein? Da Parey selbst zugiebt,
daß in meinem Aufsatze viel Beachtenswertes sei, so darf ich mich der Hoffnung
hingeben, daß sich alle, welche mit den angeregten Fragen im Leben zu thun haben,
sich der Prüfung derselben ernstlich und praktisch unterziehen; es wird sich dann
schon bald ein Resultat entwickeln, welches der Stellung der Polizeibehörden nur
günstig sein kann, denn der jetzige Zustand ist unerträglich und unhaltbar.


Otto Gerland.
Julius Benedict.

Mit Julius Benedict, der in vergangener Woche (5. Juni)
in dem hohen Alter von 81 Jahren sanft entschlafen ist, ist eins der hervorragendsten
Glieder aus der Kette von Künstlern dahingeschieden, welche die Neuzeit mit der
großen klassischen Aera verbinden, ein Mann, der als Knabe die Anleitung Hummels
genoß, der ein Schüler und Freund Karl Maria von Webers war und der sich
der persönlichen Bekanntschaft Beethovens erfreute.

Benedict, der 1804 in Stuttgart das Licht der Welt erblickte, war gleich dem
ihm befreundeten Mendelssohn der Sohn eines jüdischen Bankiers. Als Webers
„Freischütz" im Jahre 1821 in Berlin aufgeführt wurde — so erzählt Baron Max
Maria von Weber, der Sohn des Komponisten —, befanden sich nnter der zahl¬
reichen und begeisterten Zuhörerschaft auch der 17jährige Julius Benedict, Webers
Lieblingsschülcr, Heinrich Heine, der um vier Jahre ältere Vetter Benedicts, und
Felix Mendelssohn, der fünf Jahre nach ihm geboren war und leider schon 38 Jahre
vor ihm starb. Benedict, Heine und Mendelssohn saßen dicht beieinander, und
während die beide» erstem nur enthusiastisch cipplaudirten, begnügte sich der letztere,
der Knabe von zwölf Jahren, uicht mit begeistertem Händeklatschen, sondern „er
schrie und jauchzte vor Entzücken."

Im Jahre 1824 finden wir den begabten jungen Benedict, auf Webers Em¬
pfehlung, schon an einem Wiener Theater als Dirigenten von Opernvorstellungen
engngirt, lind anderthalb Jahre später sehen wir ihn in gleicher Stellung an dem
berühmten San Carlo-Theater in Neapel. In diese Zeit fallen seine ersten Opern-
kompositionen. Ol^cirea. va M-nssto erfreute sich zwar im ganzen einer günstigen
Aufnahme, indes erschien dem allgemeinen italienischen Publikum, das damals nur
für Rossini schwärmte, Benedicts Musik infolge der starken Beimischung von Weber¬
scher Romantik als „zu deutsch," während umgekehrt seiue im Jahre 1330 in
Stuttgart aufgeführte Oper I l?ol'toAl>ohl in Kos. den deutschen Geschmack als „zu
italienisch" nicht ansprechen wollte. Benedict sah ein, daß er mit seiner gemischten
Kompositionsart weder in Italien noch in Deutschland ein eignes Wirkungsfeld finden
würde. Ju Paris, welches zu jener Zeit den Sammelpunkt für die Heroen der Ton-


