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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal.

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Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft im Strafverfahre".

Aus dieser Depesche ergiebt sich, daß die deutsche Regierung mit größter
Gewissenhaftigkeit und Loyalität gehandelt hat, und daß das Recht unzweifel¬
haft auf ihrer Seite ist, sodaß wir mit Zuversicht einem guten Ausgange dieses
Handels entgegensehen dürfen, falls in Spanien Vernunft und Billigkeit die
Oberhand behalten.

Fragen wir zum Schlüsse, was die deutsche Politik bewogen haben mag,
die weltentlegenen und an sich nicht eben sehr wertvollen Karolinen zu erwerben,
so gehen wir wohl mit folgender Vermutung nicht fehl. In Berlin sah man
in einem bekannten Palais der Wilhelmstraße, daß der Stille Ozean nach Durch-
stcchnng der Landenge von Panama ein sehr lebhafter und geräuschvoller Ozean
und der Schauplatz einer neuen großen Epoche im kommerziellen Leben der Volker
werden wird. Mit einem Blicke auf diese unausbleibliche und nahegerttckte
Revolution hat Fürst Bismarck ein gutes Stück von Neuguinea für Deutsch¬
land erworben, und mit demselben Blicke bemächtigt er sich jetzt der Karolinen
oder einer von den Gruppen dieser Inseln. Dieselben mögen jetzt noch als
ein mäßiger Gewinn erscheinen, werden aber eine andre Bedeutung erlangen,
wenn voll Panama aus ein Dutzend oder mehr Dampferlinien nach China,
Indien und Australasieu gehen werden.




Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft
im Strafverfahren.

in Königreiche Sachsen war im Frühjahr dieses Jahres ein Land¬
mann infolge der Anzeige irgendeiner Person wegen Forstdicbstahls
angeklagt und vom Schöffengerichte nach gepflogener Hauptver-
handlung auf Grund des Zeugnisses jener Person, der einzigen,
welche Kenntnis von der fraglichen Handlung aus eigner Wahr¬
nehmung hatte, zu Strafe verurteilt worden. Der betreffende Amtsanwalt hatte
die Schuld des Angeklagten für zureichend erwiesen angesehen und auf Grund
dieser seiner Überzeugung die Verurteilung beantragt; das Gericht war derselben
Ansicht und hatte auf Grund dieser seiner Überzeugung die Verurteilung aus¬
gesprochen. Auf erhobene Berufung wurde der Angeklagte vom Landgerichte
von der Anklage freigesprochen, und zwar nachdem der nicht lange zuvor in sein
neues Amt als Generalstaatsanwalt eingetretene Geheime Rat Held die Ver-


Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft im Strafverfahre».

Aus dieser Depesche ergiebt sich, daß die deutsche Regierung mit größter
Gewissenhaftigkeit und Loyalität gehandelt hat, und daß das Recht unzweifel¬
haft auf ihrer Seite ist, sodaß wir mit Zuversicht einem guten Ausgange dieses
Handels entgegensehen dürfen, falls in Spanien Vernunft und Billigkeit die
Oberhand behalten.

Fragen wir zum Schlüsse, was die deutsche Politik bewogen haben mag,
die weltentlegenen und an sich nicht eben sehr wertvollen Karolinen zu erwerben,
so gehen wir wohl mit folgender Vermutung nicht fehl. In Berlin sah man
in einem bekannten Palais der Wilhelmstraße, daß der Stille Ozean nach Durch-
stcchnng der Landenge von Panama ein sehr lebhafter und geräuschvoller Ozean
und der Schauplatz einer neuen großen Epoche im kommerziellen Leben der Volker
werden wird. Mit einem Blicke auf diese unausbleibliche und nahegerttckte
Revolution hat Fürst Bismarck ein gutes Stück von Neuguinea für Deutsch¬
land erworben, und mit demselben Blicke bemächtigt er sich jetzt der Karolinen
oder einer von den Gruppen dieser Inseln. Dieselben mögen jetzt noch als
ein mäßiger Gewinn erscheinen, werden aber eine andre Bedeutung erlangen,
wenn voll Panama aus ein Dutzend oder mehr Dampferlinien nach China,
Indien und Australasieu gehen werden.




Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft
im Strafverfahren.

in Königreiche Sachsen war im Frühjahr dieses Jahres ein Land¬
mann infolge der Anzeige irgendeiner Person wegen Forstdicbstahls
angeklagt und vom Schöffengerichte nach gepflogener Hauptver-
handlung auf Grund des Zeugnisses jener Person, der einzigen,
welche Kenntnis von der fraglichen Handlung aus eigner Wahr¬
nehmung hatte, zu Strafe verurteilt worden. Der betreffende Amtsanwalt hatte
die Schuld des Angeklagten für zureichend erwiesen angesehen und auf Grund
dieser seiner Überzeugung die Verurteilung beantragt; das Gericht war derselben
Ansicht und hatte auf Grund dieser seiner Überzeugung die Verurteilung aus¬
gesprochen. Auf erhobene Berufung wurde der Angeklagte vom Landgerichte
von der Anklage freigesprochen, und zwar nachdem der nicht lange zuvor in sein
neues Amt als Generalstaatsanwalt eingetretene Geheime Rat Held die Ver-


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[0452] Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft im Strafverfahre». Aus dieser Depesche ergiebt sich, daß die deutsche Regierung mit größter Gewissenhaftigkeit und Loyalität gehandelt hat, und daß das Recht unzweifel¬ haft auf ihrer Seite ist, sodaß wir mit Zuversicht einem guten Ausgange dieses Handels entgegensehen dürfen, falls in Spanien Vernunft und Billigkeit die Oberhand behalten. Fragen wir zum Schlüsse, was die deutsche Politik bewogen haben mag, die weltentlegenen und an sich nicht eben sehr wertvollen Karolinen zu erwerben, so gehen wir wohl mit folgender Vermutung nicht fehl. In Berlin sah man in einem bekannten Palais der Wilhelmstraße, daß der Stille Ozean nach Durch- stcchnng der Landenge von Panama ein sehr lebhafter und geräuschvoller Ozean und der Schauplatz einer neuen großen Epoche im kommerziellen Leben der Volker werden wird. Mit einem Blicke auf diese unausbleibliche und nahegerttckte Revolution hat Fürst Bismarck ein gutes Stück von Neuguinea für Deutsch¬ land erworben, und mit demselben Blicke bemächtigt er sich jetzt der Karolinen oder einer von den Gruppen dieser Inseln. Dieselben mögen jetzt noch als ein mäßiger Gewinn erscheinen, werden aber eine andre Bedeutung erlangen, wenn voll Panama aus ein Dutzend oder mehr Dampferlinien nach China, Indien und Australasieu gehen werden. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren. in Königreiche Sachsen war im Frühjahr dieses Jahres ein Land¬ mann infolge der Anzeige irgendeiner Person wegen Forstdicbstahls angeklagt und vom Schöffengerichte nach gepflogener Hauptver- handlung auf Grund des Zeugnisses jener Person, der einzigen, welche Kenntnis von der fraglichen Handlung aus eigner Wahr¬ nehmung hatte, zu Strafe verurteilt worden. Der betreffende Amtsanwalt hatte die Schuld des Angeklagten für zureichend erwiesen angesehen und auf Grund dieser seiner Überzeugung die Verurteilung beantragt; das Gericht war derselben Ansicht und hatte auf Grund dieser seiner Überzeugung die Verurteilung aus¬ gesprochen. Auf erhobene Berufung wurde der Angeklagte vom Landgerichte von der Anklage freigesprochen, und zwar nachdem der nicht lange zuvor in sein neues Amt als Generalstaatsanwalt eingetretene Geheime Rat Held die Ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196099/452>, abgerufen am 30.04.2024.