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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal.

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Literatur.

so vorgerückten Alters bekleidet werden, daß diesen die Uebernahme eines Zivilamtes
nicht mehr würde zugemutet werden können. Man wird ferner entgegenhalten,
daß durch ein solches Einordnen von Offizieren eine Menge junger Männer, welche
sich den betreffenden Berufsarten gewidmet hätten, in ihrem Fortkommen gehindert
werden würden. Dies möchten wir aber doch bezweifeln; denn da ein solches Ein¬
ordnen von Offizieren nnr nach und nach geschehen würde, so würde sich im Ver¬
hältnis dieses Einrückens die Zahl der jungen Leute, welche diese Berufsarten
ergreifen wollen, wegen der geringeren Aussicht, darin fortzukommen, verringern.
Damit würde gleichzeitig eine Verminderung derer, welche sich dem Staatsdienste
widmen wollen, eintreten, und daß dies ein Vorteil im Vergleich zu dem jetzigen
Andrange zum Staatsdienste sein würde, bedarf sicherlich keines Beweises.

Wenn aber gesagt ist, daß die Offiziere nicht nur das Recht, sondern auch
die Verpflichtung haben sollten, Zivilstellen anzunehmen, so ließe sich dies bezüglich
der vom Reiche und vom Staate zu vergehenden Stellen derart einrichten, daß
dem Offizier statt der Anheimgäbe, seine Pension zu fordern, oder wenn er um
seine Pensionirung einkäme, aufgegeben würde, sich binnen einer ihm festzusetzenden
Frist um eine Zivilstelle zu bewerben. Eine Zurücksetzung des Offiziers gegen den
Zivilbeamten dürfte in diesem Zwange, nicht gefunden werden können, da der letztere
viel schwieriger, man kann sagen, überhaupt erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
der Pensionirung teilhaftig werden kann, während das Ausscheiden eines Offiziers
aus dem aktiven Kriegsdienste aus militärischen Gründen oft zu einer Zeit erfolgt,
wo der Offizier noch im übrige" volle Arbeitskraft besitzt.

Ob der hier angedeutete Plan, so wie wir ihn hingeworfen haben, vollkommen
durchführbar ist, mag dahingestellt bleiben. Bei dem Streben nach möglichst guter
Versorgung unsrer zum aktiven Kriegsdienste nicht mehr brauchbaren Offiziere
einerseits und der ebenso sehr berechtigten Sorge um unsre Reichs- und Staatsfinanzen
muß danach getrachtet werden, einen Boden zu finden, auf welchem sich, soweit es
möglich ist, beides vereinigen läßt. Auch ein nicht vollständig ausführbarer Ge¬
danke kann immerhin die Anregung zu einem bessern sein, und auch nur eine
solche Anregung gegeben haben, würde als ein erwünschter Erfolg dieser Zeilen
anzusehen sein.




Literatur.
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Henrard hat 1370 die Depeschen veröffentlicht, welche 1l>10 zwischen dem
Brüsseler Hofe und seinein Gesandten in Paris, Pierre Pecquins, während der
Verhandlungen über die Rückkehr der Prinzessin von Conds nach Frankreich ge¬
wechselt wurden. Jetzt hat er auch die Berichte Brulart de Bernys, des damaligen
französischen Gesandten in Brüssel, aufgefunden und giebt nun auf Grund dieses
neuen Materials in dem oben genannten Werke eine lebendig geschriebne, ein-


Literatur.

so vorgerückten Alters bekleidet werden, daß diesen die Uebernahme eines Zivilamtes
nicht mehr würde zugemutet werden können. Man wird ferner entgegenhalten,
daß durch ein solches Einordnen von Offizieren eine Menge junger Männer, welche
sich den betreffenden Berufsarten gewidmet hätten, in ihrem Fortkommen gehindert
werden würden. Dies möchten wir aber doch bezweifeln; denn da ein solches Ein¬
ordnen von Offizieren nnr nach und nach geschehen würde, so würde sich im Ver¬
hältnis dieses Einrückens die Zahl der jungen Leute, welche diese Berufsarten
ergreifen wollen, wegen der geringeren Aussicht, darin fortzukommen, verringern.
Damit würde gleichzeitig eine Verminderung derer, welche sich dem Staatsdienste
widmen wollen, eintreten, und daß dies ein Vorteil im Vergleich zu dem jetzigen
Andrange zum Staatsdienste sein würde, bedarf sicherlich keines Beweises.

Wenn aber gesagt ist, daß die Offiziere nicht nur das Recht, sondern auch
die Verpflichtung haben sollten, Zivilstellen anzunehmen, so ließe sich dies bezüglich
der vom Reiche und vom Staate zu vergehenden Stellen derart einrichten, daß
dem Offizier statt der Anheimgäbe, seine Pension zu fordern, oder wenn er um
seine Pensionirung einkäme, aufgegeben würde, sich binnen einer ihm festzusetzenden
Frist um eine Zivilstelle zu bewerben. Eine Zurücksetzung des Offiziers gegen den
Zivilbeamten dürfte in diesem Zwange, nicht gefunden werden können, da der letztere
viel schwieriger, man kann sagen, überhaupt erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit
der Pensionirung teilhaftig werden kann, während das Ausscheiden eines Offiziers
aus dem aktiven Kriegsdienste aus militärischen Gründen oft zu einer Zeit erfolgt,
wo der Offizier noch im übrige» volle Arbeitskraft besitzt.

Ob der hier angedeutete Plan, so wie wir ihn hingeworfen haben, vollkommen
durchführbar ist, mag dahingestellt bleiben. Bei dem Streben nach möglichst guter
Versorgung unsrer zum aktiven Kriegsdienste nicht mehr brauchbaren Offiziere
einerseits und der ebenso sehr berechtigten Sorge um unsre Reichs- und Staatsfinanzen
muß danach getrachtet werden, einen Boden zu finden, auf welchem sich, soweit es
möglich ist, beides vereinigen läßt. Auch ein nicht vollständig ausführbarer Ge¬
danke kann immerhin die Anregung zu einem bessern sein, und auch nur eine
solche Anregung gegeben haben, würde als ein erwünschter Erfolg dieser Zeilen
anzusehen sein.




Literatur.
Ilsni'i IV. ot 1s, xrinLosso av tünnäü. 1609 — 1610. I)'i>,xrös <1hö cloounionts iuüäits
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Brüsseler Hofe und seinein Gesandten in Paris, Pierre Pecquins, während der
Verhandlungen über die Rückkehr der Prinzessin von Conds nach Frankreich ge¬
wechselt wurden. Jetzt hat er auch die Berichte Brulart de Bernys, des damaligen
französischen Gesandten in Brüssel, aufgefunden und giebt nun auf Grund dieses
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_198065/351>, abgerufen am 01.05.2024.