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[0649] Notizen. lungen" ub. Gegen eine möglichst strenge Kontrole wird sich kein Beamter sträuben, jeder Beamte, welchem es mit Erfüllung seiner Berufspflichten Ernst ist, wird die¬ selbe sogar wünschen müssen, und so begehrt auch mein Aufsatz nicht deren Be¬ seitigung, sondern er erörtert nur, von wem und in welcher Weise dieselbe geführt werden solle. Die Frage ist: Soll diese Kontrole von Behörden geführt werden, welchen spezieller Sachverhalt beiwohnt, oder nur nach allgemeinen juristische» Grundsätzen? soll der als Vertreter der Obrigkeit Handelnde Polizeibeamte ge¬ zwungen sein, darzulegen, daß er rechtmäßig gehandelt habe, oder soll nach der allgemeinen Rechtsregel: Huisquis xr»v8uwiwr bonus die Rechtmäßigkeit seiner Hand¬ lungen vermutet und dem Gegner der Beweis der Unrechtmäßigkeit auferlegt werden? soll es endlich den Polizeibehörden überlassen sein, ihre Rechte und Inter¬ essen vor den Gerichten selbst zu vertreten, oder sollen sie mit gebunduen Händen der Vertretung der Staatsanwaltschaft unterworfen sein? Da Parey selbst zugiebt, daß in meinem Aufsatze viel Beachtenswertes sei, so darf ich mich der Hoffnung hingeben, daß sich alle, welche mit den angeregten Fragen im Leben zu thun haben, sich der Prüfung derselben ernstlich und praktisch unterziehen; es wird sich dann schon bald ein Resultat entwickeln, welches der Stellung der Polizeibehörden nur günstig sein kann, denn der jetzige Zustand ist unerträglich und unhaltbar. Otto Gerland. Julius Benedict. Mit Julius Benedict, der in vergangener Woche (5. Juni) in dem hohen Alter von 81 Jahren sanft entschlafen ist, ist eins der hervorragendsten Glieder aus der Kette von Künstlern dahingeschieden, welche die Neuzeit mit der großen klassischen Aera verbinden, ein Mann, der als Knabe die Anleitung Hummels genoß, der ein Schüler und Freund Karl Maria von Webers war und der sich der persönlichen Bekanntschaft Beethovens erfreute. Benedict, der 1804 in Stuttgart das Licht der Welt erblickte, war gleich dem ihm befreundeten Mendelssohn der Sohn eines jüdischen Bankiers. Als Webers „Freischütz" im Jahre 1821 in Berlin aufgeführt wurde — so erzählt Baron Max Maria von Weber, der Sohn des Komponisten —, befanden sich nnter der zahl¬ reichen und begeisterten Zuhörerschaft auch der 17jährige Julius Benedict, Webers Lieblingsschülcr, Heinrich Heine, der um vier Jahre ältere Vetter Benedicts, und Felix Mendelssohn, der fünf Jahre nach ihm geboren war und leider schon 38 Jahre vor ihm starb. Benedict, Heine und Mendelssohn saßen dicht beieinander, und während die beide» erstem nur enthusiastisch cipplaudirten, begnügte sich der letztere, der Knabe von zwölf Jahren, uicht mit begeistertem Händeklatschen, sondern „er schrie und jauchzte vor Entzücken." Im Jahre 1824 finden wir den begabten jungen Benedict, auf Webers Em¬ pfehlung, schon an einem Wiener Theater als Dirigenten von Opernvorstellungen engngirt, lind anderthalb Jahre später sehen wir ihn in gleicher Stellung an dem berühmten San Carlo-Theater in Neapel. In diese Zeit fallen seine ersten Opern- kompositionen. Ol^cirea. va M-nssto erfreute sich zwar im ganzen einer günstigen Aufnahme, indes erschien dem allgemeinen italienischen Publikum, das damals nur für Rossini schwärmte, Benedicts Musik infolge der starken Beimischung von Weber¬ scher Romantik als „zu deutsch," während umgekehrt seiue im Jahre 1330 in Stuttgart aufgeführte Oper I l?ol'toAl>ohl in Kos. den deutschen Geschmack als „zu italienisch" nicht ansprechen wollte. Benedict sah ein, daß er mit seiner gemischten Kompositionsart weder in Italien noch in Deutschland ein eignes Wirkungsfeld finden würde. Ju Paris, welches zu jener Zeit den Sammelpunkt für die Heroen der Ton-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_195390/649>, abgerufen am 04.05.2024.